Bahnhöfe: Sicherheitsräume in U-Bahnhöfen, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be-antworten kann. Er ist gleichwohl bemüht Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) zu den Fragen 1, 2, 4, 5 und 6 um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat überlie-fert wurde. Sie wird nachfolgend in den Antworten un-verändert wiedergegeben.
Frage 1: Wie viele -Bahnhöfe verfügen über keinen #Sicherheitsraum unterhalb der #Bahnsteigkante (bitte die Bahnhöfe einzeln benennen)?
Antwort zu 1: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Die folgenden 59 U-Bahnhöfe (Bahnsteigebene) be-sitzen keinen Sicherheitsraum unter der Bahnsteigkante:
U1
Schlesisches Tor
Görlitzer Bahnhof
Kottbusser Tor
Prinzenstraße
Hallesches Tor
Möckernbrücke
Gleisdreieck
Kurfürstenstraße
Nollendorfplatz
Witterbergplatz
Uhlandstraße
U2
Schönhauser Allee
Eberswalder Straße
Senefelderplatz
Rosa-Luxemburg-Platz
Alexanderplatz
Klosterstraße
Märkisches Museum
Spittelmarkt
Hausvoigteiplatz
Stadtmitte
Mohrenstraße
Potsdamer Platz
Gleisdreieck
Bülowstraße
Nollendorfplatz
Wittenbergplatz
Zoologischer Garten
Ernst-Reuter-Platz
Deutsche Oper
Sophie-Charlotte-Platz
Kaiserdamm
Theodor-Heuss-Platz
Neu-Westend
Olympia-Stadion
U3
Augsburger Straße
Hohenzollernplatz
Fehrbelliner Platz
Heidelberger Platz
Rüdesheimer Platz
Breitenbachplatz
Podbielskiallee
Dahlem Dorf
Thielplatz
U4
Nollendorfplatz
Viktoria-Luise-Platz
Bayerischer Platz
Rathaus Schöneberg
Innsbrucker Platz

U5
Biesdorf-Süd
Elsterwerdaer Platz
Wuhletal
Kaulsdorf-Nord
Neue Grottkauer Straße
Cottbusser Platz
Hellersdorf
Louise-Levin-Straße
Hönow
U8
Voltastraße
Hiervon weisen 26 Bahnhöfe jedoch einen Bereich auf der dem Bahnsteig abgewandten Seite auf, der einen si-cheren Aufenthalt erlaubt.“
Frage 2: Wie viele U-Bahnhöfe verfügen über einen Sicherheitsraum unterhalb der Bahnsteigkante (bitte die Bahnhöfe einzeln benennen)?
Antwort zu 2: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Die folgenden 135 Bahnhöfe (Bahnsteigebenen) be-sitzen einen Sicherheitsraum unter der Bahnsteigkante:

U1
Warschauer Straße
Kurfürstendamm
U2
Pankow
Vinetastraße
Bismarckstraße
Ruhleben
Mendelssohn-Bartholdy-Park
U3
Spichernstraße
Oskar-Helene-Heim
Onkel-Toms-Hütte
Krumme Lanke
U5
Alexanderplatz
Schillingstraße
Strausberger Platz
Weberwiese
Frankfurter Tor
Samariterstraße
Frankfurter Allee
Magdalenenstraße
Lichtenberg
Friedrichsfelde
Tierpark
U55
Brandenburger Tor
Bundestag
Hauptbahnhof
U6
Alt-Tegel
Borsigwerke
Holzhauser Straße
Otisstraße
Scharnweberstraße
Kurt-Schumacher-Platz
Afrikanische Straße
Rehberge
Seestraße
Leopoldplatz
Wedding
Reinickendorfer Straße
Schwartzkopffstraße
Naturkundemuseum
Oranienburger Tor
Friedrichstraße
Französische Straße
Stadtmitte
Kochstraße
Hallesches Tor
Mehringdamm
Platz der Luftbrücke
Paradestraße
Tempelhof (Südring)
Alt-Tempelhof
Kaiserin-Augusta-Straße
Ullsteinstraße
Westphalweg
Alt-Mariendorf
U7
Rathaus Spandau
Altstadt Spandau
Zitadelle
Haselhorst
Paulsternstraße
Rohrdamm
Siemensdamm
Halemweg
Jakob-Kaiser-Platz
Jungfernheide
Mierendorfplatz
Eisenacher Straße
Kleistpark
Yorckstraße
Möckernbrücke
Mehringdamm
Gneisenaustraße
Südstern
Hermannplatz
Rathaus Neukölln
Karl-Marx-Straße
Neukölln (Südring)
Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 867
3
Richard-Wagner-Platz
Bismarckstraße
Wilmersdorfer Straße
Adenauerplatz
Konstanzer Straße
Fehrbelliner Platz
Blissestraße
Berliner Straße
Bayerischer Platz
Grenzallee
Blaschkoallee
Parchimer Allee
Britz-Süd
Johannisthaler Chaussee
Lipschitzallee
Wutzkyallee
Zwickauer Damm
Rudow
U8
Wittenau (Wilhelmsruher Damm)
Rathaus Reinickendorf
Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik
Lindauer Allee
Paracelsus-Bad
Residenzstraße
Franz-Neumann-Platz
Osloer Straße
Pankstraße
Gesundbrunnen
Bernauer Straße
Rosenthaler Platz
Weinmeisterstraße
Alexanderplatz
Jannowitzbrücke
Heinrich-Heine-Straße
Moritzplatz
Kottbusser Tor
Schönleinstraße
Hermannplatz
Boddinstraße
Leinestraße
Hermannstraße
U9
Osloer Straße
Nauener Platz
Leopoldplatz
Amrumer Straße
Westhafen
Birkenstraße
Turmstraße
Hansaplatz
Zoologischer Garten
Kurfürstendamm
Spichernstraße
Güntzelstraße
Berliner Straße
Bundesplatz
Friedrich-Wilhelm-Platz
Walther-Schreiber Platz
Schloßstraße
Rathaus Steglitz

Frage 3: Wie bewertet der Senat das Risiko für ins Gleis gefallene Personen auf Bahnhöfen ohne Sicherheits-raum insbesondere im Kleinprofil, wo es eine nach oben offene Stromschiene gibt?
Antwort zu 3: Ins Gleis gefallene Personen sind äu-ßerst seltene Einzelfälle. Ein Risiko besteht grundsätzlich bereits aus dem Sturz selbst und kann in Abhängigkeit von der verbleibenden Möglichkeit der Person sich aus dem Gefahrenbereich zu begeben sowie der verbleiben-den Zeit bis zu einer Zugannäherung ein lebensbedrohli-ches Ausmaß annehmen. Dabei kann ein Sicherheitsraum unter der Bahnsteigkante das Risiko für ins Gleis gefalle-ne Personen reduzieren. Dies gilt unabhängig, ob die Person in einem Gefahrenbereich des Klein- oder Groß-profils verunfallt.
Frage 4: Wie hoch schätzt der Senat die Umbaukosten für alle U-Bahnhöfe auf Umrüstung mit einem Sicher-heitsraum?
Antwort zu 4: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Die Einrichtung eines Sicherheitsraums unter den in Antwort zu 1. genannten Bahnhöfen setzt in der Regel den Abriss und Neubau der gesamten Bahnsteigplatte einschließlich der darunter verlaufenden technischen Anlagenteile voraus. Die Kosten lassen sich ohne vertiefte statisch-konstruktive und technische Untersuchungen nicht abschätzen; es ist jedoch von einem dreistelligen Millionen-Betrag auszugehen.“
Frage 5: In welcher Zeitperiode könnten alle U-Bahnhöfe entsprechend mit einem durchgehenden Sicher-heitsraum umgerüstet werden?
Antwort zu 5: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Eine konkrete Zeitperiode für den Umbau der unter Antwort zu 1. genannten Bahnhöfe lässt sich ohne einge-hende Untersuchungen pauschal nicht benennen. Die Zeitspanne für die Umrüstung eines Bahnhofs hängt von der Baukonstruktion und der technischen Ausstattung des Bahnhofs ab. Unter der Annahme, dass die Umrüstung eines U-Bahnhofes durchschnittlich ca. 6 Monate dauern würde, würde die Umbauzeit mindestens 35 Jahre betra-gen. Während der Umbauphase müsste der U-Bahnbetrieb im Bereich der betroffenen Bahnhöfe eingestellt werden.“
Frage 6: Nach welchen Kriterien erfolgt bei Bahnhofs-sanierungen der Einbau eines Sicherheitsraumes und aus welchen Mitteln werden die Kosten hierfür bestritten?

Antwort zu 6: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„In der Regel wird der Einbau im Falle von Grundin-standsetzungen, die auch den Abriss und Neubau der gesamten Bahnsteigplatte einschließlich der darunter verlaufenden technischen Anlagenteile beinhalten, in Erwägung gezogen. Die Kosten lassen sich nur für den konkreten Einzelfall ermitteln; eine pauschale Angabe ist nicht möglich.“
Frage 7: Wie bewertet der Senat die Überlebenschan-cen, wenn eine Person ins Gleis fällt, bei vorhandenem Sicherheitsraum gegenüber nicht vorhandenem Sicher-heitsraum?
Antwort zu 7: Die Überlebenschancen hängen wie un-ter 3. bereits ausgeführt von mehreren Faktoren ab. Ein Vergleich zwischen Bahnsteigen mit und ohne Sicher-heitsraum ist daher pauschal nicht möglich. Insbesondere ist festzuhalten, dass sofern sich der Sturz zu einem unkri-tischen Zeitpunkt in Bezug auf eine Zugnäherung ereignet und die Person keine schweren Verletzungen aus dem Sturz selbst davon trägt, sie sich in der Regel eigenständig wieder auf den Bahnsteig begeben wird. Sofern Verlet-zungen dieses nicht ermöglichen ist davon auszugehen, dass der Sturz durch andere Fahrgäste in der Regel be-merkt werden wird und das entsprechende Notsignal gezogen wird, das den Zugverkehr vor dem Gefahren-punkt unterbricht. Für den Fall, dass sich der Sturz zu einem bereits zeitkritischen Zeitpunkt in Bezug auf die Zugnäherung ereignet, bleibt in der Regel keine Zeit sich in den Sicherheitsraum unterhalb der Bahnsteigkante zu begeben. Dies gilt umso eher, wenn der Sturz in böswilli-ger Absicht durch einen Dritten, z.B. durch Stoßen unmit-telbar vor den einfahrenden Zug, herbeigeführt wird.
Frage 8: Wie bewertet der Senat die Installation von Bahnsteigtüren, nach Pariser Vorbild, welche Kosten wären für eine 100-%ige Ausstattung aller U-Bahnhöfe hierzu erforderlich und innerhalb welchem Zeithorizont wäre die Ausstattung aller U-Bahnhöfe hiermit möglich?
Antwort zu 8: Der Installation von Bahnsteigtüren ist bei der Berliner U-Bahn aus technischen wie verkehrli-chen Gründen eine Absage zu erteilen.
Zunächst steht dagegen, dass der BVG-Fahrzeugpark uneinheitlich ist und kein einheitliches Türabstandsmaß aufweist (offenkundig erkennbar an Fahrzeugen mit zwei und Fahrzeugen mit drei Türen). Einen einheitlichen Fahrzeugpark unterstellt bedarf es darüber hinaus der vollautomatischen Traktion, die sicherstellt, dass die Fahrzeuge an exakt definierten Standorten zum Halten kommen. Beides ist im gegebenen System der BVG nicht gegeben und nur unter weitestgehendem Neubau aller Fahrzeuge bzw. der Zugsteuerungsanlagen realisierbar. Die Installation wäre zudem außerordentlich aufwändig, u.a. in Bezug auf die unterschiedlichen baulichen Gege-benheiten in den U-Bahnhöfen (z.B. gekrümmte Bahn-steigkanten) sowie gestalterische Fragen und den Denk-malschutz. Weiterhin werden Fragen der Selbstrettung im Brandfall aufgeworfen. Schließlich sind auch Folgekosten und Störanfälligkeiten der Bahnsteigtüren zu benennen.
Berlin, den 12. Februar 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Feb. 2016)