http://www.parlament-berlin.de:8080/starweb/
adis/citat/VT/15/KlAnfr/ka15-13466.pdf
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Frage 1: In welchem baulichen Zustand befinden sich die Tunnel der Berliner U-Bahn? Wie lang sind die als saniert und die als sanierungsbedürftig eingestuften Tun-nelstrecken? In welche Dringlichkeitsstufen unterteilen sich die sanierungsbedürftigen Tunnelabschnitte?
Frage 2: Wie hoch ist der Sanierungsbedarf gemäß Frage 1 nach heutigen Preisen kostenmäßig zu veran-schlagen?
Frage 3: Verfügen BVG und Senat über ein abge-stimmtes Tunnelsanierungsprogramm? Welcher Zeithori-zont liegt dem Programm zugrunde und inwieweit ist es bereits etatisiert?
Frage 4: Wie stellt sich der Senat die Finanzierung der Tunnelsanierung insgesamt vor? Gibt es für die Sanierung Zuschüsse des Bundes oder sogar ein GVFG-Bundes-programm? Aus welchen „Töpfen“ kommen die Zuschüs-se und inwieweit wurden und werden sie von Berlin bean-tragt?
Antwort zu 1. bis 4.: Der Hauptausschuss hat in seiner 99. Sitzung am 17. Oktober 2005, Sammelvorlage SF A vom 12. September 2005, Bericht 21, rote Nr. 3362 Fol-gendes beschlossen:
„SenStadt wird gebeten, dem Hauptausschuss vor der Osterpause betr. Tunnelsanierung U1 – U 8 eine Problem-beschreibung mit der Einschätzung des Sanierungsbedarfs in den nächsten 10 Jahren vorzulegen. In diesem Zusam-menhang ist zu berichten, welchen Mitteleinsatz die BVG hierfür geplant hat.“
Hierzu hat die betreffende Senatsverwaltung den Hauptausschuss um Fristverlängerung bis Mitte Juni 2006 gebeten.
Angesichts des genannten Berichtsauftrages und der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage notwendigen und zusätzlichen umfänglichen Ermittlungen und Ab-stimmungen bittet der Senat um Verständnis dafür, dass er in Anbetracht des damit verbundenen hohen Verwal-tungsaufwands von einer Antwort absieht.
Berlin, den 17. Mai 2006
In Vertretung
K r a u t z b e r g e r
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Juni 2006)