http://www.lok-report.de/
Die Kommission prüft aufgrund der Beschwerde eines Wettbewerbers (Veolia) den zwischen der DB AG und den Bundesländern Berlin und Brandenburg geschlossenen Vertrag über Verkehrsdienste aufgrund von Verpflichtungen des öffentlichen Dienstes im Hinblick auf die Gemeinschaftsregeln für staatliche Beihilfen. Nach Abschluss dieser ersten Prüfung stellt sich die Frage, ob der Vertrag nicht mit der Gefahr einer Überkompensation behaftet ist.
Mehrere Indizien scheinen auf eine mögliche Überkompensation hinzuweisen:
• Der Vertrag sieht eine Ausgleichsleistung vor, die auf Grundlage eines festen Kilometersatzes berechnet wird. Dieser Satz wird ohne Berücksichtigung der Einnahmen aus dem Fahrscheinverkauf auf die Kilometerleistung angewandt.
• Bestimmte Strecken – und zwar die nach rein kommerziellen Gesichtspunkten offenbar unrentabelsten – sollen bis 2012 aus dem Vertrag entfallen (und ausgeschrieben werden), ohne dass die kilometerbezogene Ausgleichsleistung bei dieser Gelegenheit revidiert würde. Der Vertrag enthält nämlich keine Bestimmung zur Anpassung des festen Kilometersatzes nach Wegfall dieser Strecken.
• Daneben erlaubt der Vertrag der DB AG Fahrscheinpreiserhöhungen, und zwar wiederum ohne Überprüfung der Ausgleichsleistung bei diesem Anlass.
• Und schließlich konnten die betroffenen Bundesländer den Vorschlag der Deutschen Bahn nicht mit den Tarifen vergleichen, die diese anderen Bundesländern in Rechnung stellt, weil die betreffenden Vereinbarungen vertraulich sind. Einige Umstände legen außerdem nahe, dass die Deutsche Bahn bei den Verhandlungen mit den Bundesländern über die Ausgleichsleistung versucht hat, vertragsfremde Interessen ins Spiel zu bringen, etwa die Beibehaltung oder Einrichtung von Instandhaltungswerken oder die Erneuerung bzw. den Neubau von Bahnhöfen. Diese Indizien stützen den Verdacht, dass möglicherweise eine Überkompensation vorliegt.
Die Kommission fordert die deutschen Behörden und betroffene Dritte durch ihre Entscheidung auf, Stellungnahmen abzugeben. Ziel der Ermittlungen ist es, die in diesem Stadium von der Kommission gehegten Zweifel zu erhärten oder auszuräumen.
Die Einleitung eines förmlichen Prüfverfahrens ist eine Stufe des gemeinschaftlichen Verfahrens zur Kontrolle staatlicher Beihilfen und greift den Ergebnissen der Kommissionsprüfung in keiner Weise vor (Pressemeldung EU-Kommissiion, Horst Schinzel, HS-Kulturkorrespondenz, 24.10.07).