Schwellen-Impraegnierunng bei U- und S-Bahn
Ereignis
Die Kleine Anfrage thematisiert die toxikologische Bewertung, Inhaltsstoffe und Alternativen der mit Steinkohlenteeröl imprägnierten Holzschwellen im Berliner U- und S-Bahn-Netz. Der Senator für Arbeit, Verkehr und Betriebe, Horst Wagner, erläutert, dass pro Schwelle je nach Holzart zwischen 5 kg und 19 kg Imprägnieröl verwendet werden. Er bestätigt das krebserzeugende Potenzial sowie die hautreizenden Eigenschaften von Steinkohlenteerölen, weist jedoch darauf hin, dass eine geplante Teerölverordnung den Gleisbau mangels technischer Alternativen explizit ausnimmt, da Schwellen einen extrem wirksamen Holzschutz benötigen. Die BVG testet bereits geruchsärmere Schwellen; zudem wird auf stark belasteten Strecken zunehmend die deutlich teurere Betonschwelle verbaut.
Details & Originaltext
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 11. Wahlperiode, Drucksache 11/619
Nr. 663
des Abgeordneten Michael Cramer (AL)
über Schwellen-Imprägnierung
Ich frage den Senat:
1. Womit werden die Holzschwellen der Berliner U- und S-Bahn imprägniert?
2. Wie ist diese Methode toxikologisch zu bewerten?
3. Welcher Inhaltsstoff bzw. welche Stoffe verursachen die jahrelangen Geruchsbelästigungen? Gibt es dazu Alternativmethoden?
Berlin, den 23. Oktober 1989
Eingegangen am 27. Oktober 1989
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 663
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Die Holzschwellen der Berliner U- und S-Bahn werden nach Vorschriften der Deutschen Bundesbahn mit Imprägnieröl (Steinkohlenteeröl) imprägniert. Pro Bahnschwelle werden 5 kg (Eiche), 7 kg (Kiefer, bei der BVG überwiegend eingebaut) bzw. 19 kg (Buche) Imprägnieröl verwendet.
Zu 2.:
In der Begründung des Entwurfs einer „Verordnung zur Beschränkung des Inverkehrbringens und der Verwendung von Teerölen (Teerölverordnung)“ (Stand Juni 1989) wird hierzu u. a. ausgeführt, daß bei Tieren nach dem Aufbringen von verschiedenartigen Teerölen mit unterschiedlichen Siedebereichen auf die Haut häufig Tumore beobachtet wurden. Berichte über krebserzeugende Wirkung von Teerölen auch beim Hautkontakt bei Menschen liegen vor. Die Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe des Ausschusses für Gefahrstoffe (AGS) hat Steinkohlenteeröle mit krebserzeugendem Potential als Stoff, der beim Menschen erfahrungsgemäß bösartige Geschwülste zu verursachen vermag, bewertet. Teeröle haben außerdem hautreizende Eigenschaften. Sie können eine Photosensibilisierung verursachen. Da einzelne Inhaltsstoffe teilweise wasserlöslich und wassergefährdend sind, sind außerdem Boden- bzw. Grundwasserverunreinigungen zu besorgen, wenn auch erfahrungsgemäß die Belastung der Umwelt durch behandelte Erzeugnisse als gering anzusehen ist.
Zu 3.:
Teeröle sind Stoffgemische aus Hunderten von Einzelkomponenten vor allem aus den Bereichen der Aromaten – einschließlich karzinogener polyaromatischer Kohlenwasserstoffe (PAH) –, Teerbasen und Teersäuren. Ihr charakteristischer Eigengeruch entsteht durch die Hauptinhaltsstoffe, wie z. B. Naphthalin und seine Derivate. Diese haben einen niedrigen Geruchsschwellenwert und verbreiten daher bereits in äußerst niedrigen Konzentrationen einen intensiven Geruch, der häufig als belästigend empfunden wird. Manche Personen reagieren darauf, insbesondere bei Verwendung in geschlossenen Räumen, mit Kopfschmerzen, Übelkeit, Appetitlosigkeit und Schlafstörungen.
Die Dauer des intensiven Geruchs beträgt nach den Erfahrungen der Berliner Verkehrs-Betriebe (BVG) in Tunnelbereichen ca. zwei Monate, im Freien ist sie wegen der starken Verdünnung durch die Umgebungsluft kürzer. Der mit der Umgebungstemperatur steigende Dampfdruck führt dazu, daß starke Geruchsbelästigungen, die von neuen Schwellen ausgehen, vor allem in den Sommermonaten auftreten.
Seit einiger Zeit werden imprägnierölgetränkte Schwellen angeboten, die nach Firmenaussage weniger geruchsintensiv sind. Die BVG hat diese Schwellen probeweise bestellt, jedoch noch nicht eingebaut. Bei der Entladung der Schwellen ist von den Beteiligten erklärt worden, daß der typische Geruch deutlich geringer sei.
Bei Holzschwellen sind weitere Alternativen zur Teerölimprägnierung zur Zeit nicht bekannt. Neben der Holzschwelle wird insbesondere auf stark belasteten Strecken zunehmend die etwa 50% teurere Betonschwelle verwendet. Wegen ihres gegenüber der Holzschwelle 3- bis 3½ mal höheren Gewichts kann sie wirtschaftlich jedoch im wesentlichen nur mit Gleisbau-Großgeräten, wie sie beim Neubau oder der Grundsanierung einer Strecke eingesetzt werden, eingebaut werden. Für die von den Bahnmeistereien wahrzunehmenden Reparaturaufgaben an vorhandenen Gleisen scheidet die Betonschwelle von Ausnahmefällen abgesehen aus.
Im genannten Entwurf der Teerölverordnung ist eine Beschränkung der Verwendung von Teerölen in Abhängigkeit von der Höhe des Benzo(a)pyren-Gehaltes vorgesehen. Jedoch wird die Imprägnierung von Bahnschwellen, soweit sie nach dem Stand der Technik in Druckimprägnierungsanlagen mit Schlußvakuum erfolgt, mangels einer Alternative ausdrücklich ausgenommen. Die Begründung führt hierzu aus, daß Bahnschwellen, die neben der Witterung starken Erschütterungen ausgesetzt sind, auf Grund des hohen Sicherheitsbedürfnisses einen besonders wirksamen Holzschutz benötigen, wie er zur Zeit nur mit schweren Teerölen erzielbar ist. Weiterhin wird ausgeführt, daß bei Bahnschwellen die Gefahr des Hautkontaktes mit seiner unter zu 2. beschriebenen karzinogenen Wirkung nicht sehr groß ist, ja der Vorgang des Verlegens der Schwellen weitgehend mechanisiert ist.
Der Bundesminister für Verkehr hat einen Forschungsauftrag mit dem Titel „Verbesserung der Umweltfreundlichkeit der Holzschwellen“ vergeben, der zur Zeit in Hamburg durchgeführt wird. Ob dabei Alternativen zur Teerölimprägnierung gefunden werden, läßt sich noch nicht absehen.
Berlin, den 25. Januar 1990
Wagner
Senator für Arbeit, Verkehr und Betriebe
Eingegangen am 7. Februar 1990
Hinweis
Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.