allg.: Kompatibilität der öffentlichen Personennahverkehrsmittel in Berlin, aus Senat

http://www.parlament-berlin.de:8080/starweb/
adis/citat/VT/16/KlAnfr/ka16-11901.pdf

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wie wird die Kompatibilität zwischen den verschiedenen Verkehrsmitteln des ÖPNV in Berlin gewährleistet?
Antwort zu 1.: Die Kompatibilität zwischen den ver-schiedenen Verkehrsmitteln des ÖPNV in Berlin wird durch den ÖPNV-Aufgabenträger bei der Senats-verwaltung für Stadtentwicklung gewährleistet. Grund-lage hierfür ist der jeweils gültige Nahverkehrsplan des Landes Berlin. Ziel ist es hierbei, ein abgestimmtes Linien- und Fahrplankonzept, soweit fahrplantechno-logisch möglich, umzusetzen, eine einheitliche Fahr-gastinformation sowie einen einheitlichen Tarif zu gewährleisten. Daher hat die Senatsverwaltung für Stadt-entwicklung die in Berlin tätigen Verkehrsunternehmen in den jeweiligen Verkehrsverträgen zur Kooperation mit den anderen Verkehrsunternehmen für ein integriertes Verkehrsangebot verpflichtet. Die Einhaltung dieser Ver-pflichtung wird im Rahmen des im jeweiligen Ver-kehrsvertrag vereinbarten Abstimmungsprozederes durch den ÖPNV-Aufgabenträger überprüft.
Frage 2: Nach welchen Kriterien werden Umstiegs-zeiten bestimmt?
Frage 3: Wird der Kompatibilität einzelner, z.B. viel frequentierter Reisestrecken innerhalb Berlins der Vor-rang gegenüber weniger genutzten Reisestrecken gege-ben, so dass deren Nutzerinnen und Nutzer dann längere Umstiegszeiten in Kauf nehmen müssen?
Antwort zu 2. und 3.: In der Regel ergeben sich Umsteigezeiten aus der Zeit für den Umsteigeweg zwischen den Haltepunkten zweier Linien, zwischen denen umgestiegen wird und der durchschnittlichen halben Zugfolgezeit der Linie, in die gewechselt (umge-stiegen) wird.
Wenn jedoch zum Beispiel

sehr große Umsteigeströme erkennbar sind,

optimale infrastrukturelle Bedingungen durch Um-steigemöglichkeiten am selben Bahnsteig, wie beispielsweise an den Bahnhöfen S/U Wuhletal, U Mehringdamm, U Wittenbergplatz und S Gesund-brunnen, gegeben sind,

es eine klare Rangfolge der Verkehrsmittel gibt (z.B. bei einer Buslinie als Zubringer zu einem Schnellbahnhof) und

Linien nur in langen Taktabständen verkehren,
werden fahrplanmäßig „Anschlüsse“ vorgesehen.
Das bedeutet, dass der Fahrplan der Linien, zwischen denen umgestiegen wird, so gestaltet wird, dass zwar die Zeit für den Umsteigeweg berücksichtigt wird, die in der Regel im weiteren in der Umsteigezeit enthaltene halbe Zugfolgezeit jedoch möglichst gegen Null geht oder gleich Null gesetzt wird.
Die Anschlüsse werden bei der Erstellung des Fahrplans vornehmlich unter Berücksichtigung folgender Kriterien festgelegt:

