allg.: Wann kommt die Hochspannung unter die Erde?, aus Senat

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  1. Welche #Hochspannungs-Freileitungen gibt es noch in Berlin? (Bitte jeweils Ort, Länge, elektrische Spannung und Netzbetreiber aufführen)

Zu 1.:

Stromnetz Berlin betreibt folgende #Hochspannungsfreileitungen mit der Spannungs- ebene 110-kV in Berlin:

Verbindung von Verbindung nach Trassen- länge       in Berlin   in km Trassen- länge gesamt in km
NK Wuhlheide Rummelsburger Landstraße   96,

12459

KA Heizkraft- werk Klingen- berg Köpenicker  Chaussee 42, 45, 10317 2,34 2,34
UW          Biesdorf Nord Märkische  Allee 191, 12681 Mast 32a Marzahner   Chaussee 220,12681 1,46 1,46
UW          Biesdorf Nord Märkische  Allee 191, 12681 UW       Rüstern- weg Hohenschönhauser Str. 7, 13057 2,72 2,72
UW  Falkenber- ger Str. Hansastr.        213,

13051

UW       Rüstern- weg Hohenschönhauser Str. 7, 13057 2,46 2,46
UW  Falkenber- ger Str. Hansastr.        213,

13051

NK Malchow Bundesstr.  2  Nr.  20,

13051

3,65 3,65
Mast 66a Rhinstr.           66Z, Marzahn, 12681 Mast 78a Hermann- Blankenstein-Str.         45, 3,56 3,56

 

      10249    
NK Malchow Bundesstr. 2 Nr.

20, 13051

UW Lunderstr. Eschengraben   30-34,

13189

7,57 7,57
NK Malchow Bundesstr. 2 Nr.

20, 13051

Mast 11a Bundesstr.  1,  Linden-

berg,  16321  Ahrens- felde

1,08 3,00
UW Buch An      der       Hob- rechtsfelder Chaussee          22,

13125

Mast 25 Blanchardstr.                 11,

Karow, 13125

1,20 1,20
NK Malchow Bundesstr. 2 Nr.

20,13051

UW      Münster- berger Weg Wallstr. 17, 12621 10,02 15,72
NK Wuhlheide Rummelsburger Landstraße   96,

12459

Mast 19 / 10a Königsheideweg  74Z, 12437 2,95 2,95
NK Malchow Bundesstr. 2 Nr.

20,13051

Freileitungsprotal (GBN), die dort en- dende 110-kV-Freileitung befindet sich im Eigentum der 50Hertz 0,00 0,00
NK   Charlotten- burg Quedlinbur- gerstr.          15-43,

10589

Die 110-kV-Freileitung befindet sich im Eigentumsbereich des 110-kV- Netzknotens Charlottenburg auf dem Werkgelände 0,03 0,03
Gesamtlänge     39,04 46,66*

* Die Abweichung zum Gesamtbestand ergibt sich aus den Längen der #110-kV-Freileitungstrassen im Bereich des Landes Brandenburg

#NK – 110-kV-Netzknoten

#UW – 110/10-kV Umspannwerk KA – 110-kV-Kundenanlage

#50Hertz betreibt folgende Hoch- und #Höchstspannungsfreileitungen in Berlin:

Bezirk Trassenlänge in km Spannungsebene
Charlottenburg-Wilmersdorf 0,48 380 kV
Lichtenberg 0,98 110 kV
Lichtenberg 3,78 220 kV
Lichtenberg 2,37 380 kV
Marzahn-Hellersdorf 4,95 220 kV
Marzahn-Hellersdorf 5,66 380 kV
Pankow 3,62 220 kV
Pankow 5,32 380 kV
Spandau 4,71 380 kV
Treptow-Köpenick 9,68 220 kV
Gesamtlänge 41,55  

 

  1. Verfolgt der Senat das Ziel, sämtliche dieser #Freileitungen gegen #Erdkabel auszutauschen?

Zu 2.:

Der Senat befürwortet grundsätzlich den Rückbau von Hochspannungsfreileitungen im Stadtgebiet von Berlin. Durch die Verkabelung von Freileitungen wird das Stadt- bild verbessert. Allerdings ist der Umbau mit hohen Investitionen verbunden, die prinzipiell über Netzentgelte an die Kunden weitergegeben werden.

  1. Wie ist der Zeitplan für den Ersatz der g. Freileitungen durch Erdkabel?

Zu 3.:

Stromnetz Berlin verfolgt das Ziel, sämtliche Hochspannungsfreileitungen durch Erd- kabel zu ersetzen. Die Freileitungsverkabelung erfolgt in der Regel im Zusammen- hang mit größeren Netzumstrukturierungen (Zielnetzplanung), die auch die Erneue- rung oder den Neubau von 110/10-kV-Umspannwerken oder 110-kV-Netzknoten er- fordern. Der Zeitplan für den Ersatz der 110-kV-Freileitungen durch Erdkabel er- streckt sich aufgrund der technischen Abhängigkeiten bis Anfang der 2030er Jahre – die aktuelle Planung sieht die Verkabelung der letzten Freileitung im Jahr 2033 vor.

Aktuell werden die technischen Voraussetzungen für die Ablösung folgender 110-kV- Freileitungen getroffen:

  • 110-kV-Netzknoten Wuhlheide – Kundenanlage Heizkraftwerk Klingenberg
  • 110-kV-Netzknoten Malchow – Umspannwerk Münsterberger Weg
  • 110-kV-Freileitung auf dem Gelände des 110-kV Netzknoten 50Hertz plant nicht, bestehende Freileitungen gegen Erdkabel auszutauschen.
  1. Welche Kosten werden für den Rückbau von Freileitungen und die ersatzweise Verlegung von Erd- kabeln kalkuliert? (Bitte für die unter genannten Strecken angeben oder hilfsweise mit Faustformel in Euro/Meter)

Zu 4.:

Wie in der Antwort zu Frage 3 aufgeführt, erfolgt die Freileitungsverkabelung in der Regel im Zusammenhang mit größeren Netzumstrukturierungen. Stromnetz Berlin gibt an, dass die technischen Randbedingungen und Abhängigkeiten oft unterschied- lich sind und ein pauschaler Kostenansatz nur bedingt aussagefähig ist.

In den Fällen eines ungefähren 1:1-Ersatzes einer 110-kV-Freileitung durch ein adä- quates 110-kV-Kabelsystem ergeben sich Kosten von ca. 4,0 Mio. EUR pro km.

  1. Wie erfolgt die Finanzierung des Austausches von Freileitungen gegen Erdkabel?

Zu 5.:

Die Finanzierung erfolgt als Teil der geplanten Investitionen und wird dann durch die Netzentgelte wiedererlöst. In einzelnen Fällen erfolgt die Finanzierung über Investo- ren (Grundstückseigentümer) für die Herstellung einer Baufreiheit, z.B. für eine früh- zeitige Verkabelung einer Freileitung.

  1. Welchen Einfluss hat der Senat auf die Strategie der Netzbetreiber beim Austausch von Freileitun- gen gegen Erdkabel?

Zu 6.:

Der Senat befürwortet grundsätzlich den Rückbau von Hochspannungsfreileitungen im Stadtgebiet von Berlin und ist im Rahmen der gesetzlichen Zuständigkeiten an den entsprechenden Planungs- und Genehmigungsverfahren beteiligt.

  1. Verändert sich die physische Struktur des Hochspannungsnetzes an einzelnen Standorten im Stadtgebiet oder werden alle Freileitungen einfach eins zu eins ersetzt?

Zu 7.:

Wie in der Antwort zu Frage 3 beschrieben, steht die Verkabelung von 110-kV- Freileitungen in der Regel im Zusammenhang mit Umstrukturierungen des Hoch- spannungsnetzes, in deren Rahmen neben Erneuerung oder Neubau von 110/10-kV-

Umspannwerken oder 110-kV-Netzknoten auch neue 110-kV-Kabelverbindungen zwischen den Werken geschaffen werden. Laut Stromnetz Berlin wird für diese Ka- belverbindungen vorrangig der unterirdische Raum im Bereich von öffentlichen Ver- kehrswegeflächen genutzt.

  1. Lässt sich der Austausch von Freileitungen gegen Erdkabel nach einer eventuellen Übernahme der Vattenfall-Tochter „Stromnetz Berlin GmbH“ beschleunigen?

Zu 8.:

Zum jetzigen Zeitpunkt kann nicht beurteilt werden, ob sich unter den genannten Be- dingungen der geplante Austausch von Freileitungen gegen Erdkabel beschleunigen ließe. Zu berücksichtigen ist insoweit, dass die zeitliche Abfolge der Projekte zur Ver- kabelung von Freileitungen durch technische Abhängigkeiten geprägt ist. Zudem müssen Netzbetreiber bei der Planung ihrer Investitionstätigkeit die geltenden regu- lierungsrechtlichen Vorgaben und die Auswirkungen auf die Entwicklung der Netz- entgelte beachten. Ferner sind die gesetzlich geregelten Planungs- und Genehmi- gungsverfahren zu berücksichtigen.

  1. An welchen Orten in Berlin entstehen durch den Rückbau von Freileitungen bauliche Entwicklungs- potentiale, B. für Wohnbebauung?

Zu 9.:

Dem Senat liegen dazu keine Kenntnisse vor.

  1. Welche besonderen Naturräume werden durch den Rückbau der Freileitungen von schädlichen Einflüssen entlastet?

Zu 10.:

Im Wesentlichen würde durch eine Verkabelung der 110-kV-Freileitungen die War- tenberger und Falkenberger Feldlandschaft (u.a. das Naturschutzgebiet 30 „Falken- berger Rieselfelder“) entlastet. Zudem tangiert eine Verkabelung das Landschaftsge- biet 50 „Hönower Weiherkette“ sowie das Landschaftsgebiet 55 „Herzberge“.

Berlin, den 23. November 2020 In Vertretung

Christian  R i c k e r t s

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Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe