http://www.morgenpost.de/content/2006/07/20/
berlin/842487.html
Im Rechtsstreit um die Erstattung von Sozialkosten für einen in den Vorruhestand geschickten Mitarbeiter hat die BVG erneut eine Niederlage erlitten. Das Berliner Sozialgericht entschied gestern, daß die BVG an die Agentur für Arbeit in Mitte rund …