www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft zum Teil Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Deutsche #Bahn (DB) AG, die Industrieund #Handelskammer zu Berlin und den #Handelsverband Berlin-Brandenburg e.V. um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wurden der Beantwortung zugrunde gelegt. 1. Welche #Mieter des Einzelhandels auf Bahnhofsflächen sind von den #Baumaßnahmen betroffen? 2. Wie hoch sind bisher die jeweiligen Umsatzverluste in % zu beziffern? 3. Welche Kompensationsleistungen (Art, Menge und Zeitdauer) gibt es seitens der Ladenflächenvermieter? Zu 1. bis 3.:´Die DB #Station & Service AG ist sich der sozialen Verantwortung gegenüber den Mieterinnen und Mietern bewusst. Durch #Mieterinformationen wurden alle Mieterinnen und Mieter jeweils über den aktuellen Stand der #Streckensperrung im #Nord-Süd S-Bahntunnel informiert. Einige wenige Mieterinnen und Mieter sind direkt durch die Baumaßnahme betroffen, denen wurde die Mietzahlung abgesenkt bzw. ausgesetzt. Zu den Umsatzverlusten kann aktuell keine Auskunft geben werden, da diese selbst noch nicht vorliegen. 4. Inwieweit kann das Land Berlin Kompensationsleistungen – z. B. durch Verzicht auf Gewerbesteuer anbieten? Zu 4.: Der Gewerbesteuer unterliegt gem. § 2 Abs. 1 Gewerbesteuergesetz (GewStG) jeder stehende Gewerbebetrieb, d.h. jedes gewerbliche Unternehmen. Tätigkeiten von Kapitalgesellschaften gelten stets in vollem Umfang als Gewerbebetrieb. Sofern Gewerbebetriebe Gewinne erzielen, fällt grundsätzlich Gewerbesteuer an. Ein Absehen von der Erhebung der Gewerbesteuer kommt nur in Betracht, wenn persönliche oder sachliche Billigkeitsgründe vorliegen; dies ist einzelfallabhängig zu prüfen. Als Kompensationsmaßnahme für Baumaßnahmen, die Unternehmen belasten, kommt ein Verzicht auf die Erhebung der Gewerbesteuer regelmäßig nicht in Betracht. 5. An welche Stelle können sich Ladenbetreiber wenden, um vom Land Berlin Unterstützung in dieser Sache zu erhalten? 6. Sind für diese Fälle Gelder im Landes/ Bezirkshaushalt veranschlagt? Wenn ja, bitte Titelgenau aufschlüsseln. 7. Inwieweit hat sich das Land Berlin im Vorfeld der Baumaßnahmen mit den möglicherweise betroffenen Einzelhändlern in Verbindung gesetzt? Zu welchen Ergebnissen haben die Verhandlungen geführt? Wenn keine Verhandlungen geführt wurden, warum nicht? 8. Inwieweit hat das Land Berlin mit der S-Bahn Berlin GmbH und/oder der DB AG hierzu im Vorfeld Verhandlungen geführt? Zu welchen Ergebnissen haben die Verhandlungen geführt? Wenn keine Verhandlungen geführt wurden, warum nicht? Zu 5. bis 8.: Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt führt mit den Verkehrsunternehmen (BVG, DB), dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) sowie den Fahrgastverbänden regelmäßige Koordinierungsrunden zu ÖPNV-Großbaustellen (ÖPNV: öffentlicher Personennahverkehr) durch, um den Zeitraum und Umfang der dafür notwendigen Sperrungen abzustimmen, um die Auswirkungen für die Fahrgäste zu minimieren. In diesem Zusammenhang fanden im Oktober 2014 auch Abstimmungen mit den DB-Unternehmen DB Netz AG als Infrastrukturbetreiber der zu sanierenden Strecke sowie S-Bahn Berlin GmbH als mit dem S-Bahn Betrieb beauftragten Eisenbahnverkehrsunternehmen zu Zeitraum und Umfang der für die durchzuführenden Sanierungsarbeiten im Nord-Süd-S-Bahntunnel notwendigen Sperrungen statt. Der Umgang mit möglichen Umsatzeinbußen der Einzelhändlerinnen und Einzelhändler in Folge der Baumaßnahme ist im Verhältnis zwischen der DB Station & Service AG als Vermieter und den jeweiligen Einzelhändlerinnen und Einzelhändlern zu führen. Berlin, den 12. Februar 2015 In Vertretung Guido B e e r m a n n …………………………………………………. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Feb. 2015)