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MetroBus bleibt MetroBus: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 05.02.09 in letzter Instanz entschieden, dass die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) die Bezeichnung auch künftig uneingeschränkt für Buslinien verwenden darf. Die Karlsruher Richter wiesen damit eine Klage der Metro AG gegen die MVG ab.
Der BGH stellte fest, dass die Verwendung des Begriffs „MetroBus“ durch die MVG die Markenrechte des Handelskonzerns nicht verletzt. Eine Verwechslungsgefahr mit der Marke „Metro“ besteht nach Auffassung der Richter nicht. Die MVG hatte sich die Bezeichnung „MetroBus“ als Marke schützen lassen – ebenso wie die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und die Hamburger Hochbahn. Gleichlautende Klagen gegen diese beiden Verkehrsunternehmen wies der BGH ebenfalls ab.
MVG-Chef Herbert König: „Wir freuen uns, dass dieser aus unserer Sicht unsinnige Rechtsstreit nun ein Ende hat. Der Begriff ‚MetroBus’ hat seinen Ursprung im weltweit üblichen Begriff ‚Metro’ für Untergrundbahnen und steht damit seit über 100 Jahren für schnelle, häufige und leistungsfähige ÖPNV-Verbindungen in Großstädten. Unsere vor fünf Jahren eingeführten MVG-MetroBusse erfüllen genau diesen Anspruch und erfreuen sich zunehmender Beliebtheit.“
Die MVG betreibt 11 MetroBus-Linien auf den wichtigsten Strecken im Münchner Busnetz. Die MetroBusse stellen großräumige Verbindungen zwischen Stadtteilen her, und zwar auf direktem Weg. Sie verkehren tagsüber mindestens im 10-Minuten-Takt, in den Hauptverkehrszeiten teilweise auch öfter. Als Fahrzeuge kommen grundsätzlich Gelenkbusse zum Einsatz. Neben den MetroBus-Linien gibt es 57 StadtBus-Linien, die die einzelnen Stadtteile bis in die Wohngebiete hinein erschließen (Pressemeldung MVG, 06.02.09).