Erfahrungswerte der Verkehrsunternehmen und der Verkehrsplanung des Senats,

Auswertung von Verkehrserhebungen/-zählungen/-befragungen,

Hinweise von Fahrgästen und Fahrpersonal,

Analysen der Produktmanager und Fahrplaner der Verkehrsunternehmen,

Abstimmungsergebnisse zwischen den Verkehrsun-ternehmen und den Anhörungsberechtigten im Fahrplangenehmigungsverfahren.
Die Anschlussgestaltung kommt bei der Größe und dem Vermaschungsgrad des Berliner ÖPNV-Netzes nicht ohne Festlegung von Prioritäten bei den Umsteigeströmen aus. Der Kompatibilität besonderer Umsteigeströme wird daher durch Anschlussgestaltung Vorrang eingeräumt. Insofern können für Umsteiger der Anschlusspunkte Reisezeitvorteile gegenüber Umsteigern der übrigen Umsteigepunkte im ÖPNV-Netz entstehen.
Frage 4: Falls ja, gibt es eine interne Rangordnung von Reisestrecken für die Kompatibilitätsplanung?
Antwort zu 4.: Eine interne Rangordnung von allen Reisestrecken für die Kompatibilitätsplanung gibt es nicht und wäre angesichts der Vielzahl der Reisestrecken in Berlin auch nicht mit vertretbarem Aufwand zu erstellen. Die Verkehrsunternehmen verfügen jedoch über sehr detaillierte Kenntnisse der Hauptumsteigebeziehungen und richten nach diesen ihre Anschlüsse und Um-steigezeiten aus, soweit dies fahrplantechnisch möglich ist. Darüber hinaus gibt es im Verkehrsvertrag zwischen dem Land Berlin und der BVG eine Liste der Anschlüsse, welche bei einer Taktzeit von größer / gleich 10 Minuten zu sichern sind. Diese Liste wird im Rahmen der Verkehrsplanung zwischen dem ÖPNV-Aufgabenträger, BVG und S-Bahn fortentwickelt.
Frage 5: Wird die Kompatibilität evaluiert, um die Praxistauglichkeit der Anschlusszeiten zu gewährleisten und gegebenenfalls zu verbessern?
Frage 6: Falls es eine Evaluierung gibt, wer nimmt sie vor, und wann und wie oft findet sie statt?
Antwort zu den Fragen 5. und 6.: Ja, die Kompa-tibilität wird regelmäßig auf verschiedene Arten evaluiert. Dies geschieht z.B. im Fahrplangenehmigungsverfahren durch die Verkehrsunternehmen, den ÖPNV-Aufgaben-träger und weitere Anhörungsberechtigte wie die Bezirke. In diesem Verfahren werden unter anderem Einwände bezüglich mangelnder Integration der Verkehre regel-mäßig behandelt. BVG und S-Bahn sind laut Verkehrsvertrag außerdem verpflichtet, dem ÖPNV-Auf-gabenträger jährlich einen Beschwerdebericht mit quan-titativen Schwerpunkten sowie qualitativer Beschreibung der wesentlichen Problembereiche und Gegenmaßnahmen vorzulegen. Zusätzlich berichtet die BVG quartalsweise über die monatlich realisierten Anschlussquoten. Der ÖPNV-Aufgabenträger ist damit in der Lage, zu über-prüfen, ob schwerwiegende Qualitätsmängel im Bereich der Kompatibilität der Verkehrsmittel vorliegen und ob die BVG geeignete Gegenmaßnahmen getroffen hat.
Frage 7: Wie wird die Kompatibilität davon beein-flusst, dass der Berliner ÖPNV von mehreren verschie-denen Unternehmen betrieben wird?
Antwort zu 7.: Ziel der Senatsverwaltung für Stadt-entwicklung ist die Schaffung eines Verkehrsangebots aus einem Guss, bei dem die Verkehrsangebote der ver-schiedenen Unternehmen optimal für den Kunden auf-einander abgestimmt sind. Der ÖPNV-Aufgabenträger und die Verkehrsunternehmen als hierfür zuständige Akteure sind bestrebt, die schon vorhandene gute Kompa-tibilität zwischen den Verkehrsangeboten der verschie-denen Verkehrsunternehmen in Berlin zu sichern und wenn möglich auch weiter auszubauen. Unbefriedigend sind derzeit die unterschiedlichen technischen Standards bei den rechnergestützten Betriebsleitsystemen, die einen Datenaustausch zwischen den Verkehrsunternehmen behindern und eine verkehrsträgerübergreifende Fahrgast-information z.B. auf Bahnhöfen erschweren. Die Ver-kehrsunternehmen sind angehalten, diese Defizite soweit möglich abzubauen.
Frage 8: Welche Einflussmöglichkeiten hat der Senat von Berlin, Optimierungen im Sinne der Nutzerfreund-lichkeit zu erwirken?
Antwort zu 8.: Die Senatsverwaltung für Stadtent-wicklung ist berechtigt, in dem in den in den Verkehrsverträgen mit der BVG und der S-Bahn fest-gelegten Fahrplanabstimmungsverfahren korrigierend ein-zugreifen, sofern die Verkehrsunternehmen – im Rahmen ihrer Möglichkeiten – nicht für gute Anschlüsse zwischen den Verkehrsmitteln sorgen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass eine verkehrliche Notwendigkeit besteht und die fahrplantechnologischen Möglichkeiten mit einem vertretbaren wirtschaftlichen Aufwand durchsetzbar sind.
Berlin, den 08. April 2008
In Vertretung
K r a u t z b e r g e r
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. April 2008)

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