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Frage 1:
Wie schätzt der Senat die Entwicklung des #Wasserstands der #Spree im bisherigen Jahresverlauf ein und
inwiefern gab es markante Abweichungen in Bezug auf sehr hohe oder niedrige #Pegelstände?
Antwort zu 1:
Trotz geringer Zuflüsse über die Spree nach Berlin seit Juli 2018 schwankten die
#Wasserstände in der stauregulierten Spree in Berlin nur geringfügig.
Frage 2:
Wie hoch waren die durchschnittlichen Wasserstände nach Kenntnis des Senats in den vergangenen Jahren
und welche markanten Abweichungen gab es dort jeweils?
Antwort zu 2:
Die #Wasserstandsentwicklung für den #Pegel Köpenick für die letzten fünf Jahre kann der
nachfolgenden Abbildung entnommen werden. Deutlich wird, dass die Schwankungen
durchgehend in einem Bereich von 5 cm bis max. 10 cm liegen. Der Pegel Köpenick ist
maßgebend für die #Stauhaltung #Mühlendamm und damit einen Großteil der Berliner
Spree. Die anderen Berliner Spreeabschnitte zeigen ähnlich geringe
Wasserstandsschwankungen.
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Abb.: Wasserstände am Pegel Köpenick (Datenquelle: Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin)
Frage 3:
Welche Auswirkungen haben Schwankungen des Pegelstands der Spree, z.B. auf die #Fischbestände oder
das #Abwasser?
Frage 4:
Welche Maßnahmen sind nach Ansicht des Senats notwendig oder vorstellbar, um mit den Folgen der
Schwankungen der Pegelstände umzugehen?
Antwort zu 3 und zu 4:
Die geringfügigen Schwankungen (siehe Antwort zu 1) haben keine Auswirkungen, wie
etwa auf Fischbestände und Abwasser. Es sind keine Maßnahmen erforderlich.
Frage 5:
Welche vorbeugenden Maßnahmen werden ergriffen oder sind geplant, um negative Folgen sehr hoher oder
sehr niedriger Pegelstände abzuschwächen?
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Frage 6:
Welche dieser vorbeugenden und nachträglichen Maßnahmen werden bzw. wurden bereits ergriffen und mit
welchem Ergebnis?
Antwort zu 5 und zu 6:
Bei Starkregen über Berlin kommt es infolge der Ableitung von Regenwasser von
versiegelten Flächen zu kurzfristigen Wasserstandsanstiegen in der Spree und in den
Kanälen. Durch dezentrale Maßnahmen der #Regenwasserbewirtschaftung im Bestand wie
auch bei Neubauvorhaben kann dieser Entwicklung entgegen gewirkt werden. Die
Umsetzung dezentraler Maßnahmen wird durch ein Bündel von ergriffenen Regelungen
und Instrumenten durch den Senat verstärkt gefordert und gefördert.
Frage 7:
Inwiefern gibt es eine Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg in diesem Bereich?
Antwort zu 7:
Berlin ist neben Sachsen und Brandenburg aktives Mitglied der Arbeitsgruppe
„#Flussgebietsbewirtschaftung #Spree-Schwarze Elster“. Im Rahmen dieser Arbeitsgruppe
erfolgt ein ständiger Austausch zu aktuellen und strategischen Fragen der Beherrschung
von Hochwasser- und Niedrigwassersituationen.
Frage 8:
Ist dem Senat bekannt, inwiefern andere Städte mit dem Problem stark schwankender Pegelstände und
ihrer Folgen umgehen, und inwiefern wären die Strategien auf Berlin übertragbar?
Antwort zu 8:
Das Land Berlin steht in einem ständigen Austausch mit Kolleginnen und Kollegen aus
anderen Bundesländern und Städten zu wasserwirtschaftlichen Strategien im Umgang mit
Extremsituationen. Institutionalisiert ist dieser Austausch in den ständigen Ausschüssen
der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) – einem Gremium der
Umweltministerkonferenz.
Berlin, den 31.10.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz