Straßenverkehr: Ortsumfahrung Malchow aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wie bewertet der Senat den Umstand, dass
die #Ortsumfahrung (OU) #Malchow als sogenanntes „Neues
Vorhaben – Vordringlicher Bedarf“ im Bundesverkehrswegeplan
aufgenommen wurde?
Antwort zu 1: Das Land Berlin hatte diese Maßnahme
2013 für den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030
angemeldet, da im Bereich der Ortsdurchfahrt der #B2 in
der Ortslage Malchow schon ein jahrelang unbefriedigender
Verkehrszustand herrscht, der durch permanente
Stauerscheinungen eine große Belastung für die Verkehrsteilnehmenden
einschließlich der ÖPNV-Nutzenden und
der Anwohnenden darstellt. Deshalb begrüßt der Senat,
dass im Ergebnis des Bewertungsverfahrens zum BVWP
2030 diese Straßenneubaumaßnahme in den vordringlichen
Bedarf eingeordnet wurde.
Frage 2: Welche Abstimmungen zwischen Bezirk,
Land und Bund sind jetzt notwendig, damit es zeitnah zu
einer Umsetzung und einem Baustart kommt?
Antwort zu 2: Gegenwärtig befindet sich der BVWP
in der Öffentlichkeitsbeteiligung. Als Anlage zum künftigen
Fernstraßenausbaugesetz wird der BVWP 2030
rechtskräftig. Hiermit wird im Jahr 2017 gerechnet. Nach
Schaffung der entsprechenden verkehrspolitischen, finanziellen
und personellen Voraussetzungen im Land Berlin,
ist mit den Vorbereitungen für das erforderliche #Planfeststellungsverfahren
zu beginnen. In die Erarbeitung des
Verkehrskonzeptes für die #Erschließung der neuen #Wohnungsbaustandorte
(hier Heinersdorf/Blankenburg) wird
diese positive Entscheidung zur westlichen OU Malchow
einfließen.
Frage 3: Welche Auswirkungen hat die Aufnahme der
Ortsumfahrung Malchow im Bundesverkehrswegeplan für
andere Bauarbeiten in dem Ortsteil?
Antwort zu 3: Die bisher vorgesehenen Arbeiten sind
unabhängig davon im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht
durchzuführen.
Berlin, den 26. April 2016
In Vertretung
Christian Gaebler
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Apr. 2016)