20.04.2023
- Ist dem Senat der aktuelle Fall einer jungen #Mutter bekannt, welcher eine #Beschäftigung als #Busfahrerin nach Ende ihrer #Ausbildung aufgrund ihrer Situation als #Alleinerziehende #verwehrt wurde (siehe
Berichterstattung der B.Z. vom 29.3.2023, S. 6)? Wie bewertet der Senat diesen Fall?
Zu 1.: Dem Senat ist die Berichterstattung in der B.Z. bekannt. Nach Mitteilung der BVG war nicht der #Familienstand Grund für die Ablehnung der Bewerbung. Weder die familiäre Situation noch der Familienstand werden im #Bewerbungsprozess abgefragt, da diese Angaben für eine Entscheidung über eine Einstellung nicht erheblich sind. Der Senat ist davon überzeugt, dass die BVG Einstellungsverfahren #diskriminierungsfrei durchführt.