BVG: Sicherheitsdienste im Auftrag der BVG aus Senat

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1. Auf den Dienstgeländen der #BVG und -Bahn ist seit Jahren eine gesteigerte Präsens von privaten
#Sicherheitsdiensten zu beobachten. Die Mitarbeiter*innen dieser Dienste sind oft mit Reizgas,
Handschellen, Schutzwesten und Schlagstöcken ausgestattet.
a) Wie viele Mitarbeiter*innen der BVG bzw. von Subunternehmen wurden seit 2015 von der BVG im
#Sicherheitsdienst eingesetzt? Bitte Zahl der eingesetzten Mitarbeiter*innen nach Jahren
aufschlüsseln.
b) Wer stattet die Mitarbeiter*innen mit welchen Mitteln und auf welcher Grundlage aus? Bitte
ausführen.
c) In welcher Form werden die Mitarbeiter*innen im Umgang mit diesen Mitteln geschult. Bitte
ausführen.
d) Auf welcher Grundlage sollen diese eingesetzt werden dürfen?
Zu 1 a.: Die BVG AöR teilt mit, dass durchschnittlich seit 2015 täglich knapp 200 interne
und externe Sicherheitsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter eingesetzt wurden.
Zu 1 b. – d.: Die Sicherheitsmitarbeiterinnen und Sicherheitsmitarbeiter der BVG erhalten
ihre Ausrüstungsgegenstände von der Sicherheitsabteilung der BVG. Die Sicherheitsmitarbeiterinnen
und Sicherheitsmitarbeiter der WISAG werden in Abstimmung
mit der Sicherheitsabteilung der BVG von der WISAG mit Ausrüstungsgegenständen
ausgestattet. Die Sicherheitsmitarbeiterinnen und Sicherheitsmitarbeiter
werden während ihrer Ausbildung im Umgang und Einsatz mit Ausrüstungsgegenständen
geschult. Handfesseln dürfen stets nur als letztes Mittel zum Fixieren einer
Person genutzt und nur angewendet werden, wenn alle anderen Mittel unzureichend
sind.
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2. Gab es seit 2015 Anzeigen gegen BVG Mitarbeiter*innen im Sicherheitsdienst oder Mitarbeiter*
innen von Subunternehmen, welche im Auftrag der BVG als Sicherheitsdienst eingesetzt werden
oder wurden betreffend ihres Verhaltens während der Arbeitszeit? Falls ja, bitte angeben, wie viele es
gab und auf Grund welches Sachverhalts diese jeweils gestellt wurden. Bitte nach Jahr und Bezirken
einzeln aufschlüsseln und den Sachverhalt anonymisiert darstellen.
Zu 2.: Die BVG AöR teilt mit, dass ohne Bezugnahme auf den Ausgang der gegen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BVG sowie von Fremddienstleistern erfolgten
Anzeigenerstattungen eine Angabe der Anzahl zu einer verzerrten Darstellung führen
könne. Angaben zum Ausgang der Anzeigenerstattungen lägen der BVG nicht vor.
Durch die Polizei Berlin erfolgt keine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung.
3. Sicherheitsdienste der BVG bzw. der beauftragten Subunternehmen wirken durch Uniformierung,
Ausrüstung, Abzeichen bzw. Aufnähern oft, wie Personen die mit hoheitlichen Aufgaben betreut
wurden.
a) Gibt es offizielle Abzeichen, Aufnäher oder Uniformen für Sicherheitskräfte der BVG bzw. der
beauftragten Subunternehmen? Falls ja, wer rüstet die Mitarbeiter*innen mit diesen Uniformen,
Aufnähern und/oder Abzeichen auf welcher Grundlage und welchen Gründen aus? Falls nein, auf
welcher Grundlage und aus welchen Gründen ist es Mitarbeiter*innen gestattet Uniformen, Aufnäher
und/oder Abzeichen zu tragen? Bitte ausführen.
b) Agieren die Sicherheitskräfte der BVG bzw. der beauftragten Subunternehmen allein auf
Grundlage des Hausrechts der BVG? Bitte erläutern.
Zu 3.: Die Sicherheitsmitarbeiterinnen und Sicherheitsmitarbeiter der BVG tragen
Dienstkleidung nach den Richtlinien der BVG, die in einer entsprechenden Dienstkleidertrageordnung
festgelegt ist. Neben der Aufschrift „BVG Sicherheitsdienst“ tragen
die Sicherheitsmitarbeiterinnen und Sicherheitsmitarbeiter keine zusätzlichen
Aufnäher oder Abzeichen. Die Sicherheitsmitarbeiterinnen und Sicherheitsmitarbeiter
der WISAG tragen die Dienstkleidung der Firma WISAG. Diese ist mit der BVG Sicherheitsabteilung
abgestimmt und trägt die Aufschrift „Sicherheitsdienst im Auftrag
der BVG“. Auch diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tragen keine zusätzlichen
Aufnäher oder Abzeichen.
Die Sicherheitsmitarbeiterinnen und Sicherheitsmitarbeiter der BVG und des Fremddienstleisters
WISAG üben das Hausrecht der BVG aus.
Berlin, den 26. November 2019
In Vertretung
Barbro D r e h e r
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Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe