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Titelseite-Flughafen-Tempelhof-Bundesverwaltungsgericht-Schliessung;art692,2321079
Berlin – Für den Weiterbetrieb des Berliner Flughafens Tempelhof über 2008 hinaus gibt es keine Rechtsgrundlage. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch festgestellt. Mit der Entscheidung hat sich die Klage der Bahn AG erledigt, die den Flughafen in begrenztem Umfang weiterbetreiben wollte. Um das möglich zu machen, hatte die Bahn auf Planfeststellung geklagt. Die Leipziger Richter begründeten die Abweisung der Klage vor allem damit, dass sie gar nicht zuständig seien. Man erwäge, das Verfahren an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg weiterzuleiten. Es ist kaum zu erwarten, dass die Bahn dort mehr Erfolg hat. Vor allem erinnert das Bundesverwaltungsgericht daran, dass das Planfeststellungsverfahren, das die Bahn mit ihrer Klage angegriffen hatte, abgeschlossen sei.
Die Planfeststellung für den Großflughafen war schon Gegenstand eines Verfahrens vor dem Bundesverwaltungsgericht. Dieses hatte im März 2006 die Klagen …