Was wird aus dem historischen Schiff Royal Louise
Ereignis
Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Oliver Friederici (CDU) befasst sich mit dem derzeitigen Standort des Schiffes „Royal Louise“ (in Ergänzung zu den Kleinen Anfragen Nr. 13/4950, LPD 135/99 und Nr. 13/5026, LPD 149/99), der Frage, ob es gegebenenfalls öffentlich zugänglich ist, da es zu über 90 % öffentlich finanziert worden sei, dem Standort des im Vorfeld des Baus erstellten Modells der „Royal Louise“ und dem Grund, warum es im Preußenjahr nicht öffentlich zugänglich gemacht worden sei, beispielsweise als Ausstellungsstück im Berliner Abgeordnetenhaus oder Verkehrsmuseum, dem Eigentümer der „Royal Louise“ und des Modells, dem Nutzungsrecht an der „Royal Louise“, gegebenenfalls gegen Entgelt, und der Frage, wie unter Umständen für die Nutzung geworben werden könne, einer bereits stattgefundenen Nutzung durch öffentliche und gemeinnützige Einrichtungen (gemäß Beantwortung der Frage 3 der Kleinen Anfrage Nr. 13/5026, LPD 149/99), deren Art und den erzielten Einnahmen, und den dem Land Berlin derzeit durch den Unterhalt der „Royal Louise“ entstehenden Kosten. Die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales und Frauen, vertreten durch Dr. Friedrich-Wilhelm Dopatka, erklärt, dass bis Anfang März diesen Jahres das Schiff „Royal Louise“ im historischen Fregattenschuppen an der Pfaueninsel zur Überwinterung stationiert gewesen sei, zurzeit befinde sich das Schiff auf dem Werftgelände der Yachtwerft Berlin GmbH in Lübeck zur Durchsicht, dass Eigentümer der „Royal Louise“ und des Modells der nach gemeinnützigen Grundsätzen arbeitende Projektträger BTG Consult mbH, Regattastr. 189, 12527 Berlin, sei, das Eigentumsrecht sei eingetragen beim Amtsgericht Charlottenburg, im Schiffsregister Nr. 1985, das Schiff sei öffentlich zugänglich, der Zugang auf das Schiff sei am oben genannten Firmensitz der BTG Consult mbH nach vorheriger Anmeldung beim Eigentümer möglich, dass das Modell befinde sich ebenso am Firmensitz der BTG Consult mbH, Anfragen zu einer öffentlichen Nutzung als Ausstellungsstück lägen dem Eigentümer bislang nicht vor, dass eine gewerbliche Vermietung des Schiff