Planungen fuer den kuenftigen Autobahnanschluss BAB 113 Stubenrauchstrasse

Planungen fuer den kuenftigen Autobahnanschluss BAB 113 Stubenrauchstrasse

Ereignis

Die Kleine Anfrage befasst sich mit den städtebaulichen und ökologischen Auswirkungen des geplanten Neubaus der Bundesautobahn A 113 im Bereich der Anschlussstelle Stubenrauchstraße. Der Senat legt dar, dass im Zuge des laufenden Planfeststellungsverfahrens eine künftige Straßenbahnverbindung durch gezielte Trassenfreihaltung baulich berücksichtigt wurde. Die Infrastrukturmaßnahme betrifft direkt 11 Kleingärten, wobei auf 9 Parzellen die Lauben abgerissen werden müssen. Zur Realisierung der Rampenanlagen müssen zudem 32 Bäume gefällt werden; alternative Verschwenkungsvarianten zum Erhalt des alten Baumbestandes wurden verworfen, da sie zu einer unverhältnismäßigen Ausweitung des betroffenen Kleingartenareals geführt hätten.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/3919

Abgeordnetenhaus von Berlin – 13. Wahlperiode
Kleine Anfrage Nr. 13/3919
der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS)
über Planungen für den künftigen
Autobahnanschluß BAB 113
Stubenrauchstraße?

Ich frage den Senat:
1. In welcher Weise ist bei der Planung dieser Anschlußstelle eine künftige Straßenbahnverbindung von der Stubenrauchstraße zum Zwickauer Damm berücksichtigt worden?
2. Wie viele Kleingärten werden von der künftigen Autobahnanbindung in welcher Weise betroffen sein? Welche eventuellen Entschädigungsleistungen für Kleingärtner sind geplant?
3. Wie viele Bäume welchen Alters werden der künftigen Autobahnanbindung zum Opfer fallen? Welche Varianten wurden geprüft, um den alten Baumbestand zu erhalten?
4. Wie viele Gebäude, insbesondere Wohngebäude mit wie vielen Wohnungen werden durch die Autobahnanbindung in ihrem Bestand gefährdet, was wird für die planungsrechtliche Sicherung dieser Gebäude unternommen?
5. Wie viele Anliegergrundstücke müssen für den Autobahnanschluß erworben werden, und wie hoch sind die Kosten für den Grundstückserwerb?

Berlin, den 1. Juli 1998

Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 3919
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Die Beantwortung der Kleinen Anfrage erfolgt entsprechend den Planungsunterlagen zur Planfeststellung für den „Neubau A 113 (neu) von Landesgrenze Berlin Brandenburg bis AD Neukölln und Stadtring A 100 bis AS Buschkrugallee“. Die Planfeststellung befindet sich derzeitig im Trägerverfahren.

Zu 1.:
Die geplante Straßenbahn ist durch Freihaltung der Fläche für die vorgesehene Trasse berücksichtigt worden.

Zu 2.:
An der Anschlußstelle (AS) Stubenrauchstraße sind insgesamt 11 Kleingärten betroffen, und zwar durch Flächeninanspruchnahme sowie bei 9 Parzellen hiervon durch Abriß der Lauben.
Der Planfeststellungsbeschluß wird die Schutzmaßnahmen und den gegebenenfalls darüber hinaus bestehenden Entschädigungsanspruch für die von der Baumaßnahme Betroffenen festsetzen. Die Regelung der Entschädigungsleistungen selbst erfolgt im nachfolgenden Entschädigungsverfahren.

Zu 3.:
Im Bereich der AS Stubenrauchstraße müssen 32 Bäume gefällt werden, davon sind 10 Bäume älter als 80 Jahre. Um den alten Baumbestand möglichst zu erhalten, wurde geprüft, ob der betroffene östliche Teil der Stubenrauchstraße nördlich oder südlich verschwenkt bzw. durch Aufspreizung der beiden Fahrbahnen um die Bäume herumgeführt werden kann. Alle drei Varianten haben jedoch Nachteile, weil sie unter anderem mit einer erheblichen Ausweitung der Flächeninanspruchnahme teilweise im Bereich der Kleingärten verbunden wären.

Zu 4.:
Außer den bereits genannten 9 Lauben (s. Antwort zu 2.) sind keine weiteren Bauten, insbesondere keine Wohngebäude, von der geplanten Anschlußstelle betroffen.

Zu 5.:
Bei 6 Privatgrundstücken ist der Erwerb von Teilflächen erforderlich und bei 6 weiteren eine vorübergehende (bauzeitliche) Nutzung geplant. Die Kosten für einzelne Grundstücke können erst nach Durchführung der Verkehrswertgutachten und den Kaufpreisverhandlungen ermittelt werden.

Berlin, den 16. September 1998

Jürgen K l e m a n n
Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr

Hinweis

dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt