Straßenverkehr: Kommt der versprochene Rückbau der Anschlussstelle zur A111 in Tegel? aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Ist es zutreffend, dass der Autobahnabschnitt
zwischen #A111 und #Kurt-Schuhmacher-Platz (ehemals
#A105) von einer Autobahn in eine #Stadtstraße #zurückgestuft
werden soll? Wenn ja, wann soll das erfolgen?
Antwort zu 1: Nach der derzeitigen Planung handelt es
sich nicht um eine Rückstufung, sondern um den Rückbau
eines Teils der bisherigen Anschlussstelle, verbunden mit
dem Neubau einer Stadtstraße im Bereich der Meteorstra-
ße. Gemäß aktuellem Terminplan soll dieses bis zum 1.
Halbjahr 2022 erfolgen. Da die Genehmigungsplanung
gerade erst beauftragt wurde, muss dieser Zieltermin noch
im weiteren Planungsprozess verifiziert werden.
Frage 2: Geht mit der Rückstufung auch die Baulast
an das Land Berlin über? Wenn ja, gibt es dafür vom
Bund einen Ausgleich oder andere einmalige finanzielle
Zuwendungen ans Land Berlin?
Antwort zu 2: Mit dem Neubau einer Stadtstraße im
Bereich der Meteorstraße übernimmt für diesen Streckenabschnitt
das Straßen- und Grünflächenamt des Bezirks
Reinickendorf die Baulastträgerschaft. Finanzielle Zuwendungen
vom Bund sind für die Planungen des Landes
Berlin nicht zu erwarten.
Über das gesamte Planungsvorhaben eines Rückbaus
eines Stücks Bundesautobahn und dem Ersatz durch eine
Stadtstraße sind noch Verhandlungen mit den zuständigen
Bundesstellen zu führen.
Frage 3: Hält der Senat an seinen Plänen fest diesen
Autobahnabschnitt in eine Stadtstraße zurückzubauen?
Wenn ja, welchen Querschnitt soll diese Straße erhalten?
Welcher Zeitplan besteht? Mit welchen Kosten wird gerechnet
und wie soll der Rückbau finanziert werden?
Antwort zu 3: Die Stadtstraße wird mit einer Gesamtbreite
von voraussichtlich 32,00 m geplant, die genaue
Aufteilung des Querschnitts ist Aufgabe der jetzt anstehenden
Ing.-Planung. Gemäß aktuellem Terminplan ist
der Beginn der bauvorbereitenden Maßnahmen für Ende
2018 geplant, Fertigstellung im 1. Halbjahr 2022. Die
Gesamtkosten der Maßnahme einschließlich Rückbau
werden mit 27 Mio. Euro veranschlagt.
Frage 4: Wenn nein, inwieweit sieht der Senat das
Weiterbestehen der Autobahnschneise als vereinbar an
mit dem Ergebnis des städtebaulichen Wettbewerbs zum
Kurt-Schumacher-Quartier? Wie soll das Quartier an die
angrenzende Grünfläche angebunden werden? Wann wird
der Senat den Entwurf des FNP in diesem Punkt ändern?
Antwort zu 4: Das Weiterbestehen des Autobahnzubringers
ist städtebaulich nicht vereinbar mit der Entwicklung
des Schumacher Quartiers.
Der aus dem städtebaulichen und freiraumplanerischen
Wettbewerb hervorgegangene städtebauliche Entwurf
gewährleistet eine gute Anbindung an die angrenzenden
Grünflächen und setzt diese durch einen Park im
Quartier fort.
In dem Änderungsentwurf Nr. 09/15 des Flächennutzungsplans
(FNP) zur öffentlichen Auslegung (Stand:
20.01.2016) ist dieser Punkt schon berücksichtigt. Eingegangene
Stellungnahmen werden derzeit ausgewertet.
Sobald diese ausgewertet sind, wird das Änderungsverfahren
zum Abschluss gebracht.
Berlin, den 31. August 2016
In Vertretung
R. L ü s c h e r
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Sep. 2016)