S-Bahn: Kosten-Nutzen-Analyse für die S21, von Senat

http://www.parlament-berlin.de:8080/starweb/
adis/citat/VT/16/KlAnfr/ka16-11192.pdf

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Claudia Hämmerling (Bündnis 90/Die Grünen)
vom 11. September 2007 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. September
2007) und Antwort

Kosten-Nutzen-Analyse für die S21
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie
folgt: Die Fragen 1 bis 6 der Kleine Anfrage betrifft Sachverhalte, die
der Senat nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann.
Er hat daher die Deutsche Bahn AG um Stellungnahme gebeten, die dort in
eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie ist
nachfolgend dem Inhalt nach wiedergegeben. Frage 1: Wann beauftragte die
Deutsche Bahn die im August 2006 öffentlich ausgeschriebene
Aktualisierung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung S
21-Nordringanbindung bis Berlin Hauptbahnhof, und was waren die Anlässe
bzw. Gründe für die Aktualisierung? Antwort zu 1.: Die Deutsche Bahn AG
beauftragte die Aktualisierung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung im
September 2006. Inhalt der Beauftragung war die Anpassung der Planung an
die veränderten Randbedingungen gegenüber der Entwurfsplanung vom
September 2004. Diese resultieren ­ auch auf ausdrücklichem Wunsch des
Landes Berlin ­ aus dem Anspruch, den Hauptbahnhof bereits im Mai 2006
zur Fußball-WM in Betrieb zu nehmen. Somit war die Planung den
geänderten Gegebenheiten anzupassen. Frage 2: In welcher Weise war das
Land Berlin in die Auftragsbearbeitung eingebunden? Antwort zu 2.: Der
Senat wurde durch die Deutsche Bahn AG über die notwendige Überarbeitung
der Planung im Rahmen von regelmäßigen Besprechungen informiert. Frage
3: Wann wurden von den Auftragnehmern welche Ergebnisse vorgelegt?
Antwort zu 3.: Die bestätigte Entwurfsplanung lag Mitte Mai 2007 vor.
Frage 4: Wann wurde das Änderungsverfahren für die Planfeststellung zur
S 21-Nord eingeleitet mit welchen Zielen und Inhalten? Antwort zu 4.:
Das Änderungsverfahren wurde am 08.03.2006 sowie weitere Änderungen am
21.05.2007 eingereicht. Ziel der Änderungen ist die Optimierung der S 21
in betrieblicher und wirtschaftlicher Hinsicht. Frage 5: Wer wurde wann
im Änderungsverfahren beteiligt? Antwort zu 5.: Im Rahmen des derzeit
laufenden Verfahrens werden die Träger Öffentlicher Belange sowie die
Betroffenen beteiligt. Frage 6: Für wann ist der Abschluss des
Änderungsverfahrens beabsichtigt, und wann soll mit dem Bau der S
21-Nord begonnen werden? Antwort zu 6.: Das Verfahren soll Anfang 2008
beendet sein. Mit dem Bau kann aus Sicht der Deutschen Bahn AG begonnen
werden, wenn die Finanzierungsvereinbarung zwischen der Deutschen Bahn
AG und dem Senat unterzeichnet ist. Voraussetzung hierfür ist die
Bestätigung der vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung geforderten neuen NutzenKosten-Untersuchung sowie die
definitive Bestellung des Mehrverkehrs bei der Deutschen Bahn AG. Frage
7: Welcher Nutzen-Kosten-Faktor seinerzeit für die S 21-Nord ermittelt?
wurde

Antwort zu 7.: Der Nutzen-Kosten-Quotient der Standardisierten Bewertung
aus dem Jahre 2003 betrug 1,11. Frage 8: Wird, wenn die Änderungen bei
der S 21Nord zu höheren Kosten führen, die Nutzen-KostenUntersuchung
fortgeschrieben?

Antwort zu 8.: Die Änderungen bei der Projektierung der S 21 hatten u.a.
zum Ziel, Kosten zu sparen. Daher ist eine Erhöhung der Kosten infolge
dieser Änderungen aus diesem Grund nicht zu erwarten. Gleichwohl ist
eine neue Nutzen-Kosten-Untersuchung in Arbeit, die aktualisierte
Rahmenbedingungen berücksichtigt (vgl. Antwort zu 6.) Frage 9: Was sind
Anlass und Ziel der Überlegungen, die S 21 zeitnah über den Hauptbahnhof
hinaus bis zum Potsdamer Platz zu bauen? Antwort zu 9.: Große Vorteile
der S 21 kommen erst bei der mittel- bis längerfristig vorgesehenen
Durchbindung der S 21 vom Hauptbahnhof zum Potsdamer Platz voll zur
Geltung. Dazu gehören das hohe Verkehrsaufkommen durch die direkte
Schnellbahnanbindung des Hauptbahnhofs aus den nördlichen und den
südlichen Stadtgebieten, der daraus resultierende große
volkswirtschaftliche Nutzen, die günstige Kostensituation aufgrund der
Vorleistungen von 1939.

Nach der Inbetriebnahme des verkehrswirtschaftlich bedeutenden zweiten
Bauabschnittes der S 21 vom Hauptbahnhof zum Potsdamer Platz erfährt
deren erster Bauabschnitt eine starke verkehrliche und wirtschaftliche
Aufwertung. Deshalb ist das Land Berlin bemüht, die Anbindung des
Hauptbahnhofs über Potsdamer Platz auch an die südlichen Vorortbahnen
zeitnah zu verwirklichen.

Frage 10: Aus welchen Mitteln in welcher Höhe soll die S 21-Nord
finanziert werden, und aus welchen Mitteln soll eine Durchbindung der S
21 zum Potsdamer Platz finanziert werden, und mit welchen Kosten wird
jeweils gerechnet? Antwort zu 10.: Im Standardisierten
Bewertungsverfahren wurden für die S 21-Nordanbindung Kosten in Höhe von
197,7 Mio. zugrunde gelegt. Davon trägt der Bund 60 %. Der
Komplementäranteil von 40 % wird vom Land Berlin übernommen. Die
Durchbindung der S 21 zum Potsdamer Platz soll auf vergleichbare Weise
finanziert werden. Die geschätzten Kosten dafür werden ca. 110 Mio.
betragen. Berlin, den 09. Oktober 2007 In Vertretung Krautzberger
………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Oktober 2007)

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