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Frage 1:
Wie viele Taxen und wie viele #Taxiunternehmen gibt es in Berlin (aufgeschlüsselt nach Jahr seit 2010)?
Antwort zu 1:
Zum jeweiligen Stichtag 31.12. können folgende Zahlen benannt werden:
Jahr Unternehmen Fahrzeuge
2010 3150 7187
2011 3120 7211
2012 3082 7428
2013 3026 7635
2014 2990 7643
2015 3043 7907
2016 3201 8313
2017 3232 8010
2018 3253 8247
2019 2889 8044
2020 (Stand 22.05.) 2740 7601
Frage 2:
Welche Antriebsarten haben die aktuell zugelassenen Taxen in Berlin (aufgeschlüsselt nach Elektro-, Gas-,
Benzin-, Hybridmotor…)?
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Antwort zu 2:
Die Aufteilung nach Antriebsarten ist in der folgenden Tabelle zusammengestellt:
Tabelle: Aufteilung der Berliner #Taxiflotte nach Antriebsarten (Stand: Mai 2020)
Antrieb Anteil
Diesel 66,5 %
Benzin/Elektro-Hybrid 29,2 %
Erdgas 2,1 %
Benzin 0,8 %
Benzin/Erdgas 0,8 %
Benzin/Flüssiggas 0,3 %
Benzin/Elektro-Plugin-Hybrid, 0,3 %
Diesel/Elektro-Plugin-Hybrid 0,015 %
Diesel/Elektro-Hybrid 0,015 %
Flüssiggas/Elektro-Hybrid 0,015 %
Frage 3:
Wie hat sich das #Fahrgastaufkommen bei Taxen seit 2010 verändert (aufgeschlüsselt nach Jahr seit 2010
und Anzahl der Fahrgäste)?
Antwort zu 3:
Der Genehmigungsbehörde sind keine #Fahrgastzahlen bekannt, da diese nicht erhoben
werden.
Frage 4:
Mit wie vielen benötigten Taxen ist pro Tag am #Flughafen #BER insgesamt nach der Eröffnung des Flughafen
BER zur Anbindung nach Berlin zu rechnen?
Antwort zu 4:
Aus Gesprächen mit dem örtlich zuständigen Landkreis Dahme-Spreewald ist bekannt,
dass dieser angesichts der zu erwartenden guten Anbindung des Flughafens BerlinBrandenburg (BER) an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) von einem Bedarf
an hochgerechnet höchstens 1.000 Taxen für die BER-Bedienung ausgeht. Diese
Taxenzahl soll den Beförderungsbedarf sowohl nach Berlin als auch zu allen anderen
Fahrzielen decken.
Frage 5:
Wie ist der Stand der Diskussionen zwischen dem Senat mit dem Landkreis #Dahme-Spreewald zur
#Zuladungserlaubnis für Berliner Taxen am Flughafen BER? Welche Gespräche haben zwischen wem und
mit welchem Ergebnis stattgefunden?
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Antwort zu 5:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz steht auf
Staatssekretärsebene in aktuellen Verhandlungen mit dem Ministerium für Infrastruktur
und Landesplanung des Landes Brandenburg und mit dem Landrat des Landkreises
Dahme-Spreewald. Diesen wurde kürzlich der Berliner Entwurf einer Vereinbarung
übersandt. Dieser beruht im Wesentlichen auf der früheren Vereinbarung, die für die
geplante Eröffnung des BER im Jahr 2012 getroffen worden war und die wegen der
Verschiebung der BER-Eröffnung vom Landkreis wieder gekündigt worden war.
Frage 6:
Welche Unternehmungen gibt es seitens des Senats, um bis zur Eröffnung des Flughafens einen
transparenten und einheitlichen Taxi-Fahrpreis gewährleisten zu können?
Antwort zu 6:
Ziel des Senats ist es, dass die Vertragsparteien so schnell wie möglich einen
gemeinsamen #Flughafentarif erarbeiten, der bei Flughafenfahrten sowohl für Taxen aus
dem Landkreis Dahme-Spreewald als auch für Taxen aus Berlin gilt und der für die
Fahrgäste transparent ist.
Frage 7:
Wie bewertet der Senat sogenannte „FlatFares“, bzw. Flughafen-Tarife, die es bereits u.a. in München gibt,
bei denen feste Preise für Taxifahrten zwischen dem Flughafen BER und Berlin gelten? Warum?
Frage 8:
Wird die Etablierung solcher festen Flughafen-Tarife auch für den BER angestrebt? Wenn nein, warum
nicht? Wenn ja, was ist der aktuelle Sachstand zur Umsetzung dieser Tarife?
Antwort zu 7 und 8:
Die Ausgestaltung des Flughafentarifs im Sinne von Festpreisen könnte eine Option sein,
wobei dann angesichts der großen Entfernungen innerhalb Berlins voraussichtlich die
Festlegung verschiedener fester Preisstufen erforderlich wäre. In jedem Fall abzuwägen
ist, welche Ausgestaltung für den Fahrgast am sinnvollsten wäre (Übersichtlichkeit des
Taxitarifs durch vorab bekannte Festpreise oder höhere Einzelfallgerechtigkeit durch
Festlegung einer kilometergenauen Abrechnung). Derzeit ist allerdings noch keine
Aussage dazu möglich, wie ein Flughafentarif tatsächlich aussehen könnte. Nach der
angestrebten vertraglichen Verständigung über die Einräumung gegenseitiger Laderechte
für Taxen aus Berlin und dem Landkreis bedarf es einer Abstimmung mit dem Landkreis
und einer Einbindung der Verbände, um eine optimale tarifliche Lösung zu finden.
Frage 9:
Wie viele Fahrten werden am Flughafen Tegel pro Tag durchschnittlich benötigt? Wie viele Taxen werden
eingesetzt, um diesen Bedarf zu erfüllen (aufgeschlüsselt nach Monatdurchschnitt seit Januar 2010)?
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Antwort zu 9:
Dem Senat liegen keine Daten zur Beantwortung dieser Fragestellung vor.
Frage 10:
Wie entscheidet der Senat – vorausgesetzt, dass Berliner Taxen am Flughafen BER Gäste laden dürfen – in
Anbetracht dessen, dass durch die Schließung Tegels ein signifikanter Bedarf an Taxifahrten wegbrechen
wird, welchen Taxiunternehmen die Zulassung am Flughafen BER erteilt wird?
Antwort zu 10:
Sofern im Wege einer Vereinbarung einer begrenzten Zahl von Berliner Taxen ein
Laderecht am BER eingeräumt wird, ist eine Entscheidung über das Auswahlverfahren für
die konkret zugelassenen Taxiunternehmer und ihre Fahrzeuge zu treffen. Aus Gründen
der Berufsfreiheit darf dieses Auswahlverfahren nicht im Sinne eines Closed Shop
ausgestaltet sein. Sicherzustellen ist vielmehr, dass nicht einige wenige Berliner Taxen
den BER dauerhaft unter Ausschluss anderer Taxen bedienen. Zu diesem Zweck könnte
möglicherweise ein Rotationsverfahren eingeführt werden, über das eine nur befristete
Zulassung erfolgt. Die interessierten Taxiunternehmer müssten dann jede ihrer Taxen auf
eine Warteliste setzen lassen.
Frage 11:
Ist der Beantwortung von Seiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 11:
Nein.
Berlin, den 05.06.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz