Luftverkehr: Pruefungsverfahren zur verkehrlichen Attraktivitaetssteigerung und die Schliessungsfristen fuer Tegel und Tempelhof

Luftverkehr: Pruefungsverfahren zur verkehrlichen Attraktivitaetssteigerung und die Schliessungsfristen fuer Tegel und Tempelhof

Ereignis

Die Gesellschafter der Berlin Brandenburg Flughafen Holding GmbH halten unverändert an dem am 28. Mai 1996 konsentierten übergeordneten Flughafenkonzept für die Hauptstadtregion fest. Die Realisierung des Single-Airports durch den Ausbau des Standortes Schönefeld sowie die zeitlich gekoppelte Schließung der Verkehrsflughäfen Tegel und Tempelhof soll über eine vollständige Privatfinanzierung abgewickelt werden, deren wirtschaftliche Machbarkeit im Januar 1997 durch eine beauftragte Investmentbank detailliert geprüft wird.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/1579, Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 1579
Ich frage den Senat:
1. Stimmt der Senat mit Äußerungen aus Bankenkreisen überein, daß eine zugesagte private Finanzierung des Baus des Flughafens Schönefeld ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel nicht durchführbar ist und somit die Voraussetzung für den „Single-Airport“ entfallen ist?
2. Ist der Senat bereit, vor diesem Hintergrund langfristige Perspektiven für die Verbesserung der Abfertigungskapazitäten auf dem Berliner Flughafen zu entwickeln und sich für einen schrittweisen bedarfsorientierten Ausbau Schönefelds mit entsprechender Arbeitsteilung, zwischen dem Brandenburger und dem Berliner Flughafen, einzusetzen?
Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 1579
Im Namen des Senats von Berlin
beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Der Senat kann entsprechende Äußerungen nicht bestätigen. Die Finanzierung eines Großflughafens wird unter Beteiligung der im Januar 1997 ausgewählten Investmentbank ausführlich geprüft werden. Der Senat möchte vor Abschluß dieser Prüfungen keine Einschätzung zur vollständigen Privatfinanzierung des Projektes geben. Der Senat und die Gesellschafter Bund und Brandenburg streben hierbei eine Privatfinanzierung des Projektes an.
Zu 2.:
Der Senat hält an dem mit dem Bund und Brandenburg vereinbarten Beschluß vom 28. Mai 1996 fest, in dem die Grundzüge des Flughafenkonzepts Berlin/Brandenburg festgelegt wurden. Diese beinhalten den Ausbau Schönefelds und die zeitlich entsprechend angepaßte Schließung der Flughäfen Tempelhof und Tegel. Bis zu der geplanten Schließung soll allerdings für die Übergangsphase durch organisatorische Verbesserungen die Attraktivität der Berliner Flughäfen für den Personen- und Frachtverkehr noch gesteigert werden.

Hinweis

„dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt“

Luftverkehr: Misbraechliche Namensnutzung und regionalplanerische Abweisung des Großflughafenprojektes Stendal

Luftverkehr: Misbraechliche Namensnutzung und regionalplanerische Abweisung des Großflughafenprojektes Stendal

Ereignis

Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung der Länder Berlin und Brandenburg bewertet die durch ein privates Investorenkonsortium (Airail AG) betriebenen Pläne zum Bau eines internationalen Großflughafens in Buchholz bei Stendal als vollkommen unrealistisch. Die zugrundeliegenden verkehrlichen Bedarfsprognosen ignorieren die politisch vereinbarte Beschlusslage zum Ausbau des Single-Airports Berlin-Schönefeld. Der Senat von Berlin weist die Titelbezeichnung „Berlin international“ für diesen sachsen-anhaltischen Standort als irreführend zurück und lehnt jedwede infrastrukturelle oder logistische Unterstützung des Vorhabens ab.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/1542, Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 1542
Ich frage den Senat:
1. Welche Stellungnahme hat der Vertreter der gemeinsamen Landesplanung Berlin-Brandenburg während der Antragskonferenz zu den Plänen der Airail AG am 27. November 1996 in Magdeburg zum Bau eines Großflughafens in Buchholz bei Stendal abgegeben?
2. Wie steht der Senat zu der Tatsache, daß die Airail AG ihr Projekt als Internationalen Großflughafen „Berlin international“ tituliert?
3. Geht der Senat wegen der Verwendung dieses Namens gegen die Airail AG vor? Wenn ja, in welcher Form, und mit welchen Argumenten? Wenn nein, warum nicht?
4. Wäre der Senat bereit, im Falle der Realisierung eines Großflughafens bei Stendal die Bereitstellung von Flächen und Infrastruktur (Abfertigungsanlagen, zusätzliche Gleise, Parkplätze etc.) in Berlin für die Erschließung des Stendaler Flughafens per Bahn und die geplanten Check-in-Anlagen zu unterstützen? Wenn ja, in welcher Form, mit welchen finanziellen und sonstigen Mitteln? Wenn nein, warum nicht?
5. Sieht der Senat in der Realisierung des Großflughafens der Airail AG in Buchholz bei Stendal eine Kooperation oder eine Konkurrenz zum Flughafenkonzept des Single-Airport Berlin-Schönefeld, wie es die Bundesregierung zusammen mit den Landesregierungen von Berlin und Brandenburg beschlossen hat?
Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 1542
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Der Vertreter der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung der Länder Berlin und Brandenburg (GL) hat sich, ebenso wie die anwesenden Vertreter der Senatskanzlei Berlin und des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr Brandenburg (MSWV) dahingehend geäußert, daß die Vorhabenbezeichnung irreführend und nicht akzeptabel sei. Der Name Berlin solle aus der Vorhabenbezeichnung gestrichen werden. Die Vertreter von GL, Senatskanzlei und MSWV haben weiterhin erklärt, daß die dem Vorhaben zugrundeliegenden Bedarfsprognosen die Beschlußlage bezüglich des Ausbaus des Flughafens Schönefeld nicht berücksichtigten und damit – mangels eines entsprechenden Luftverkehrsaufkommens vor Ort – nicht realistisch seien. Weiterhin lägen dem Antrag auf Einleitung des Raumordnungsverfahrens unrealistische, mit den allein zuständigen Gesellschaftern der BBF nicht abgestimmte Annahmen bezüglich der Schließung von Berliner Flughäfen zugrunde. Die Landesregierung Sachsen-Anhalt sei über die Flughafenplanungen für die Region Berlin-Brandenburg frühzeitig unterrichtet worden.
Zu 2.:
Der Senat hält die Bezeichnung für irreführend und mißbräuchlich.
Zu 3.:
Der Regierende Bürgermeister und der Chef der Senatskanzlei haben sich bereits vor geraumer Zeit schriftlich an ihre Amtskollegen in Sachsen-Anhalt gewandt und die Bezeichnung moniert. Die Landesregierung in Sachsen-Anhalt lehnt bisher – unter Hinweis darauf, daß es sich um ein rein privat betriebenes Projekt handle – eine Einflußnahme auf den Investor hinsichtlich der Bezeichnung ab. Das weitere Vorgehen in dieser Angelegenheit soll in der nächsten Sitzung des Aufsichtsrates der Projektplanungsgesellschaft Schönefeld mbH am 20. Januar 1997 zwischen Bund, Brandenburg und Berlin abgestimmt werden.
Zu 4.:
Der Senat steht zu dem mit dem Bund und Brandenburg vereinbarten Ausbau des Flughafens Schönefeld. Er ist nicht bereit, für die Erschließung eines Flughafens bei Stendal eine wie auch immer geartete Unterstützung zu gewähren.
Zu 5.:
Der Senat hält den Bau eines Flughafens bei Stendal angesichts der Vereinbarungen zwischen Bund, Brandenburg und Berlin bezüglich des Berliner Flughafensystems für nicht realistisch.

Hinweis

„dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt“