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.bin/dump.fcgi/2008/0719/berlin/0053/index.html
Umweltverwaltung genehmigt Antrag / Anwohner strengt ein weiteres Gerichtsverfahren an
Peter Neumann
Der Umbau des Bahnhofs Ostkreuz beschäftigt nicht nur Planer und Bauarbeiter, sondern auch immer mehr Juristen. Am Freitag erreichte das juristische Tauziehen um das lärmintensive Projekt die nächste Stufe. Gegen Mittag erfüllte die Senatsumweltverwaltung einen Wunsch der Deutschen Bahn (DB) und ordnete an, dass ab sofort bis zum 30. Juli auch an den Wochenenden sowie in den Nächten wieder gearbeitet werden darf. Knapp zwei Stunden später machte sich Rechtsanwalt Philipp Heinz zum Berliner Verwaltungsgericht auf, um eine einstweilige Anordnung gegen diesen Bescheid zu beantragen – im Auftrag seines Mandanten Jürgen Freymann. Der Ostkreuz-Anwohner klagt bereits gegen die vorangegangene Lärm-Ausnahmezulassung.
„Wir haben schnell reagiert“, so Heinz. Er hielt es allerdings für unwahrscheinlich, dass das Gericht noch am Sonnabend oder Sonntag …