19.11.2024
Frage 1:
Konnte die Vergabe der #Bauleistung, wie in der Drs. 19 / 17833 angekündigt, im III. Quartal 2024 erfolgen? Wenn nein, warum nicht und was sind die weiteren Schritte?
Frage 2:
Wird der #Rückbau, wie in der Drs. 19 / 17833 angekündigt, in 2024 noch erfolgen? Wenn nein, warum nicht? Wann wird der Rückbau der gesperrten Brücke endlich erfolgen?
Frage 3:
Wann soll der #Neubau der Brücke erfolgen? Ab wann ist mit einer Inbetriebnahme zu rechnen? Die Arbeiten sollten nach Auftragserteilung beginnen und im Herbst 2025 abgeschlossen sein. Ist dieser Zeitplan zu halten?
Frage 4:
Wird es einen nahtlosen Übergang von Rückbau und Neubau geben? Wenn nein, warum nicht?
Sollte kein nahtloser Übergang erfolgen können, bitte um Begründung und Darlegung, ob der Senat temporäre Maßnahmen plant.
Antwort zu 1 bis 4:
Die Bauleistung zur #Brücke über die #Wuhle am #Stadion #Wuhletal ist noch nicht vergeben. Die terminliche Einschätzung in der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 19/ 17833 erfolgte unter Wertung einsetzbarer Personalkapazitäten und monetärer Abhängigkeiten. Nach derzeitiger Kenntnis könnten der Rückbau und die Hauptbauleistungen voraussichtlich 2025 erfolgen. Die Leistungen zum Rückbau werden in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Neubau der Brücke in einem gemeinsamen Bauvertrag vergeben.
Frage 5:
Welcher Entwurf liegt der neuen Brücke zugrunde?
Antwort zu 5:
Es ist die Umsetzung einer #Stahlfachwerkkonstruktion geplant.
Frage 6:
Wie werden Rückbau und Neubau konkret ausgeführt werden? Mit welchen Einschränkungen haben die Anwohner*innen sowie Bürger*innen, die die Wege nutzen, zu rechnen? Wie groß werden die Eingriffe vor Ort sein?
Antwort zu 6:
Entsprechend der vorliegenden Planung wird die vorhandene Brückenbehelfskonstruktion demontiert. Nach der Herstellung der Brückenwiderlager wird die vormontierte neue Brückenkonstruktion eingehoben und die Anbindung an die bestehenden Wege hergestellt.
Beim Rück- und Einbau der #Brückenkonstruktionen kann es temporäre, zeitlich begrenzte Einschränkungen auf der östlichen Seite mit der Zufahrt von der Altentreptower Straße im Süden geben. Im Vorfeld der Baumaßnahmen werden mögliche #Verkehrseinschränkungen mit dem Bezirk abgestimmt und die Bürgerinnen und Bürger informiert, so dass unter Abwägung aller Belange eine optimale Verkehrswegeführung mit den geringstmöglichen Beeinträchtigungen erreicht wird.
Berlin, den 15.11.2024
In Vertretung Johannes Wieczorek Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
www.berlin.de