Magnetschwebebahn (IV), aus Senat

14.11.2024

Frage 1:

Im Tagesspiegel erklärte eine Sprecherin von Verkehrssenatorin Ute Bonde, dass die #Magnetschwebebahn Eingang in ein #Mobilitätskonzept finden werde, das man aktuell mit den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) ausarbeite. Welches Mobilitätskonzept ist hier konkret gemeint?

Frage 2:

Worin zeichnet sich dieses Mobilitätskonzept inhaltlich aus?

Antwort zu 1 und 2:

Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet:

Das betreffende Mobilitätskonzept soll von der BVG in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt erstellt werden.

Die Senatsverwaltung und die BVG als landeseigenes Unternehmen sehen es als ihre Aufgabe an und haben sich darauf verständigt, gemeinsam für Berlin ein Mobilitätskonzept mit Blick auf die Jahre bis 2035 zu entwerfen. Im Fokus steht die Entwicklung eines #Zukunftsszenarios der Mobilität für Berlin, das auch aktuelle Herausforderungen adressiert und zeitgleich den Weg für #Innovationen für Berlin in den Blick nimmt.

Frage 3:

Welche Umsetzungsschritte zur Erarbeitung dieses Mobilitätskonzepts sind bereits mit der BVG erfolgt?

Antwort zu 3:

Die BVG teilt hierzu mit:

„ Bisher wurde der #Ist-Zustand des Mobilitätssystems mit Blick auf die BVG analysiert.“

Frage 4:

Bis wann soll dieses Mobilitätskonzept erarbeitet werden?

Antwort zu 4:

Die BVG teilt hierzu mit:

„ Erste Ergebnisse sollen voraussichtlich im ersten Halbjahr 2025 vorliegen.“

Frage 5:

Welche politischen Beschlüsse des Senats liegen der Erarbeitung dieses Mobilitätskonzepts zugrunde?
Frage 6:

Welche Beschlüsse hat die BVG dazu gefasst?

Antwort zu 5 und 6:

Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet:

Der Senat hat die BVG im April 2024 besucht. Nach der regulären Senatssitzung sprachen die Mitglieder des Senats mit dem gesamten BVG-Vorstand über die Potenziale und mögliche Inhalte einer gemeinsamen „ Mobilitätsstrategie 2035“ für die Metropole Berlin und die Idee, gemeinsam mit der BVG ein neues „ Mobilitätskonzept“ für die Zukunft Berlins zu entwickeln.

Über dieses Vorgehen bestand Einvernehmen zwischen dem Senat und dem Vorstand der BVG.

Frage 7:

Wie viel und welches Personal ist seitens des Senats und der BVG an der Erarbeitung dieses Konzepts beteiligt?

Antwort zu 7:

Die BVG teilt hierzu mit:

„ Das Mobilitätskonzept wird im aktuellen Bearbeitungsstand innerhalb der BVG durch die Abteilung #Unternehmensentwicklung federführend erarbeitet. Beteiligt sind, entlang der Bearbeitungsstände, weitere Kolleg*innen aus verschiedenen Fachbereichen, in unterschiedlicher Intensität.“

Frage 8:

Inwiefern unterscheidet sich dieses Mobilitätskonzept von den noch in dieser Legislatur fortzuschreibenden Planwerken (#Nahverkehrsplan [ NVP]  und #Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr) sowie dem angekündigten #Masterplan #ÖPNV 2030, der laut Senat im Lichte des NVP die Prozessabläufe und die Ressourcen für die Umsetzung des NVP und des Bedarfsplans betrachten und darauf abzielen soll, die im NVP benannten Infrastrukturvorhaben schneller und effizienter umzusetzen?

Antwort zu 8:

Gemäß § 16 Abs. 1 MobG BE ist der Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr (StEP MoVe) die Grundlage aller verkehrsspezifischen Planungen. Gemäß § 16 Abs. 6 sind auf der Basis der vom StEP MoVe gesetzten Qualitäts- und Handlungsziele in separaten verkehrsspezifischen Planwerken Maßnahmen, Anforderungen, Standards und Vorgaben zur Erreichung dieser Ziele zu entwickeln. Dies betrifft u.a. den Nahverkehrsplan. Das Mobilitätskonzept stellt somit eine Ergänzung der Planwerke dar.

Frage 9:

Weiterhin wurde in dem Artikel unter 1) erklärt: „ Insofern macht es losgelöst von diesem Konzept keinen Sinn, eine Machbarkeitsstudie für die Magnetschwebebahn, die in diesem Mobilitätskonzept Aufnahme findet, in Auftrag zu geben“ . Wie kommt die fachlich zuständige Senatsverwaltung zu dieser Auffassung, wenn Senatorin Bonde in einem Artikel vom 22.06.2024 so wiedergegeben wird, dass eine #Machbarkeitsstudie notwendig sei, die untersucht, wo eine Magnetschwebebahn sinnvoll ist (Berliner Morgenpost, 22.06.2024, „ Das denkt die neue Verkehrssenatorin über eine Magnetschwebebahn“).

Frage 10:

Auf welcher fachlichen Grundlage soll laut Senat ein Mobilitätskonzept erarbeitet werden, in dem – ohne Machbarkeitsstudie und entsprechendem Nachweis wo eine Magnetschwebebahn theoretisch verkehrlich sinnvoll sein könnte – eine Magnetschwebebahn aufgenommen werden soll?

Antwort zu 9 und 10:

Die Fragen 9 und 10 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet:

Aus fachlicher Sicht ist es zielführend, zunächst die Magnetschwebebahn im Gesamtkontext mit den anderen Verkehrsträgern in den Blick zu nehmen. Dies wird im Mobilitätskonzept erfolgen. Deshalb ruhen derzeit die Arbeiten und es gibt aktuell keine Vergabe der Machbarkeitsstudie zur Magnetschwebebahn.

Berlin, den 13.11.2024 In Vertretung

Johannes Wieczorek Senatsverwaltung für

Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

www.berlin.de