Straßenverkehr: Sperrungen von Berliner Autobahntunneln 2016, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

 

Frage 1: Wie oft mussten 2016 die Berliner #Autobahntunnel #gesperrt werden bzw. einzelne Fahrstreifen oder #Zufahrten #beschränkt werden? Bitte die Tunnelsperrungen nach Fahrtrichtung, unterteilt nach Unfällen, hohem Ver- kehrsaufkommen und sonstigen Gründen, auflisten.

 

Frage 1.1: Welche Veränderungen zeigen sich dabei zum Vorjahr?

 

Antwort zu 1 und 1.1: Anzahl und Art der Sperrungen sowie die Veränderungen zum Vorjahr können den nach- stehenden Tabellen entnommen werden:

 

 

 

Anzahl Sperrungen des Tunnels Ortsteil Britz (TOB)

 

 

 

 

 

 

 

Jahr

 

 

 

 

 

 

 

wg. Unfalls

 

 

 

 

 

wg. hohen Ver- kehrsauf- kommens

 

 

 

 

 

 

 

aus sonstigen Gründen

 

 

 

 

 

 

Sperrung einzelner Fahrstreifen

kurzzeitige Sper- rung eines Fahr- streifens vor dem Tunnel und ggf. der Zufahrten Busch- krugallee und Brit- zer Damm (Zufluss- steuerung)

2016

11 Nord, 7 Süd

13 Nord, 1 Süd

12 Nord, 17 Süd, 2 Voll

185 Nord, 195 Süd

559 Nord, 11 Süd

z. Vgl. 2015

8 Nord, 5 Süd

18 Nord, 8 Süd

13 Nord, 15 Süd, 1 Voll

280 Nord, 176 Süd

464 Nord, 18 Süd

Veränderung von 2015 nach

2016

 

+ 3           + 2

 

– 5           – 7

 

– 1            + 2        + 1

 

– 95            + 19

 

+ 95           – 7

(Nord = Fahrtrichtung AK Schöneberg,  Süd = Fahrtrichtung Dresden, Voll = beide Fahrtrichtungen)

 

 

 

Anzahl Sperrungen der (technisch miteinander gekoppelten) Tunnel Alt-Glienicke (TAG) und Tunnel Rudower Höhe (TRH)

 

Jahr

 

wg. Unfalls

wg. hohen Ver- kehrsauf-kommens

 

aus sonstigen Gründen

Sperrung einzelner Fahrstreifen

2016

5 Nord, 2 Süd

0 Nord, 0 Süd

85 Nord, 53 Süd, 0 Voll

262 Nord, 236 Süd

z. Vgl. 2015

5 Nord, 1 Süd

0 Nord, 0 Süd

83 Nord,  16 Süd, 0 Voll

212 Nord, 198 Süd

Veränderung von 2015 nach

2016

 

+- 0        + 1

 

+- 0        +- 0

 

+ 2           + 37       +- 0

 

+ 50           + 38

(Nord = Fahrtrichtung AK Schöneberg,  Süd = Fahrtrichtung Dresden, Voll = beide Fahrtrichtungen)

 

 

 

 

 

 

 

Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen.

Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.

Textfeld: Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen.
Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.



 

 

Anzahl Sperrungen des Tunnels Flughafen Tegel (TFT)

 

Jahr

 

wg. Unfalls

wg. hohen Ver- kehrsauf-kommens

 

aus sonstigen Gründen

Sperrung einzelner Fahrstreifen

2016

6 Nord,

8 Süd

13 Nord,

47 Süd

52 Nord,

31 Süd

157 Nord,

154 Süd

z. Vgl. 2015

15 Nord,

8 Süd

17 Nord,

105 Süd

46 Nord,

24 Süd

100 Nord,

123 Süd

Veränderung von 2015 nach

2016

 

– 9

 

+- 0

 

– 4

 

– 58

 

+ 6

 

+ 7

 

+ 57

 

+ 29

(Nord = Fahrtrichtung AK Oranienburg,  Süd = Fahrtrichtung AD Charlottenburg)

 

 

Anzahl Sperrungen des Tunnels Tegel Ortskern (TTO)

 

Jahr

 

wg. Unfalls

wg. hohen Ver- kehrsauf-kommens

 

aus sonstigen Gründen

Sperrung einzelner Fahrstreifen

2016

0 Nord,

2 Süd

0 Nord,

0 Süd

4 Nord,

13 Süd

98 Nord,   95 Süd

z. Vgl. 2015

1 Nord,

1 Süd

0 Nord,

1 Süd

15 Nord,

21 Süd

108 Nord, 117 Süd

Veränderung von 2015 nach

2016

 

– 1

 

+ 1

 

+- 0

 

– 1

 

– 11

 

– 8

 

– 10            – 22

(Nord = Fahrtrichtung AK Oranienburg,  Süd = Fahrtrichtung AD Charlottenburg)

 

 

Anzahl Sperrungen der Zufahrten Siemensdamm und Antonienstraße

wegen hohen Verkehrsaufkommens

Jahr

Siemensdamm

Antonienstraße

2015

554

452

z. Vgl. 2015

468

403

Veränderung von 2015 nach

2016

 

+ 86

 

+ 49

 

 

 

Frage 2: Gibt es bestimmte Wochentage und Tageszei- ten, in denen sich Sperrungen oder Zufahrtsbeschränkun- gen häufen? Wenn ja, welche Zeiten, Wochentage und Fahrtrichtungen sind davon betroffen?

 

Antwort zu 2: Die einzelnen Sperrungen des Tunnels Ortsteil Britz in Fahrtrichtung Nord einschließlich der Zufahrten Britzer Damm und Buschkrugallee sowie die einzelnen Sperrungen des Tunnels Flughafen Tegel in Fahrtrichtung Süd einschließlich. der Zufahrt Antonienst- raße mussten mehrheitlich werktags zur Verkehrsspitze in den Morgenstunden durchgeführt werden. Bei sonstigen Tunnelsperrungen ist in beiden Fahrtrichtungen keine zeitliche Ausprägung erkennbar.

 

 

Frage 3: Welche umliegenden Straßen sind von den Tunnelsperrungen und Zufahrtsbeschränkungen beson- ders betroffen? Wie wirken sich die Tunnelsperrungen und Zufahrtsbeschränkungen auf das umliegende Stra- ßennetz aus?

 

Antwort zu 3: Bei Sperrungen bzw. Zufahrtsbeschrän- kungen kommen die ausgewiesenen Bedarfsumleitungs- strecken zum Tragen. Diese sind:

 

Tunnel Tegel Ortskern (TTO):

Bedarfsumleitung U1/2 über AS Holzhauser Str. – Holz- hauser Str. – Berliner Str. – Waidmannsluster Damm – Autobahnschnittstelle (AS) Waidmannsluster Damm

 

Tunnel Flughafen Tegel (TFT):

Bedarfsumleitung U 10/11 über Kurt-Schumacher-Damm

– ehemalige Bundesautobahn (BAB) A105

 

Tunnel Ortsteil Britz (TOB):

Bedarfsumleitung U 7/8 über AS Gradestr. – Gradestr. – Blaschkowallee – Späthstr. – AS Späthstr.

 

Tunnel Alt-Glienicke (TAG) und Tunnel Rudower Höhe (TRH):

Bedarfsumleitung über U 16/17 über AS Adlershof – Ernst-Ruska-Ufer – Köpenicker Str. – Adlergestell – Am Seegraben – BAB A117

 

In den Spitzenstunden ist davon auszugehen, dass der Verkehr, der auf den Berliner Bundesautobahnen fährt, nicht in vollem Umfang durch die genannten Umleitungs- trecken aufgefangen werden kann, da diese schon ausge- lastet sind. Bei diesem Zustand beschränken sich die Auswirkungen nicht nur auf die ausgeschilderten Umlei- tungsstrecken, sondern durchaus auch auf das weiterfüh- rende Straßennetz in der Umgebung. Es kommt in diesen Fällen zu einer Steigerung der Fahrzeiten für die Ver- kehrsteilnehmer und Staus können nicht vermieden wer- den.

 

In den verkehrsarmen Zeiten hingegen, besonders in den Nachtstunden, können die ausgeschilderten Umlei- tungsstrecken den Verkehr normalerweise ohne große Einschränkungen für den Verkehrsfluss auffangen. Daher werden Wartungsarbeiten auf den Berliner Bundesautob- ahnen in dieser Zeit durchgeführt.

 

 

Frage 4: Gibt es Veränderungen beim Verlauf der Umleitungsstrecken? Wenn ja, wo und was ist dort neu?

 

Antwort zu 4: Nein, es wurden keine neuen oder ver- änderten Umleitungsstrecken dauerhaft straßenverkehrs- behördlich angeordnet.

 

 

Frage 5: Welche Möglichkeiten sieht der Senat Tun- nelsperrungen und Zufahrtsbeschränkungen zu verhindern oder zumindest zu vermindern?

 

Antwort zu 5: Die zuständige Verkehrslenkung Berlin als nachgeordnete Senatsbehörde hat bezüglich Tunnel- sperrungen und Zufahrtsbeschränkungen die RABT (Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln) anzuwenden. Die aktuell gültige Fassung lässt einen weitergehenden Verzicht auf Sperrungen und Zufahrtsbeschränkungen als bisher praktiziert nicht zu.

 

 

Berlin, den 31. März 2017

 

 

In Vertretung

 

S t e f a n  T i d o w

…………………………..

Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

 

 

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Apr. 2017)