Bondes Bremsschwellen und Einbahnstraßen zur Verkehrsberuhigung, aus Senat

29.12.2025

Vorbemerkung der Abgeordneten:

Für verkehrsrechtliche im übergeordneten #Straßennetz ist die Senatsverkehrsverwaltung, für das #Nebenstraßennetz das Straßenamt des jeweiligen Bezirks zuständig. Frau Senatorin Bonde hat sich im #Mobilitätsausschuss am 03.12.2025 für mehr Verkehrsberuhigung durch die #verkehrsrechtliche Anordnung milderer Mittel ausgesprochen. Hier nannte sie als wirksame aber mildere Mittel #Bremsschwellen oder #Einbahnstraßenregelungen als Beispiele. Erst wenn diese Maßnahmen nicht zum gewünschten Erfolg führen, sollen andere Elemente wie #Modalfilter oder #Sperren angeordnet werden.

Frage 1:

An welchen Örtlichkeiten hat die Senatsverkehrsverwaltung 2024 und 2025 mildere Mittel wie z.B. Bremsschwellen oder Einbahnstraßenregelungen anordnen lassen und inwiefern haben diese die Gefahren des Durchgangsverkehrs beseitigt (bitte aufschlüsseln: Bezirk, Örtlichkeit, Maßnahmen, Termin)?

Frage 2:

Wo hat die Senatsverkehrsverwaltung bereits geplant, im Jahr 2026 konkrete verkehrsberuhigende Maßnahmen wie Bremsschwellen oder Einbahnstraßenregelungen zu ergreifen, um bekannte Gefahrenstellen zu entschärfen (bitte aufschlüsseln: Bezirk, Örtlichkeit, Maßnahmen, Termin)?

Frage 3:

An welchen Örtlichkeiten hat oder wird die Senatsverkehrsverwaltung die Bezirke dabei unterstützt/ unterstützen, die in der dortigen Zuständigkeit im Anhörungs- und Abwägungsprozess ermittelten geeigneten Maßnahmen für flächenhafte Verkehrsberuhigungen, wie Bremsschwellen oder Einbahnstraßenregelungen zu realisieren oder beschleunigt umzusetzen (bitte aufschlüsseln: Bezirk, Örtlichkeit, Maßnahmen, Termin)?

Antwort zu 1 bis 3:

Die Fragen 1 bis 3 werden auf Grund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Da hier nach verkehrsberuhigenden Maßnahmen im Sinne der Verkehrsberuhigung in Kiezen gefragt ist und verkehrsrechtliche Anordnungen im Nebennetz in der Verantwortung der Bezirke liegen, hat die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt keine Maßnahmen angeordnet bzw. geplant. Im übergeordneten Netz kommen diese Maßnahmen nicht in Frage.

Der Anhörungs- bzw. Abwägungsprozess fällt im gesamten Planungsprozess nicht als besonders zeitkritisch auf. Als problematisch sind hier in erster Linie Personalmängel bzw. nicht besetzte Stellen in den Straßen- und Grünflächenämtern anzusehen.

Die Finanzierung verkehrsberuhigender Maßnahmen kann bei der Senatsverwaltung angefragt werden. Sie wird gewährt, sofern jeweils die mildesten zweckmäßigen Mittel gewählt wurden und die entsprechenden Titel noch über Mittel verfügen.

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin teilt hierzu mit:

„ Der Bezirk setzt derzeit eigenständig verschiedene verkehrsberuhigende Maßnahmen um, ohne dass hierfür in der Regel eine Beteiligung der zuständigen Senatsverwaltung erforderlich ist. Zu diesen Maßnahmen zählen insbesondere die Einrichtung verkehrsberuhigter Bereiche, die Einführung von Einbahnstraßenregelungen sowie Durchfahrtsverbote im Nebennetz. Ziel ist hierbei stets, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, den Durchgangsverkehr aus den Wohnquartieren herauszuhalten und somit die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum zu verbessern.

Darüber hinaus werden bauliche Maßnahmen umgesetzt, wie etwa die Anordnung von Fahrbahnkissen in bereits bestehenden verkehrsberuhigten Bereichen oder die Anlage von Gehwegvorstreckungen, insbesondere im Umfeld von Schulen. Für diese baulichen

Maßnahmen stehen dem Bezirksamt auch finanzielle Mittel der Hauptverwaltung zur Verfügung. Da sich die Fragestellungen konkret an die zuständige Senatsverwaltung richten, können in diesem Zusammenhang keine Angaben zu konkreten örtlichen Umsetzungen gemacht werden.“

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin teilt hierzu mit:

„ Der Bezirk Friedrichshain Kreuzberg prüft bei allen Verkehrsberuhigungsmaßnahmen, ebenso wie bei der Einrichtung von Fahrradstraßen, Einbahnstraßenregelungen und anderen Maßnahmen, um Gefahrenstellen zu entschärfen. Die für 2026 geplanten Projekte stehen noch nicht final fest.“

Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin teilt hierzu mit:

„ Durch die Senatsverwaltung gab es in 2023 und 2024 keine Aufforderung zum Anordnen von Einbahnstraßenregelungen oder Bremsschwellen für den Bezirk Lichtenberg.

Dem Bezirksamt Lichtenberg sind keine Pläne für Lichtenberg der Senatsverwaltung bekannt.“

Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin teilt hierzu mit:

„ In den Jahren 2024 und 2025 wurden keine Einbahnstraßen zur Beseitigung des Durchgangsverkehrs in unserem Bezirk angeordnet/ eingerichtet. Es sind auch keine Einbahnstraßen geplant. Zudem hat die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt in den genannten Zeiträumen dem Straßen- und Grünflächenamt (SGA) gegenüber kein Begehren für Schwellen im Bezirk Marzahn-Hellersdorf geplant, gefordert bzw. angeordnet.“

Das Bezirksamt Mitte von Berlin teilt hierzu mit:

„ Die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde ist zuständig für das Nebenstraßennetz und würde sich über eine Unterstützung der Senatsverwaltung bei Maßnahmen für mehr Verkehrssicherheit freuen.

Hier ist jedoch direkt die Senatsverwaltung angefragt. Der Bezirk kann noch keine positiven Unterstützungsbeispiele nennen.“

Das Bezirksamt Neukölln von Berlin teilt hierzu mit:

„ Die Fragen richten sich an die zuständige Senatsverwaltung, weshalb eine Beantwortung durch den Bezirk nicht möglich ist.

Selbstverständlich begrüßt der Bezirk Maßnahmen, die der Verkehrsberuhigung dienen und kann hier bei Bedarf gern Örtlichkeiten benennen, die hierfür in Frage kommen könnten.“

Das Bezirksamt Pankow von Berlin teilt hierzu mit:

„ Das Bezirksamt hat in den Jahren 2024 und 2025 keine Schwellen oder Aufpflasterungen eingebaut. Bremsschwellen und Aufpflasterungen sind keine Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen im Sinne der StVO. Da Schwellen nicht verkehrsrechtlich angeordnet werden, können sie nicht als milderes Mittel in die Entscheidungsfindung der Straßenverkehrsbehörden einfließen. Aufpflasterungen werden in der Zuständigkeit der Straßenbaubehörden geplant und umgesetzt. Aufpflasterungen dienen in erster Linie der Reduzierung von Fahrgeschwindigkeiten. Modalfilter werden vorwiegend zur Unterbindung von unerwünschten oder unzulässigen Verkehrsarten vorgesehen. Bei der Prüfung der Erforderlichkeit verschiedener Mittel ist zu beachten, dass diese Mittel auch den angestrebten

Zweck gleichermaßen gut erreichen. Ein Mittel, durch welches der angestrebte Zweck nicht erreicht werden kann, ist kein milderes Mittel, da es bereits aufgrund der fehlenden Eignung ausscheidet. Aufpflasterungen sind in der Regel kein geeignetes Mittel zur Unterbindung von bestimmten Verkehrsarten.

Das Bezirksamt Pankow plant derzeit Aufpflasterungen über die gesamte Fahrbahnbreite im Schönholzer Weg (Einfahrt in die Tempo 30-Zone) und in der Walter-Friedrich-Straße 20 (Kita).“

Das Bezirksamt Reinickendorf von Berlin teilt hierzu mit:

„ Im Jahr 2024 wurden keine entsprechenden Maßnahmen vorgenommen.

An folgenden Örtlichkeiten wurden im November 2025 Einbahnstraßenregelungen vorgenommen:

  • Büdnerring,
  • Amendestraße und
  • Raschdorffstraße jeweils zwischen Reginhardstraße und Herbststraße.

Die Einrichtung erfolgte nicht zur Unterbindung des Durchgangsverkehrs, sondern zur Erhöhung der Verkehrssicherheit aufgrund von Behinderungen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und des Begegnungsverkehrs.

Geplant ist die Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung im Zusammenhang mit der Erhöhung der Schulwegsicherheit im Büchsenweg. Die Anordnung ist bereits erfolgt und wird voraussichtlich im 1. Quartal des Jahres 2026 umgesetzt.“

Das Bezirksamt Spandau von Berlin teilt hierzu mit:

„ Das Bezirksamt hat grundsätzlich weder Bremsschwellen noch Einbahnstraßen zur Verkehrsberuhigung in Betracht gezogen. Es ist die barrierefreie Erreichbarkeit für Einsatz- und Rettungsfahrzeuge oder beispielsweise für Behindertentransporte zu gewährleisten. Weiterhin ist die Beschleunigung des Fließverkehrs und die Entstehung neuer Belastungen an anderen Stellen zu vermeiden.“

Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin teilt hierzu mit:

„ Fehlanzeige.“

Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin teilt hierzu mit:

„ Fehlanzeige.“

Das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin teilt hierzu mit:

„ Zu Bremsschwellen:

Im Jahr 2024 hat das Straßen- und Grünflächenamt an der Straße am Flugplatz (Vollzug am

29. Januar 2024) und an der Peenestraße Bremsschwellen verbaut (Vollzug am 01. August 2024).

Im Jahr 2025 hat das SGA im Ligusterweg Bremsschwellen eingebaut (Vollzug am 12. November 2025).

Zu Einbahnstraßen:

Mit Schreiben vom 28. November 2024 hat die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde eine Einbahnstraße (Z 220, Z 267) im Ecksteinweg zwischen Sterndamm und Stichstraße Sterndamm angeordnet, Vollzug erfolgte am 15. Januar 2025. Die Einbahnstraße war aufgrund der baulichen Gegebenheiten vor Ort notwendig.

Mit Schreiben vom 05. Dezember 2025 hat die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde eine

„ unechte“ Einbahnstraße (also nur Z 267/  Einfahrt verboten) auf der Nebenfahrbahn Am Treptower Park zwischen ggü. Hausnr. 15A und Moosdorfstraße angeordnet, Vollzug steht noch aus. Die Verkehrsmaßnahme war aufgrund der baulichen Gegebenheiten vor Ort notwendig.

Prüfungen erfolgen grundsätzlich im Einzelfall anlass- und ortsbezogen. Sofern verkehrliche Maßnahmen notwendig werden, folgt eine Umsetzung.

Konkret für 2026 ist die weitere Umsetzung von Maßnahmen im Kontext des Verkehrs- und Freiraumkonzepts zur Entwicklung eines Kiezblocks im Ortsteil Alt-Treptow vorgesehen.

Insbesondere wird der zweite Teil der Fahrradstraße in der Bouchéstraße zwischen Karl- Kunger-Straße und Kiefholzstraße einschließlich Umsetzung eines Modalfilters im Kreuzungsbereich Bouchéstraße /  Kiefholzstraße eingerichtet. Weiterhin soll im Bereich der Lohmühlenstraße über Aufpflasterungen Verkehrsberuhigung erreicht werden.“

Berlin, den 21.12.2025 In Vertretung

Arne Herz Senatsverwaltung für

Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

www.berlin.de