Wassereinbruch beim Bahntunnel vom Juli 1997
Ereignis
Die Kleine Anfrage befasst sich mit den Ursachen und hydrologischen Folgen eines gravierenden Grundwassereinbruchs in die Baugrube eines Senkkastens für den Eisenbahn-Nord-Süd-Tunnel im Juli 1997. Der Senat verweist auf Messdaten der Baulog-Überwachung, wonach es lediglich zu einer kurzzeitigen, lokalen Absenkung des Grundwasserspiegels um maximal 25 Zentimeter kam, ohne die Wasserqualität nachhaltig zu gefährden. Zur Schadensbehebung setzt die ausführende DBProjekt GmbH auf ein umweltneutrales Bodengefrierverfahren („Eispflaster“) mittels geschlossener Kühlkreisläufe; die finale Klärung der Schadensursachen obliegt einem externen Gutachter der TU Darmstadt, während die Projektversicherung das Ereignis bereits als regulären Regulierungsfall bestätigt hat.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/2920
Abgeordnetenhaus von Berlin – 13. Wahlperiode
Kleine Anfrage Nr. 13/2920
der Abgeordneten Pia Paust-Lassen
(Bündnis 90/Die Grünen)
über Wassereinbruch beim Bahntunnel
vom Juli 1997
Ich frage den Senat:
1. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat vor über den Unfall „Wassereinbruch beim Tunnelbau für den Tiergartentunnel“?
2. Hat die Bauherrin, die Deutsche Bahn Projektgesellschaft Knoten Berlin, inzwischen einen genauen Bericht oder einen vorläufigen Zwischenbericht über den Unfall vorgelegt? Was geht daraus hervor?
3. Welche Auswirkungen hatte und hat dieser Unfall auf den Grundwasserstatus und die Grundwasserqualität?
4. Welche Untersuchungen, Messungen und Qualitätsanalysen wurden bisher durchgeführt?
5. Mit welchen Methoden soll das Leck repariert werden? Woraus besteht das angekündigte „Eispflaster“, mit dem der defekte Dichtungsblock bei minus zehn Grad zusätzlich abgedichtet werden soll, welche „spezielle Flüssigkeit“ bewirkt diese Abdichtung? Welche Auswirkungen hat diese Abdichtungsmethode?
6. Welche Ursachen führten zu dem Unfall, die angeblich nicht vorhersehbar waren, obwohl schon vor Beginn dieser gigantischen Baumaßnahmen von Experten vor den Gefahren in diesem problematischen Baugrund gewarnt wurde?
7. Bestätigt der Senat die Aussagen von Experten und Umweltverbänden, daß dieser Unfall ein klares Indiz für die Unkalkulierbarkeit dieser Baumaßnahmen ist, und was gedenkt der Senat zu unternehmen, um weitere Unfälle in dieser Größenordnung zu verhindern (verschärfte Auflagen, Kontrollen, Schadenersatz für Beeinträchtigungen des Grundwassers etc.)?
8. Auf welche Weise und durch wen und wann wird jetzt das Grundwassermanagement überprüft?
9. Wer kommt für die Kosten und Folgekosten dieses Unfalls auf, in welchen Größenordnungen bewegen sich die Kostenschätzungen?
10. Welche Auswirkungen hätte ein sofortiger Baustopp der Tiergartentunnel und die grundsätzliche Überarbeitung der bisherigen verantwortungslosen Bauplanungen zur Verkehrsabwicklung im Zentralen Bereich?
11. Über welche Fähigkeiten verfügen der Senat von Berlin und die Bundesbehörden, die Tiergartentunnel-Baumaßnahmen immer noch zu verantworten?
Berlin, den 22. Oktober 1997
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 2920
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1. und 2.:
Aufgabenträger für den Eisenbahn-Nord-Süd-Tunnel, dem Kernelement der Eisenbahnkonzeption für Berlin, ist die Deutsche Bahn AG (DB AG). Die Bauarbeiten werden von der DBProjekt GmbH Knoten Berlin ausgeführt. Die DBProjekt GmbH Knoten Berlin ist daher gebeten worden, die den Wassereinbruch direkt betreffenden Fragen zu beantworten.
Zu 3.:
Durch den Grundwassereinbruch am 9. Juli 1997 in die Baugrube des Senkkastens 1 ist es – wie die Grundwasserüberwachung durch die Baulog – Baustellenlogistik Potsdamer Platz GmbH zeigt – zu einem kurzfristigen Abfall der lokalen Grundwasserspiegel insbesondere im unteren Grundwasserleiter gekommen. Die stärkste Absenkung betrug dabei etwa 25 cm; nach etwa einem Tag war der Ausgangszustand wieder erreicht. Eine Gefährdung der Grundwasserqualität ist nicht eingetreten.
Zu 4:
Hierzu teilt die DBProjekt GmbH Knoten Berlin folgendes mit:
„Es wurden Wasseranalysen des im Senkkasten befindlichen Wassers durch ein unabhängiges Institut erstellt. Das Wasser hat keine andere Qualität als das Grundwasser aus der Umgebung des Senkkastens.“
Ergänzend ist festzustellen, daß sich dies auch auf das eingepumpte Wasser des Landwehrkanals bezieht.
Nach Einschätzung des Senats zeigt dieser Vorfall, daß die Grundwasserüberwachung durch die Baulog – Baustellenlogistik Potsdamer Platz GmbH eine sichere Beurteilung solcher Ereignisse im Hinblick auf mögliche Schäden an Vegetation und Bauwerken ermöglicht. Neben der bestehenden Beobachtung und Kontrolle einer ordnungsgemäßen Ausführung des Grundwassermanagements durch die Wasserbehörde sind weitere Überwachungsmaßnahmen deshalb nicht erforderlich.
Zu 5.:
Hierzu teilt die DBProjekt GmbH Knoten Berlin folgendes mit:
„Die Abdichtung der Leckage wird mit Hilfe einer Vereisung vorgenommen. Diese Methode hat keinen Einfluß auf die Qualität des Grundwassers und des Bodens. Beim Vereisen kommt die Kühlflüssigkeit nicht mit dem Grundwasser in Berührung. Die Kühlflüssigkeit wird in einem geschlossenen Kreislauf über Kühlleitungen an die zu vereisenden Stellen geführt und bewirkt dann im unmittelbaren Bereich der Gefrierrohre die Eisbildung.“
Zu 6.:
Hierzu teilt die DBProjekt GmbH Knoten Berlin folgendes mit:
„Die Ursachen werden vom öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der Technischen Universität Darmstadt, Prof. Rolf Katzenbach, ermittelt.“
Zu 7., 10. und 11.:
Der Senat sieht keine Veranlassung, seine Haltung zum Pilzkonzept mit dem Nord-Süd-Tunnel zu ändern. Er teilt ferner nicht die Einschätzung, daß die Bauarbeiten am Tunnel unkalkulierbar seien. Die Frage nach einem Baustopp entbehrt daher jeder Grundlage.
Zu 8.:
Hierzu teilt die DBProjekt GmbH Knoten Berlin mit:
„Das Grundwassermanagement ist eine baubegleitende Maßnahme, die während der gesamten Bauzeit durchgeführt wird. Das Grundwassermanagement prüft das in allen Baulosen anfallende und abzupumpende Restgrundwasser hinsichtlich Qualität und Quantität.“
Zu 9.:
Hierzu teilt die DBProjekt GmbH Knoten Berlin mit:
„Die Versicherung hat bestätigt, daß es sich um ein versichertes Schadenereignis handelt. Die Höhe der Kosten ist noch nicht bekannt.“
Berlin, den 17. März 1998
Jürgen K l e m a n n
Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr
Hinweis
dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt