S-Bahn: EBA weist Anschuldigungen des Betriebsratsvorsitzenden der Berliner S-Bahn zurück

http://www.eba.bund.de/cln_007/nn_202248/
SharedDocs/Aktuelles/DE/Presse_26Fachmitteilungen/
Pressemitteilungen/Archiv/2010/
07__Berliner_20S-Bahn.html

09.03.2010

Für die Behörde sind Behauptungen des Berliner S-Bahn-Betriebsratsvorsitzenden Heiner Wegner in diversen Medien in keiner Weise nachvollziehbar, wonach das EBA erst im März 2010 bei der Berliner S-Bahn eingegriffen habe. Insbesondere seit 2007 befasst sich die Bundesbehörde durchgehend und umfassend mit sicherheitsrelevanten Problemen bei der S-Bahn Berlin GmbH – z.B. von den Bremsen im Jahr 2007, über das Zugsicherungssystem – die sogenannte Fahrsperren in 2008 – , Besandungseinrichtungen (2007), Achswellen (2004-2010), Wagenkastenrissen Baureihe 485 in 2008, Bremszylindern (2009), Rädern bei der Baureihe 481 in 2009 und bei der Baureihe 485 in 2000 und 2010 – bis hin zum Abbruch des Betriebsversuches zur Einführung des neuen Zugabfertigungssystems „ZAT“ (2008). Vor dem Hintergrund hatte die Behörde die Betriebsgenehmigung für die Berliner S-Bahn Ende 2009 lediglich für ein Jahr verlängert.

Das Allgemeine Eisenbahngesetz legt die Verantwortung für den sicheren Eisenbahnbetrieb unmissverständlich fest. Es ist das Eisenbahnverkehrsunternehmen, das jederzeit die Sicherheit des Betriebs zu gewährleisten hat.

Auch die Ausgestaltung der Regelwerke für die Berliner S-Bahn liegt in der Verantwortung des Unternehmens und nicht – wie der Betriebsratsvorsitzende fälschlicher Weise den Eindruck erweckt – beim Eisenbahn-Bundesamt. Das EBA greift nach dem Gesetz erst ein, wenn das Unternehmen seine Sicherheitsverantwortung unzureichend wahrnimmt, d.h. wenn die Sicherheit der Fahrgäste und Triebfahrzeugführer nicht mehr garantiert ist.

Entgegen den weiteren Ausführungen des Betriebsratsvorsitzenden hat die Behörde in den letzten Jahren Hinweise Dritter ernst genommen und bei ihren Ermittlungen zur Gefahrenabwehr einbezogen. Eine vollumfassende Kontrolle sämtlicher Instandhaltungsprozesse der Berliner S-Bahn, wie vom Betriebsratsvorsitzenden gefordert, hat der Gesetzgeber – wie auch bei allen anderen ca. 400 im deutschen Netz tätigen Verkehrsunternehmen – nicht vorgesehen. Hier muss die gesetzlich vorgesehene Betreiberverantwortung greifen! Sie ist Grundlage der Betriebsgenehmigung des Unternehmens.

Das Eisenbahn-Bundesamt weist weiterhin die Darstellung zurück, das EBA habe den Eindruck erweckt, dass einzelne Beschäftigte der Berliner S-Bahn nicht gewillt seien, Instandhaltungsarbeiten zu dokumentieren. Die Behörde kommentiert generell keine Handlungen einzelner Personen, sondern befasst sich mit sicherheitlich-technischen Themen.

Die Bundesbehörde hat jedoch sachliche Anfragen aus der Öffentlichkeit bestätigt, wonach die Durchführung gewisser Instandhaltungsarbeiten durch die S-Bahn Berlin GmbH nicht dokumentarisch nachgewiesen werden konnte. Unzulänglichkeiten bei der Instandhaltungsdokumentation der Berliner S-Bahn sind bereits im Sommer 2009 sowohl von Seiten der Politik, wie vom Unternehmen selbst kommuniziert worden.

Für das EBA hat die Sicherheit der Fahrgäste sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der S-Bahn Berlin GmbH weiterhin oberste Priorität. Dies ist gewiss auch im Sinne des Betriebsratsvorsitzenden.

****************************

Ansprechpartner:
Dipl.Ing. Ralph Fischer, (verantwortlich i.S.d.P.)

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.