Halbinsel Stralau

Halbinsel Stralau

Ereignis

Die Kleine Anfrage befasst sich mit der städtebaulichen Entwicklung, der sozialen Infrastruktur und dem verkehrlichen Erschließungskonzept für die Halbinsel Stralau im Entwicklungsgebiet Rummelsburger Bucht. Der Senat legt dar, dass die primäre ÖPNV-Anbindung über eine veränderte Linienführung der Buslinie 147 sowie eine künftige Verknüpfung mit dem ab 1999 umzubauenden Bahnhof Ostkreuz erfolgen soll. Zur Gewährleistung einer geordneten Gebietsentwicklung verweist die Verwaltung auf ein spezielles Mobilitätskonzept zur Bevorzugung umweltschonender Verkehrsträger sowie auf zielgerichtete Bebauungspläne, die neben Wohnbauten auch wohnverträgliche Gewerbe- und Dienstleistungsstrukturen – unter anderem im historischen Flaschenturm – ermöglichen.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/3410

Abgeordnetenhaus von Berlin – 13. Wahlperiode
Kleine Anfrage Nr. 13/3410
des Abgeordneten Dr. Uwe Nübel (CDU)
über Halbinsel Stralau

Ich frage den Senat:
1. Welche Vorstellungen hat der Senat zur Verkehrsgestaltung von und zur Halbinsel Stralau, um einen zügigen Verkehrsfluß für die zu erwartenden ca. 5 000 Bewohner der Halbinsel zu gewährleisten?
2. Wie will der Senat den Vorrang des ÖPNV auf der Halbinsel gewährleisten, und sieht der Senat eine Chance, die Buslinie 104 bis zur Halbinsel Stralau – eventuell sogar darüber hinaus bis zum Hauptbahnhof – zu verlängern?
3. Gibt es bereits Planungen des Entwicklungsträgers, die Infrastruktur auf der Halbinsel in bezug auf soziale und medizinische Betreuung aufzubauen?
4. Sieht der Senat eine Möglichkeit, die Versorgung der Einwohner der Halbinsel und der angrenzenden Stralauer Vorstadt mit den Dingen des täglichen Bedarfs zu unterstützen, z. B. durch Unterstützung ansiedlungswilliger kleiner Handels- und Dienstleistungsunternehmen in Form von Gründungsdarlehen oder Mietzuschüssen?
5. Welche zeitlichen Vorstellungen gibt es zur Instandsetzung der Tunnelstraße und der Straße Alt-Stralau?
6. Wie soll auf der Halbinsel die gesunde Mischung von Wohnen und Arbeiten erreicht werden, und gibt es Überlegungen zur Ansiedlung von Gewerbe und Dienstleistungen auf der Halbinsel?

Berlin, den 9. Februar 1998

Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 3410
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:
Im öffentlichen Personen- und Nahverkehr (ÖPNV) wird die Halbinsel Stralau zur Zeit durch die Buslinie 147, die zwischen Schumannstraße/Charité und Stralau, Tunnelstraße, verkehrt, bedient. Sie bindet die Halbinsel Stralau in der Warschauer Straße an die gleichnamigen S- und U-Bahnhöfe an. Für die Anbindung stehen aber auch die vorhandenen S-Bahnhöfe Treptower Park und Ostkreuz zur Verfügung, die gegenwärtig nur mit Umsteigen, teilweise aber auch günstig zu Fuß erreichbar sind. Zukünftig wird die Halbinsel Stralau großräumig vor allem über den Bahnhof Ostkreuz angebunden. Um dort die Verkehrssicherheit weiter zu gewährleisten und die Attraktivität des Bahnhofes für die Benutzer zu erhöhen, sind die Erneuerung und der Umbau der Bahnhofsanlagen einschließlich des Neubaus von Regionalbahnhalten ab 1999 vorgesehen. Die BVG hält eine Option für eine Busverbindung, die zwischen der Halbinsel Stralau und dem Bahnhof Ostkreuz eingerichtet werden soll. Diese Verbindung zum Bahnhof Ostkreuz ist verkehrlich höherwertig als eine Verlängerung der bestehenden Buslinie 104, die vom Brixplatz zum S-Bahnhof Treptower Park führt, einzuschätzen. Voraussetzung für die Einrichtung der neuen Linie ist eine Busendstelle unmittelbar am Bahnhof Ostkreuz.

Ob diese möglich ist, wird derzeitig in Zusammenhang mit die Planung für den Umbau und die Erneuerung der Verkehrsanlagen am Ostkreuz geprüft. Im Bereich der Halbinsel Stralau ist nach Aussage der BVG zur Verbesserung der Erschließung mit der weiteren städtebaulichen Entwicklung eine veränderte Linienführung für die Linie 147 vorgesehen über Alt-Stralau – Krachtstraße – Fischzug – Friedrich-Junge-Straße – Alt-Stralau – Tunnelstraße. Die neue Linienführung kann erst umgesetzt werden, wenn die straßenbaulichen Voraussetzungen geschaffen sind.
Die Haupterschließung für den motorisierten Individualverkehr (MIV) von und zur Halbinsel Stralau erfolgt wie heute über den Straßenzug Alt-Stralau – Tunnelstraße, der als Ergänzung zum Hauptverkehrsstraßennetz gehört. Zur flexibleren Anbindung der Halbinsel Stralau ist eine weitere Anbindung an die Kynaststraße in Verlängerung der Straße C (nördliche Parallelstraße der Bahrfeldtstraße) vorgesehen.

Zu 2.:
Im Neubaugebiet Rummelsburger Bucht soll zukünftig eine Verkehrsaufteilung zwischen ÖPNV und MIV erreicht werden, bei der sich auf der Halbinsel Stralau das Aufteilungsverhältnis zugunsten des ÖPNV verschieben wird. Der vom Senat als Treuhänder des Landes Berlin eingesetzte Entwicklungsträger hat ein sogenanntes Mobilitätskonzept für das Entwicklungsgebiet erarbeiten lassen, das u. a. Wege und Maßnahmen aufzeigt, um dem ÖPNV im Zuge der städtebaulichen Entwicklung der Halbinsel Stralau und im Zusammenwirken mit einer Reihe von unterschiedlich wirksamen ergänzenden Maßnahmen bessere Chancen als in vergleichbaren Entwicklungsgebieten einzuräumen.
Das Mobilitätskonzept zielt darauf ab,
− Automobilität in einem notwendigen Umfang zu gewährleisten und
− gleichzeitig umweltschonende Alternativen zu etablieren, auszubauen und in ihren Vorteilen sichtbar und erlebbar zu machen.
Eine Verlängerung der Buslinie 104 zur Halbinsel Stralau ist aus den oben angegebenen Gründen (siehe zu 1.) nicht geplant.

Zu 3.:
Auf der Grundlage der aktualisierten Rahmenplanung wurde der Bedarf an Einrichtungen der sozialen Infrastruktur für den Entwicklungsbereich neu ermittelt. Daraus folgt für die Halbinsel Stralau insgesamt ein Bedarf an vier Kindertagesstätten und einer 2,5zügigen Grundschule, die in zeitlicher Staffelung bis zum Jahr 2000 entstehen sollen. Eine Seniorenfreizeitstätte sowie eine Jugendfreizeitstätte, die hinsichtlich des Standortes für den Lichtenberger Teil des Entwicklungsgebietes geplant wurden, werden auch der Versorgung der Bewohner der Halbinsel Stralau dienen. Im Zuge der Projektentwicklung des Bereiches um den Flaschenturm der ehemaligen Engelhardt-Brauerei (Halbinsel Stralau/Stralau Stadt), die ein größeres Kontingent Seniorenwohnungen vorsieht, zeichnet sich zur Zeit ab, daß der denkmalgeschützte Flaschenturm voraussichtlich auch mit Dienstleistungseinrichtungen ausgestattet wird, die die soziale und medizinische Betreuung sowohl der Bewohner des unmittelbaren Projektumfeldes als auch der übrigen Einwohner der Halbinsel übernehmen können.
Darüber hinaus unterstützt der Entwicklungsträger private Initiativen durch Standortberatungen und Vermittlung an Investoren zur geeigneten Unterbringung.

Zu 4.:
Die städtebauliche Planung sieht auf der Halbinsel Stralau drei Versorgungsstandorte
− um den Flaschenturm (B-Plan-Bereich V-14)
− Am Speicherplatz (B-Plan-Bereich V-14)
− Am „Dreiecksplatz“ Alt-Stralau 57/58 (B-Plan-Bereich V-14)
vor. Angebot und Nachfrage nach den Ladenlokalen und Geschäfts-/ Praxisräumen werden sich entsprechend dem Bewohnerzuzug entwickeln. Ob hier eine spezielle Förderung von ansiedlungswilligen Händlern und Dienstleistern – insbesondere in der Übergangsphase – erforderlich und angebracht ist, kann der Entwicklungsträger in diesem Zusammenhang zur Zeit nicht verbindlich einschätzen.

Zu 5.:
Die Rekonstruktion des Straßenzuges Alt-Stralau/Tunnelstraße ist im Rahmen von drei Bauabschnitten in der Zeit ab dem III.Quartal 1998 bis 2000 vorgesehen.

Zu 6.:
Eine „gesunde Mischung“ von Wohnen und Arbeiten wird durch die geplante (und im B-Plan V-37 bereits vollzogene) Festsetzung der Baugebiete gemäß Baunutzungsverordnung in den in Erarbeitung befindlichen, die Halbinsel vollkommen überdeckenden, Bebauungsplänen möglich. Die Baugebiete, die auf der Halbinsel zur Festsetzung kommen sollen,
− überwiegend Allgemeine Wohngebiete (WA) gemäß § 4 BauNVO sowie
− Mischgebiete (MI) gemäß § 6 BauNVO entlang der S-Bahn (ehem. Glashütte)
erlauben die Einrichtung von – wohnverträglichen – Gewerbe- und Dienstleistungsunternehmungen.
Der Entwicklungsträger ist ansiedlungswilligen gegenüber sehr offen und bereitet zur Zeit eine Konzeption vor, wie das Areal der ehemaligen Stralauer Glashütte zukünftig in optimaler Weise für die Ansiedlung von gewerblich- und dienstleistungsorientierten Nachfragern in die Nutzung genommen werden kann.

Berlin, den 14. April 1998

In Vertretung
Ingo Schmitt
Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr

Hinweis

dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt