Kuerzung der Nahverkehrsmittel

Kuerzung der Nahverkehrsmittel

Ereignis

Die Kleine Anfrage befasst sich mit einem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) vom Januar 1998 zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes, welcher eine drastische Kürzung der den Ländern zustehenden Finanzmittel für den Schienennahverkehr vorsieht. Der Senat äußert sich hochgradig kritisch zu dem Vorstoß, welcher das Gesamtbudget der Länder im Zeitraum 1998 bis 2001 um insgesamt 726 Millionen DM reduzieren soll. Da die Deutsche Bahn AG bereits signalisiert hat, unter diesen finanziellen Rahmenbedingungen keine langfristigen Verkehrsverträge im vollen Umfang abzuschließen, sieht der Senat erhebliche Risiken für die verkehrliche Absicherung des Berliner Schienennetzes und der geplanten Lückenschlüsse, setzt jedoch auf die zwingend erforderliche Zustimmung des Bundesrates zur Herbeiführung eines Bund-Länder-Kompromisses.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/3463

Abgeordnetenhaus von Berlin – 13. Wahlperiode
Kleine Anfrage Nr. 13/3463
des Abgeordneten Michael Cramer
(Bündnis 90/Die Grünen)
über Kürzung der Nahverkehrsmittel

Ich frage den Senat:
1. Ist dem Senat bekannt, daß die Bundesregierung bereits am 9. Januar 1998 einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, der die Finanzmittel für den Schienennahverkehr an die Länder bis 2001 um 726 Millionen DM kürzen will? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie bewertet der Senat diesen Gesetzentwurf?
2. Wie würde sich dieser Entwurf, wenn er denn Gesetz würde, auf den Schienennahverkehr in Berlin auswirken?
3. Bedarf dieser Gesetzentwurf der Zustimmung des Bundesrates? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie wird sich Berlin im Bundesrat verhalten?

Berlin, den 23. Februar 1998

Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 3463
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:
Dem Senat liegt ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) vom 9. Januar 1998 für ein Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes (RegG) vor. Der Senat sowie die anderen Bundesländer beurteilen diesen Gesetzentwurf sehr kritisch, da damit die Gesamtsumme der den Ländern nach § 5 Abs. 1 Regionalisierungsgesetz (RegG) bisher zur Verfügung stehenden Regionalisierungsmittel in Höhe von 12 Mrd. DM pro Jahr in den Jahren von 1998 bis 2001 um insgesamt 726 Mio. DM gekürzt werden soll. Die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern über den Gesetzentwurf sind noch nicht abgeschlossen.

Zu 2.:
Mit den in § 8 Abs. 1 RegG festgelegten Beträgen müssen die Länder Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in gleichem Umfang bestellen können, wie sie nach dem Fahrplan 1993/94 erbracht worden sind. Der Leistungsumfang ist gem. § 6 Abs. 2 RegG zu ergänzen um Verkehrsleistungen, die in den Ländern Berlin und Brandenburg auf Strecken erbracht werden, die wegen der besonderen Lage Berlins sowie wegen der Teilung Berlins von 1961 für den SPNV unterbrochen waren (sog. Lücken- schlüsse). Die Deutsche Bahn AG (DB AG) ist jedoch nicht bereit, für die im Gesetzentwurf des BMV genannten Beträge der Jahre 1999 bis 2001 Verkehrsleistungen im beschriebenen Umfang zu erbringen bzw. zu diesen Konditionen Verkehrsverträge mit den Ländern abzuschließen. Vor diesem Hintergrund sind die Auswirkungen auf den SPNV in Berlin derzeit nicht absehbar.

Zu 3.:
Ein Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes bedarf gemäß Art. 106 a GG der Zustimmung des Bundesrates. Der Bundesrat wurde bisher noch nicht förmlich in das Gesetzgebungsverfahren eingebunden. Der Senat geht davon aus, daß in den derzeit stattfindenden Bund-Länder-Verhandlungen noch eine Kompromißlösung zur Höhe der Regionalisierungsmittel gefunden wird, um noch in dieser Legislaturperiode eine sichere Grundlage für die Finanzierung des SPNV zu schaffen.

Berlin, den 10. März 1998

Jürgen K l e m a n n
Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr

Hinweis

dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt