Bahnhöfe: Einrichtung von Zugangskontrollen zu Verkehrsmitteln der BVG, aus Senat

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Frage 1:
Wieviele #Kundenkontrollen durch #BVG-Kontrolleure fanden im ersten Halbjahr 2017 und 2016 / 2015 statt?
Antwort zu 1:
Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Durch die BVG AöR wurden in den letzten dreieinhalb Jahren folgende Anzahl an Fahrausweiskontrollen realisiert:
2015 5.475.659
2016 4.997.663
2017 2.495.860 (1. Halbjahr)“
Frage 2:
Welche Personal- und Sachkosten entstehen der BVG durch diese Kontrollen 2015 / 2016 / 2017?
Antwort zu 2:
Die BVG hat hierzu übermittelt:
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„Da die #Fahrausweiskontrollen bei der BVG AöR durch externe Dienstleister als auch durch eigene Personale durchgeführt werden, können nur die Gesamtkosten ausgewiesen werden. Diese betrugen für:
2015 6.698.512 EUR
2016 6.363.984 EUR
2017 3.147.057 EUR (1. Halbjahr)“
Frage 3:
Wie hoch sind die Einnahmen durch diese Kontrollen jährlich (2015 / 2016 / 1 Halbjahr 2017)?
Antwort zu 3:
Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Die Einnahmen betrugen (abzüglich Abschreibungen) für die Jahre
2015 7.175.445 EUR
2016 5.828.824 EUR
2017 2.927.021 EUR (1. Halbjahr)“
Frage 4:
Kam es bei diesen Kontrollen zu Straftaten durch BVG-Kontrolleure im Zusammenhang mit deren Festhalterecht?
Antwort zu 4:
Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Der BVG AöR sind keine derartigen Vorfälle bekannt.“
Frage 5:
Wie hoch wäre der finanzielle Aufwand für flächendeckende automatisierte #Zugangskontrollen bei BVG-Verkehrsmitteln (z.B. #Drehkreuze)?
Antwort zu 5:
Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Die U-Bahn ist mehr als 100 Jahre alt. Das Berliner U-Bahn-Netz ist generell nicht für #Zugangssperren ausgelegt. Viele Bahnhöfe haben Zugänge aus der Straßenmitte direkt auf den Bahnsteig, häufig gibt es zusätzliche Aufzüge vom Gehweg auf den Bahnsteig.
Vollautomatische Sperren wären zudem für Rollstuhlfahrer, Fahrradfahrer und Eltern mit Kinderwagen ein Problem. Um ihnen den Zugang zu ermöglichen, müsste erheblich mehr zusätzliches Personal eingesetzt werden, was mit einem enormen Mehraufwand verbunden wäre.
Aus diesem Grunde ist eine finanzielle Betrachtung von Seiten der BVG nicht zielführend.“
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Frage 6:
Welche Kosten entstehen der BVG für die Infrastruktur und Personal für den Fahrscheinverkauf?
Antwort zu 6:
Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Leider können wir hierzu keine Angaben machen.“
Berlin, den 17.11.17
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
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Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz