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Frage 1:
Welche Strategien verfolgt der Senat, um die #Lenkung von #Verkehrsströmen in das #Nebennetz durch
#Echtzeit-Navigationssysteme wie „google maps“ zu vermeiden und die Überlastung von Nebenstraßen durch
die individuelle Fahrzeitoptimierung zu verhindern?
Antwort zu 1:
Navigationssysteme sind frei herstellbare Produkte gewerblicher Anbieter und unterliegen
verkehrlich keiner staatlichen Kontrolle. Die in einem Navigationssystem verwendeten
Software-Komponenten (digitales Straßennetz mit zulässigen Fahr- und
Abbiegebeziehungen, Attribuierung der Netzelemente mit Widerstandswerten,
Routingalgorithmus, ggf. aktuelle lokale Verkehrslagedaten) werden von verschiedenen
Akteuren angeboten und von den diversen Herstellern von Navigationssystemen beliebig
kombiniert.
Frage 2:
Welche Auswirkungen hätten falsche Annahmen über berechnete Verkehrsströme in Berlin auf den
Lärmaktionsplan und den Luftreinhalteplan hinsichtlich individueller Klagemöglichkeiten von Betroffenen?
Antwort zu 2:
Individuelle Klagemöglichkeiten werden durch Darstellungen im Lärmaktions- oder
Luftreinhalteplan nicht eingeschränkt. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass diese
Pläne keine straßenbezogenen Darstellungen hinsichtlich der Verkehrsbelastungen im
Nebennetz enthalten.
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Frage 3:
Welche konkrete Verkehrsbelastung im Nebenstraßennetz (durchschnittliches werktägliches
Verkehrsaufkommen; Anzahl Kraftfahrzeuge in der Spitzenstunde) ist nach Ansicht des Senats vertretbar?
Antwort zu 3:
Der Verkehr im Nebenstraßennetz ist abhängig von der Art und Weise der anliegenden
Bebauung/Nutzung der Grundstücke, der Lage im Stadtraum und im Verkehrsnetz der
Stadt. Daraus resultieren verschiedene durchschnittlich werktägliche wie auch stündliche
Verkehrsmengen, die unterschiedliche Auswirkungen je nach Betrachtungsweise ergeben.
So kann eine identische Querschnittsbelastung in einer Nebennetzstraße in einer offen
bebauten Ein-/Zweifamilienhaus-Siedlung andere Auswirkungen hervorrufen als z.B. in
einem Gebiet mit einer mehrgeschossigen, geschlossenen Blockrandbebauung. Zugleich
verursachen diese unterschiedlichen Randbedingungen z.B. verschiedene Grenzwerte für
Luftschadstoffe und Lärm.
Eine konkret definierte Verkehrsbelastung im Nebenstraßennetz, die von Seiten des
Senats vertretbar ist, gibt es daher nicht.
Frage 4:
Welche Möglichkeiten hat der Senat, um Maßnahmen im Nebenstraßennetz zu ergreifen, die den
Ausweichverkehr sukzessive und konsequent verhindern? Wie beurteilt der Senat diese Maßnahmen im
Einzelnen?
Antwort zu 4:
Ziel des Senats ist es, den Durchgangsverkehr in den Stadt- und Wohnquartieren zu
reduzieren bzw. zu verhindern. Dabei können bauliche und verkehrsorganisatorische
Maßnahmen ein hilfreiches Instrumentarium sein.
Grundsätzlich obliegt die Beurteilung, ob regelmäßige Ausweichverkehre im
untergeordneten Straßennetz existieren, der jeweils örtlich zuständigen
Straßenverkehrsbehörde – für das Nebennetz sind dies die bezirklichen
Straßenverkehrsbehörden. Diese prüfen konzeptionell mögliche verkehrliche Maßnahmen
zur Reduzierung der Ausweichverkehre auch unter dem Aspekt, dass die Verkehre und
Belastungen nicht in andere Straßen verlagert werden. Es erfolgen Abstimmungen mit
dem für bauliche und verkehrsregelungstechnische Maßnahmen im Straßennebennetz
zuständigen Straßenbaulastträger (den bezirkliche Straßen- und Grünflächenämtern)
hinsichtlich eventueller baulicher Änderungen zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs
im untergeordneten Netz als auch mit der Verkehrslenkung Berlin (VLB) über mögliche
ergänzende verkehrliche Maßnahmen im übergeordneten Hauptverkehrsstraßennetz.
Die Wirkung von Pollern, Einbahnstraßenregelungen oder Diagonalsperren sind, wird
dabei auch im Hinblick auf die Auswirkungen auf das angrenzende Verkehrsnetz beurteilt.
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Frage 5:
Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hat kürzlich Poller im Wrangelkiez aufgestellt, um eine konkrete
Abkürzung zu verhindern. Wie unterstützt der Senat gleich gelagerte Vorhaben in anderen Bezirken?
Antwort zu 5:
Bezirke sind bereits an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
hinsichtlich einer Unterstützung bei der Reduzierung des motorisierten
Durchgangsverkehrs in Wohngebieten herangetreten. Aufgrund der Betroffenheiten
bezüglich des übergeordneten Straßennetzes z.B. durch initiierte Verkehrsverlagerungen,
anderweitige Verkehrsverteilungen und Anpassungen von Lichtsignalanlagen (LSA) baten
sie um Unterstützung für die Erarbeitung einer Verkehrsuntersuchung, bei der geeignete
Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung sowie zum Nachweis der Auswirkungen auf das
angrenzende Verkehrsnetz geprüft werden sollen. Der Senat unterstützt die Intentionen
der Bezirke und hat die Bereitstellung finanzieller Mittel für „autofreie Kieze“ im Haushalt
beantragt. Mit diesem neuen Titel sollen Quartiere wohn- und lebenswerter sowie lärmund
schadstofffreier gestaltet werden. Gleichzeitig sollen mit der Reduzierung des nicht
notwendigen Kfz-Verkehrs im Sinne des Mobilitätsgesetzes Maßnahmen zur Erhöhung
der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum gefördert werden.
Frage 6:
Welche Möglichkeiten sieht der Senat, in den Austausch mit jenen Bezirken zu treten, die bisher solche
Maßnahmen ausschließen oder zur Zeit nicht verfolgen, um die Verkehrsbelastung im Nebenstraßennetz zu
verringern?
Antwort zu 6:
Der Senat beabsichtigt, in einer der nächsten Gesprächsrunden mit den Leitern der
Straßen- und Grünflächenämter, nach Beschluss des Haushalts und Verfügbarkeit der
finanziellen Mittel alle Bezirke über eine mögliche finanzielle Unterstützung zu informieren.
Frage 7:
Ist nach Kenntnis des Senats geplant, das Waldseeviertel in Reinickendorf für den motorisierten
Durchgangsverkehr zu sperren? Wenn ja, wie sieht der konkrete Zeitplan aus? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 7:
Dem Bezirksamt Reinickendorf von Berlin ist die Problematik des erhöhten
Durchgangsverkehrs im Waldseeviertel bekannt. In Kooperation mit der VLB wurden
bereits bauliche Maßnahmen, d.h. die Aufweitung des Fahrbahnquerschnitts an LSA auf
der Bundesstraße 96 umgesetzt, um den Verkehrsfluss im übergeordneten Straßennetz
zu erhöhen. Des Weiteren wurden bauliche und verkehrliche Maßnahmen im
Waldseeviertel veranlasst, um die Attraktivität für den dortigen Durchgangsverkehr zu
reduzieren. Die bereits vollzogenen Maßnahmen befinden sich bis Ende des Jahres in der
Evaluierung,
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ergänzende Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit befinden sich noch in der
Prüfung.
Berlin, den 11.09.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz