BBI: Unterirdische Bahnanbindung gilt als alternativlos

BBI: Unterirdische Bahnanbindung gilt als alternativlos

Ereignis

Im Jahr 2006 verteidigte der Berliner Senat die geplante unterirdische Schienenanbindung des Flughafens Berlin Brandenburg International (BBI). Nach Auffassung des Senats waren eine oberirdische Trassenführung und die dauerhafte Nutzung des bestehenden Bahnhofs Schönefeld keine realistischen Alternativen. Entscheidend seien die kreuzungsfreie Verknüpfung von Luft- und Schienenverkehr sowie kurze Wege zwischen Bahnhof und Terminal. 【1-862e1a】

Details

Quelle: Drucksache 15/13551. 【1-862e1a】

Kleine Anfrage des Abgeordneten Klaus-Peter von Lüdeke (FDP) vom 30. Mai 2006

Verkehrsanbindung des BBI – geht es auch einfacher? 【1-862e1a】

Frage 1

Inwieweit ist vorgesehen, den BBI mit unterirdischen Verkehrsanlagen auszustatten? 【1-862e1a】

Antwort zu 1:

„Die Schienenverkehrsanlagen für die Anbindung des BBI sind innerhalb des Flughafengeländes überwiegend unterirdisch geplant. Das heißt, die Führung des Schienenverkehrs erfolgt im Einschnitt, Trog und Tunnel.“

Dies sei erforderlich, um:

  • einen kreuzungsfreien Betrieb zwischen Luft- und Schienenverkehr,
  • kurze Übergänge zwischen den Verkehrssystemen

zu gewährleisten.

Für den Straßenverkehr seien hingegen keine unterirdischen Anlagen vorgesehen. 【1-862e1a】

Frage 2

Ist eine solche Tieflage bei Flughäfen üblich? 【1-862e1a】

Antwort zu 2:

Der Senat verwies auf zahlreiche Vergleichsbeispiele:

  • Flughafen München (unterirdischer S-Bahnhof),
  • Flughafen Frankfurt/Main (unterirdischer S- und Fernbahnhof),
  • Flughafen Amsterdam Schiphol,
  • Flughafen Paris Charles de Gaulle,
  • Flughafen Zürich,
  • Flughafen London Heathrow,
  • Flughafen Oslo. 【1-862e1a】

Fragen 3 und 4

Wurden Alternativen untersucht und ist die Tieflage wirtschaftlich vertretbar? 【1-862e1a】

Antwort zu 3 und 4:

Der Senat erklärte, dass die aktuelle Planung auf dem Planfeststellungsbeschluss beruhe und durch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt worden sei.

Eine oberirdische Führung komme nicht in Betracht, da:

  • Platzmangel bestehe,
  • bestehende Anlagen berücksichtigt werden müssten,
  • Anforderungen an die Hindernisfreiheit des Luftverkehrs einzuhalten seien,
  • die Kreuzungsfreiheit der Verkehrssysteme gewährleistet werden müsse,
  • luftsicherheitsrechtliche Anforderungen zu beachten seien. 【1-862e1a】

Zugleich betonte der Senat, dass auch Passagiere von Billigfluggesellschaften Anspruch auf hochwertige Schienenanbindungen hätten. Nach Passagierbefragungen nutzten am Flughafen Schönefeld bereits 2005 rund 43 % der Fluggäste den öffentlichen Schienenverkehr. 【1-862e1a】

Frage 5

Warum soll nicht der bestehende Bahnhof Schönefeld weiter genutzt werden? 【1-862e1a】

Antwort zu 5:

Der Senat lehnte eine dauerhafte Nutzung des bestehenden Bahnhofs ab.

Als Hauptgründe wurden genannt:

  • fehlende direkte Verknüpfung von Bahn und Flugterminal,
  • zusätzlicher Systemwechsel durch Shuttleverkehr,
  • geringerer Komfort für Reisende mit Gepäck,
  • schlechtere ÖPNV-Attraktivität. 【1-862e1a】

„Das Ziel, den ÖPNV zu stärken und einen Metropolenregionen angemessenen Komfort für Besucher und Einwohner zu bieten, wird deutlich verfehlt.“ 【1-862e1a】

Berlin, den 12. Juni 2006

Klaus Wowereit

Regierender Bürgermeister

Hinweis

Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.