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	Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
	Schriftliche Anfrage wie folgt:
	Frage 1: Wie bewertet der Senat den Umstand, dass
	die #Ortsumfahrung (OU) #Malchow als sogenanntes „Neues
	Vorhaben – Vordringlicher Bedarf“ im Bundesverkehrswegeplan
	aufgenommen wurde?
	Antwort zu 1: Das Land Berlin hatte diese Maßnahme
	2013 für den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030
	angemeldet, da im Bereich der Ortsdurchfahrt der #B2 in
	der Ortslage Malchow schon ein jahrelang unbefriedigender
	Verkehrszustand herrscht, der durch permanente
	Stauerscheinungen eine große Belastung für die Verkehrsteilnehmenden
	einschließlich der ÖPNV-Nutzenden und
	der Anwohnenden darstellt. Deshalb begrüßt der Senat,
	dass im Ergebnis des Bewertungsverfahrens zum BVWP
	2030 diese Straßenneubaumaßnahme in den vordringlichen
	Bedarf eingeordnet wurde.
	Frage 2: Welche Abstimmungen zwischen Bezirk,
	Land und Bund sind jetzt notwendig, damit es zeitnah zu
	einer Umsetzung und einem Baustart kommt?
	Antwort zu 2: Gegenwärtig befindet sich der BVWP
	in der Öffentlichkeitsbeteiligung. Als Anlage zum künftigen
	Fernstraßenausbaugesetz wird der BVWP 2030
	rechtskräftig. Hiermit wird im Jahr 2017 gerechnet. Nach
	Schaffung der entsprechenden verkehrspolitischen, finanziellen
	und personellen Voraussetzungen im Land Berlin,
	ist mit den Vorbereitungen für das erforderliche #Planfeststellungsverfahren
	zu beginnen. In die Erarbeitung des
	Verkehrskonzeptes für die #Erschließung der neuen #Wohnungsbaustandorte
	(hier Heinersdorf/Blankenburg) wird
	diese positive Entscheidung zur westlichen OU Malchow
	einfließen.
	Frage 3: Welche Auswirkungen hat die Aufnahme der
	Ortsumfahrung Malchow im Bundesverkehrswegeplan für
	andere Bauarbeiten in dem Ortsteil?
	Antwort zu 3: Die bisher vorgesehenen Arbeiten sind
	unabhängig davon im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht
	durchzuführen.
	Berlin, den 26. April 2016
	In Vertretung
	Christian Gaebler
	…………………………..
	Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
	(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Apr. 2016)