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0105/index.html
Peter Neumann
Mit einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist das letzte Gerichtsverfahren zum Flughafen Tempelhof beendet worden. Die Leipziger Richter bestätigten die Entwidmung, die der Senat angeordnet und das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg für rechtmäßig erklärt hatte. Es wies die Beschwerde des Kreuzberger Wolfgang Przewieslik ab, der sich gegen die Nichtzulassung der Revision gewandt hatte. Eine Wiederaufnahme des Flugbetriebs ist damit nun endgültig …