Sicherheitskontrollen im Busgewerbe?
Ereignis
Die PDS-Abgeordnete Jutta Matuschek fragte nach Kontrollen von Busunternehmen und der Sicherheit von Reisebussen. Der Senat stellte dar, dass im Jahr 2002 mehr als 1.400 Reisebusse kontrolliert wurden. Nach Medienberichten über mangelhafte Schulreisebusse gingen zusätzlich 234 Prüfbitten ein. Bei 68 bereits durchgeführten Kontrollen wurden 22 Busse beanstandet und fünf Fahrten untersagt. 【3-816c35】
Details
Quelle: Drucksache 15/10677, Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS). 【3-816c35】
Sicherheitskontrollen im Busgewerbe? 【3-816c35】
Ich frage den Senat:
- Welche routinemäßigen Kontrollen werden durch wen bei in Berlin tätigen Busunternehmen über die Einhaltung von Gesundheits-, Arbeitsschutz- und Sicherheitsvorschriften durchgeführt?
-
Welche Ergebnisse wurden dabei festgestellt?
-
Wie ist es möglich, dass trotz TÜV- und Sicherheitskontrollen mangelhafte Busse im Linien- und Reiseverkehr eingesetzt werden?
-
Welchen zusätzlichen Handlungsbedarf sieht der Senat?
Antwort
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 【3-816c35】
Zu 1.:
Straßenkontrollen zu Lenk- und Ruhezeiten werden durch das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi) sowie im Rahmen der Amtshilfe durch die Polizei durchgeführt.
Technische Kontrollen der Fahrzeuge erfolgen durch die Berliner Polizei. Zusätzlich führt das LAGetSi Betriebskontrollen zur Einhaltung der Sozialvorschriften durch. 【3-816c35】
Zu 2.:
Im Jahr 2002 wurden kontrolliert:
- 244 Kraftomnibusse durch das LAGetSi
- 1.208 Kraftomnibusse durch die Polizei
Festgestellt wurden:
- 390 Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten
- 220 Verstöße gegen Vorschriften zum Kontrollgerät und zu Schaublättern
Von 914 technisch überprüften Bussen wurden lediglich rund 8 % beanstandet. Schwerwiegende technische Mängel wurden nur selten festgestellt. 【3-816c35】
Zusätzlich wurden folgende Maßnahmen verhängt:
| Maßnahme | Personenverkehr |
|---|---|
| Verwarnungen | 327 |
| Bußgeldbescheide | 6 |
| Untersagungen der Weiterfahrt | 29 |
【3-816c35】
Zu 3.:
Reisebusse müssen regelmäßig Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen durchlaufen.
Der Senat erklärte, dass Busse aufgrund ihrer sehr hohen Laufleistungen einem erheblich stärkeren Verschleiß unterliegen als Pkw. Ein Fahrzeug könne deshalb trotz bestandener Prüfung wenige Wochen später erhebliche Mängel aufweisen. 【3-816c35】
Nach Medienberichten über mangelhafte Schulbusse gingen bei der Polizei 234 Prüfbitten von Eltern, Lehrern und Erziehern ein.
Bei 68 bereits kontrollierten Fahrzeugen wurden:
- 22 Busse beanstandet,
- 5 Fahrten untersagt.
【3-816c35】
Zu 4.:
Der Senat sieht gegenwärtig keinen zusätzlichen gesetzlichen Handlungsbedarf.
Die bestehenden Kontrollen nach EU-Recht, Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und ergänzenden Polizeikontrollen würden bereits in erheblichem Umfang stattfinden. Eine vollständige Sicherheit könne auch durch zusätzliche Kontrollen nicht gewährleistet werden. 【3-816c35】
Berlin, den 18. Juni 2003
In Vertretung
Dr. Hermann Schulte-Sasse
Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz
Hinweis
Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.