Geschwindigkeitsbeschraenkungen fuer Fahrzeuge des OEPNV

Geschwindigkeitsbeschraenkungen fuer Fahrzeuge des OEPNV

Ereignis

Die Kleine Anfrage befasst sich mit den Auswirkungen von Tempo-30-Zonen auf den Omnibusverkehr der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG). Da die Straßenverkehrsbehörde keine gesonderten Statistiken über Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Busstrecken führt, greift der Senat auf Schätzungen der BVG zurück, wonach Omnibusse im Berliner Stadtgebiet auf einer Gesamtlänge von rund 140 Kilometern in Tempo-30-Bereichen verkehren. Auf acht Streckenabschnitten gilt diese Einschränkung zeitlich befristet von 22 bis 6 Uhr; verbindliche Aussagen über generelle Fahrzeitverlängerungen oder den exakten personellen und materiellen Mehrbedarf lassen sich laut BVG jedoch nur über sehr aufwendige, einzellinienbezogene Detailanalysen der Fahr- und Umlaufpläne ermitteln.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 15. Wahlperiode, Drucksache 15/673
Kleine Anfrage Nr. 15/673
des Abgeordneten Alexander Kaczmarek (CDU)
über: Geschwindigkeitsbeschränkungen für Fahrzeuge des ÖPNV
Ich frage den Senat:
1. Auf welchen Straßen bzw. Streckenabschnitten, die durch Busse der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) befahren werden, ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 begrenzt?
2. Wie ist die Gesamtlänge dieser Strecken?
3. Auf welchen Strecken gilt diese Einschränkung ganztägig, und auf welchen Strecken und in welchen Zeiten und Tagen nur befristet?
4. Welche Fahrzeitverlängerung ergibt sich für diese Strecken durch die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit?
5. Welcher zusätzliche Einsatz von Fahrzeugen und Personal ist dadurch erforderlich?
Berlin, den 9. September 2002
Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 673
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1. und 2.:
Statistische Daten über Geschwindigkeitsbeschränkungen für Straßen mit Linienbusverkehr, deren Länge und zeitliche Einschränkungen werden bei der Straßenverkehrsbehörde des Polizeipräsidenten nicht erfasst. Eine solche Zusammenstellung würde erheblichen Verwaltungsaufwand erfordern, der kurzfristig auch nicht zu leisten ist. Nach Abschätzungen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) verkehren nach deren Erkenntnisstand im Berliner Stadtgebiet Omnibuslinien auf ca. 140 km Straßenlänge in Tempo 30-Zonen.
Zu 3.:
Nach Angaben der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) liegt bei 8 Streckenabschnitten mit Omnibusverkehr eine zeitliche Befristung von 22 bis 6 Uhr der Tempo 30-Regelung vor.
Zu 4.:
Auf Grund von Aussagen der BVG werden bei der Fahrplangestaltung zwar Geschwindigkeitsbeschränkungen berücksichtigt, daraus können jedoch keine allgemein verbindlichen Angaben abgeleitet werden, weil die Durchschnittsgeschwindigkeit auf Tempo 50-Strecken wegen der Verkehrsbelastungen zum Teil unter der von Tempo 30-Strecken liege. Infolgedessen habe der Vergleich von Tempo 50- und Tempo 30-Strecken keinen Aussagewert für die faktischen Verhältnisse der BVG-Linien.
Zu 5.:
Zum zusätzlichen Einsatz von Fahrzeugen und Personal bei Einführung von Tempo 30 lässt sich ohne genaue Betrachtung der Fahr- und Umlaufpläne der einzelnen Buslinien keine exakte Aussage treffen. Für eine dafür erforderliche Detailanalyse durch die BVG wären erheblichen Aufwendungen und Zeitbedarf sowie personelle Kapazitäten erforderlich.
Berlin, den 1. Oktober 2002

In Vertretung
Maria Krautzberger
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

Hinweis

dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt