Fernverkehr: Optionale Beruecksichtigung der Staakener Kurve und Planfeststellungsbeschluss am Brandwerderweg
Ereignis
Beim historischen Bau der Straßenunterführung Brandwerderweg (Klosterbuschweg) wurden keine festen Widerlager für S-Bahn-Brücken miterrichtet, da zu diesem Zeitpunkt keine definitive Trassenplanung vorlag. Für die übergeordnete Errichtung der Ferngleise im Zuge der Schnellbahnverbindung Hannover–Berlin wurde das erforderliche Planfeststellungsverfahren im Jahr 1994 eingeleitet und der Planfeststellungsbeschluss im I. Quartal 1996 durch das Eisenbahn-Bundesamt rechtskräftig erlassen.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/596, Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 515
Ich frage den Senat:
1. Ist seinerzeit bei dem Bau der Straßenunterführung unter die
Fernbahn am Klosterbuschweg auch ein Widerlager für die
damals noch in Planung befindliche S-Bahn-Trasse berück sichtigt worden? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein,
warum nicht?
2. Sind die Widerlager für die S-Bahn-Überquerung für die in
Bau befindliche Fernbahntrasse nutzbar? Wenn nein, warum
nicht? Wenn ja, in welcher Form, und welche Änderungen
müssen gegebenenfalls berücksichtigt werden?
3. Ist für die Überquerung des Klosterbuschwegs für die in Bau
befindliche Fernbahn ein Planfeststellungsverfahren not wendig? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 515
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1. und 2.:
Nein, Widerlager für die S-Bahn-Brücken sind beim Bau der
Straßenunterführung Brandwerderweg nicht mit errichtet wor den, da zum damaligen Zeitpunkt dafür keine definitive Bahnpla nung vorlag. Allerdings wurde bei der Ausbildung des Troges für
das Kreuzungsbauwerk die „Staakener Kurve“ optional berück sichtigt, so daß eine Gleisüberführung ohne Umbau der Straße
möglich ist.
Zu 3.:
Im Zusammenhang mit dem Ausbau der Schnellbahnverbin dung Hannover – Berlin wurde 1994 das Planfeststellungsverfah ren eingeleitet. Im I. Quartal 1996 wurde der Planfeststellungs beschluß durch das Eisenbahnbundesamt erlassen.
Hinweis