28.08.2024
Vor der Beantwortung der einzelnen Fragen gilt es, eine Unterscheidung zwischen dem #Sonderfahrdienst und den Fahrten der #Eingliederungshilfe zu treffen. Der Sonderfahrdienst ist durch die Verordnung über die Vorhaltung eines besonderen Fahrdienstes eigenständig geregelt. Basierend auf dieser Verordnung wird ein Vertrag zwischen dem Betreiber, gegenwärtig der Via Mobility DE GmbH, und dem Land Berlin geschlossen. Das Land Berlin ist damit berechtigt, die bestmöglichen Bedingungen für die Nutzenden des Sonderfahrdienstes auszuhandeln und ist für die Umsetzung dieser Bedingungen verantwortlich.
„Fahrdienste für Menschen mit Behinderungen und Sonderfahrdienst –Voraussetzungen und Regelungen, aus Senat“ weiterlesen