Kostenentwicklung am Flughafenstandort Schönefeld

Kostenentwicklung am Flughafenstandort Schönefeld

Ereignis

Die Kleine Anfrage befasst sich mit den detaillierten Erschließungskosten, haushalterischen Lastenaufteilungen und eigentumsrechtlichen Voraussetzungen für den geplanten Ausbau des Großflughafens Berlin Brandenburg International (BBI) in Schönefeld. Der Regierende Bürgermeister Eberhard Diepgen legt wesentliche finanzielle Rahmendaten der Projektplanungsgesellschaft Schönefeld (PPS) offen. Die reinen verkehrlichen Netzanbindungen schlagen mit bis zu 145 Millionen DM im Straßenbau sowie mit 890 bis 970 Millionen DM im Schienenbereich zu Buche, während die geplante sechsstreifige Verknüpfung der neuen A 113 an den Stadtring A 100 mit rund 1 Milliarde DM kalkuliert und als reguläre Bundesschienen- und Fernstraßenmaßnahme über den Bundeshaushalt abgewickelt wird.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/4622

Abgeordnetenhaus von Berlin – 13. Wahlperiode
Kleine Anfrage Nr. 13/4622
des Abgeordneten Andreas Apelt (CDU)
über: Kostenentwicklung am Flughafenstandort Schönefeld

Ich frage den Senat:
1. Wie hoch sind die geschätzten Kosten für die Straßen- und Bahnanbindung Schönefeld entsprechend den bisherigen Planungen?
2. Welche Kosten müßte nach Auffassung des Senats davon der Bund übernehmen?
3. Für welchen Zeitraum soll nach den bisherigen Planungen die Flughafengebühr von 16,80 DM erhoben werden?
4. Welche Gesamtsumme (Kostenanteil von Flughafennutzern) soll damit bedient werden?
5. Wie groß ist die Zahl der unmittelbar betroffenen Bürger in den einzelnen Lärmschutzzonen um den Flughafen Schönefeld nach den bisherigen Planungen?
6. Wie groß ist die Zahl der Nutzer von Wochenend- und Erholungsgrundstücken in den Lärmschutzzonen?
7. Wie hoch sind die erwarteten Kosten für die Lärmschutzmaßnahmen betroffener Bürger in Berlin und Brandenburg?
8. Haben Nutzer von Wochenend- und Erholungsgrundstücken Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen?
9. Welche Auswirkungen auf die Kostensituation würden sich aus der bevorstehenden Novellierung des Lärmschutzgesetzes des Bundes ergeben?
10. Auf der Grundlage welcher Daten ergab sich die Summe von 180 Millionen DM, die nach Schätzungen des Justizsenators sich für die Umsiedlung Diepensees ergeben?
11. Welche Kosten neben den veranschlagten 180 Millionen DM für die Umsiedlung Diepensees kommen zukünftig auf die FlughafenHolding bzw. den Investor zu, wenn in einem Rahmenvertrag die zukünftigen Mieten der Umziehenden dauerhaft subventioniert werden sollen?
12. Wer würde die Kosten dieser Dauersubventionierung übernehmen?
13. Wie groß ist nach den bisherigen Planungen der Grundstücksbedarf um den zukünftigen Flughafen Schönefeld auszubauen?
14. Von welchen Kosten geht die Flughafen-Holding für den Ankauf dieser Flächen aus?
15. Welche Kosten (Anbindung, Verkehrserschließung, Flächen, Planungskosten etc.) belasten in jedem Fall in welcher Höhe die öffentliche Hand in den Ländern Berlin und Brandenburg?

Berlin, den 10. Februar 1999

Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 4622
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:
Die geschätzten Kosten für die Straßenanbindung (Anbindung an die neue A 113 n, die B 95 a Ost, die B 96/B 96 a West sowie die Erschließungsstraßen Kienberg und Hubertus) belaufen sich nach Berechnungen der Projektplanungsgesellschaft Schönefeld (PPS) auf 145 Mio. DM, die Kosten für die Schienenanbindung je nach Streckenvariante inklusive der Durchbindung zwischen Mahlower Kurve und Görlitzer Bahn auf zwischen 890 und 970 Mio. DM.

Die in der öffentlichen Diskussion stehende sechsstreifige Anbindung der A 113 (neu) an die A 100 ist nicht Bestandteil der unmittelbaren, originär wegen des Flughafens zu errichtenden Verkehrsanbindung. Sie soll – wie bereits im Bundesverkehrswegeplan von 1992 festgeschrieben – ohnehin errichtet werden. Gleichwohl ist sie unabdingbar notwendig für die An- und Abfahrt der Passagiere aus dem Hauptaufkommensgebiet. Nach abgestimmten Kostenermittlungen sind hierfür einschließlich Grunderwerb und Entschädigung 1 Mrd. DM erforderlich.

Zu 2.:
Das ursprüngliche Finanzierungskonzept ging von einer Finanzierung der Verkehrsanbindung durch Bund und Investor aus. Die Finanzierung zwischenzeitlich errechneter Mehrkosten wird zur Zeit verhandelt.

Zu 3. und 4.:
Die Verhandlungen mit dem bevorzugten Bieter, dem Konsortium Flughafenpartner für Berlin und Brandenburg, sind noch nicht abgeschlossen. Die Modalitäten der Start- und Landeentgelte sind ein Kernpunkt der Verhandlungen. Abschließendes kann dazu vor Vertragsschluss nicht berichtet werden.

Zu 5.:
Nach den bisherigen Planungen der PPS sind in der Lärmschutzzone 1 (> 75 dB) null Einwohner, in der Lärmschutzzone 2 (> 67 dB) rund 3.000 Einwohner betroffen. Diese Zahlen sind von der PPS errechnet und vorläufiger Natur.

Zu 6.:
Nutzer von Wochenendgrundstücken sind von den Einwohnermeldeämtern nicht gesondert erfasst. Zahlen über die Betroffenheit in den Lärmschutzzonen liegen folglich nicht vor.

Zu 7.:
Abschließende Zahlen werden erst mit Rechtskraft des Planfeststellungsbeschlusses vorliegen. Nach den bisherigen Berechnungen sind ca. 196 Mio. DM anzusetzen, die vom Erwerberkonsortium getragen werden.

Zu 8.:
Die Zumutbarkeit der mit dem Ausbau des Flughafen Berlin-Schönefeld verbundenen Lärmauswirkungen werden in der jetzigen Planungsphase von einem lärmmedizinischen Gutachter beurteilt. Auf der Grundlage des lärmmedizinischen Gutachtens wird die Planfeststellungsbehörde dann entscheiden, ob und in welchen Bereichen Schallschutzvorkehrungen auf Kosten des Flughafenunternehmers zu treffen sind.

Zu 9.:
Die Planungen der PPS orientieren sich an der geltenden Rechtslage. Die Planungen schließen ein, dass nach der Rechtsprechung zum Fluglärmgesetz und auf der Basis von § 9 Abs. 2 LuftVG über die gesetzlichen Vorgaben hinaus Schallschutzvorkehrungen für Lärmbetroffene vom Flughafenbetreiber zu finanzieren sind. Kalkulationen für möglicherweise erfolgende Gesetzesnovellierungen, deren Verwirklichung weder inhaltlich noch zeitlich derzeit einschätzbar ist, existieren nicht.

Zu 10.:
Der Senator für Justiz bezog sich auf eine vorsichtshalber angefertigte „worst-case-Berechnung“. Es wird nach Berechnungen der PPS von deutlich niedrigeren Umsiedlungskosten ausgegangen.

Zu 11.:
Keine. Die zeitweise Erhaltung eines bestimmten Mietniveaus ist in die Gesamtumsiedlungskosten einkalkuliert.

Zu 12.:
Die Kostentragung für die Umsiedlungsmaßnahmen ist Teil der Vertragsverhandlungen zwischen Investor und den heutigen Gesellschaftern der Berlin Brandenburg Flughafen Holding GmbH. Diese Verhandlungen sind nicht abgeschlossen.

Zu 13.:
Nach den bisherigen Planungen beläuft sich der Flächenbedarf, also die hinzu zu erwerbenden Erweiterungsflächen, auf rd. 1.000 ha inklusive der für die Verkehrsanbindung zu erwerbenden Flächen. Für die reine Flughafenerweiterung beläuft sich der Erweiterungsbedarf auf rd. 830 ha.

Zu 14.:
Die PPS hat in Abstimmung mit den Gesellschaftern der BBF eine Gruppe unabhängiger Gutachter mit der Bewertung derjenigen Flächen beauftragt, die im Planungsbereich liegen und für den Ausbau erworben werden müssen. Die Ergebnisse dieses Gutachtens liegen noch nicht vor. Die Gesellschafter gehen aber nach überschlägigen Berechnungen in jedem Fall davon aus, dass der Kauf der Erweiterungsflächen aus dem vom Flughafenbetreiber zu zahlenden Erbbauzins finanziert werden kann.

Zu 15.:
Vor Abschluß der Verhandlungen mit dem bevorzugten Bieter und den Mitgesellschaftern Bund und Brandenburg können belastbare Zahlen hierzu nicht berichtet werden.

Berlin, den 15. März 1999

Eberhard D i e p g e n
Regierender Bürgermeister

Hinweis

dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt