http://www.tagesspiegel.de/berlin/nachrichten/
gestoerte-monitore-prozess-spandau-bahn/94773.asp
Die Deutsche Bahn muss nicht für die gestörten Monitore im Bezirksamt Spandau aufkommen, die durch den Zugverkehr gestört wurden. Dem Amt enstehen nun Kosten von mehr als 300.000 Euro. (06.03.2007, 17:33 Uhr)
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Berlin – Das Verwaltungsgericht Berlin lehnte eine entsprechende Klage des Bezirksamts auf Zahlung von 300.000 Euro für die Anschaffung von neuen Computer-Flachbildschirmen im Jahr 1999 ab. Den Angaben zufolge war es nach der Inbetriebnahme der Schnellbahnverbindung Hannover-Berlin im Rathaus Spandau – das unmittelbar an der neuen Bahntrasse liegt – zu erheblichen Störungen an den damals dort genutzten Röhren-Bildschirmen gekommen. Ursache war vor allem das …
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