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- Welche Daten werden direkt oder mittelbar durch die von Mitarbeiter*innen des #Ordnungsamtes
 im Außendienst mitführten Geräten zur Erfassung von #Strafzetteln (Bußgeld aufgrund einer Ordnungswidrigkeit
 für eine #Verfehlung im Verhalten eines Verkehrsteilnehmers) erhoben und gespeichert?
 Zu 1.:
 Die Außendienstkräfte der bezirklichen Ordnungsämter erfassen mit ihren mobilen
 #Datenerfassungsgeräten (#MDE) bei von ihnen festgestellten Verstößen im ruhenden
 Verkehr nur die für die anschließende #Bußgeldsachbearbeitung notwendigen Daten.
 Dazu gehören alle Informationen, die die Bußgeldstelle der #Polizei zur Ermittlung des
 #Fahrzeughalters benötigt und alle Daten und Informationen die zur zweifelsfreien
 #Beweissicherung des #Tatvorwurfes der in Rede stehenden Ordnungswidrigkeit zwingend
 notwendig sind. Im Einzelnen handelt es sich um folgende in der Einzelanzeige
 erfassten Daten:
  zur Halterermittlung:
- KfZ-Kennzeichen
- Fahrzeugart
- Fabrikat
  zur Beweissicherung:
- Angabe des Tatorts: Straße, vor Hausnummer, Postleitzahl
- Angaben zur Tatzeit: Datum, Uhrzeit
- Tatvorwurf (Katalog möglicher Verkehrsordnungswidrigkeiten ist im ITFachverfahren
 hinterlegt): Eingabe der Kennnummer der Ordnungswidrigkeit,
 ergänzende Angabe zur Konkretisierung des Tatvorwurfs
- Ventilstellung der Reifen
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- Beweissichernde Fotos bei bestimmten Tatvorwürfen (z.B. behinderndes Parken)
 Im Falle des Antreffens des/der Fahrzeugführenden am Tatort durch die im Allgemeinen
 Ordnungsdienst (AOD) eingesetzten Außendienstkräfte des Ordnungsamtes
 werden im Falle einer nichtgegebenen Personenidentität mit dem Fahrzeughalter
 auch dessen/deren Personaldaten (Vorname, Familienname, Geburtsname, Geburtsdatum,
 Geburtsort, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort) erfasst.
 Die von den Außendienstkräften der bezirklichen Ordnungsämter erfassten Daten
 werden im zur Zeit noch genutzten IT-Fachverfahren MDE 2.0 nur solange in den
 mobilen Datenerfassungsgeräten gespeichert, bis die Daten nach Dienstende der
 Außendienstkräfte im Dienstgebäude beim Aufladen der Geräteakkus automatisch in
 einen zentralen Server ausgelesen und dann einmal täglich gebündelt vom fachverfahrensverantwortlichen
 Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
 (LABO) zur Bußgeldstelle der Polizei zur weiteren Veranlassung weitergeleitet werden.
 Im ab Frühjahr 2019 im Probeechtbetrieb eingesetzten nachfolgenden ITFachverfahren
 MDE 3.0 werden die verkehrsrechtlich erfassten Ordnungswidrigkeiten
 unmittelbar nach Abschluss des Erfassungsvorgangs im Außendienst online an
 einen zentralen Server weitergeleitet. Einmal täglich werden schließlich die gesamten
 von den bezirklichen Ordnungsämtern erfassten Datensätze vom für das Fachverfahren
 verantwortlichen Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
 (LABO) zentral an die Bußgeldstelle der Polizei zur weiteren Veranlassung weitergeleitet.
- In welcher Struktur liegen die Daten vor, wer hat darauf Zugriff und in welcher Form werden die
 Daten bspw. zur Prävention genutzt?
 Zu 2.:
 Die Struktur der Daten richtet sich nach den Vorgaben des bundeseinheitlichen Tatbestandskataloges
 für Verkehrsordnungswidrigkeiten, um die Datenmigration für die
 anschließende automatisierte Bußgeldsachbearbeitung in der Bußgeldstelle der Polizei
 medienbruchfrei durchführen zu können.
 Solange die Anzeigen-Datensätze noch nicht an die Bußgeldstelle der Polizei weitergeleitet
 worden sind, können Datensätze noch storniert werden, eine Löschung ist
 nicht möglich.
 Da es sich bei dem IT-Fachverfahren MDE 3.0 genau wie bei dem Vorgängermodell
 MDE 2.0 um ein automatisiertes IT-Fachverfahren handelt, werden gemäß der datenschutzrechtlichen
 Zustimmung die erfassten Daten nur zweckgebunden erhoben
 und automatisiert weitergeleitet.
 Das IT-Fachverfahren MDE 3.0 sieht genau wie das Vorgängerfachverfahren MDE
 2.0 keine darüber hinausgehenden Auswertungsstrukturen vor.
- Können aus den gespeicherten Daten regionalisierte Informationen über die Häufigkeit der Ausstellung
 von Strafzetteln erzeugt werden?
- Wenn ja, werden diese Berichtsformate auch im maschinenlesbaren Format erzeugt?
 Zu 3. und 4.:
 Da im IT-Fachverfahren MDE 3.0 keine dauerhafte bzw. längerfristige Datenspeicherung
 vorgesehen ist, kann auch keine Auswertung zu bestimmten Fragestellungen
 erfolgen.
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- Welche Pläne hat der Senat, die entsprechenden Daten zur Ausstellung von Strafzetteln von
 Ordnungsamt und ggf. auch der Polizei in die Open-Data-Strategie des Landes Berlin (bspw. auf
 daten.berlin.de) zu integrieren und damit in Kombination mit modernen Geoinformationssystemen
 für Interessierte visuell darzustellen?
 Zu 5.:
 Die Veröffentlichung von Falldaten der Bußgeldstelle der Polizei als Open-Data wird
 derzeit geprüft. Dazu sollen die Datensätze so bereinigt werden, dass auch aus datenschutzrechtlicher
 Sicht keine Bedenken bestehen. Der erforderliche Abstimmungs-
 und Entscheidungsprozess ist jedoch noch nicht abgeschlossen.
 Berlin, den 13. Februar 2019
 In Vertretung
 Sabine Smentek
 Senatsverwaltung für Inneres und Sport