24.09.2025
Frage 1:
Inwieweit wurden bisher Maßnahmen aus dem #Verkehrssicherheitsprogramm 2030 eingeführt bzw. vorbereitet? (Aufstellung der #Maßnahmen-Sachstände nach den Handlungsfeldern „ #Mensch“ , „ #Infrastruktur“ , „#Verkehrsmanagement und #Technik“ und „ #Prozesse“ , Zeitpunkt bzw. Zeitraum (2025-2030) sowie beteiligte Senatsverwaltungen erbeten.)
Antwort zu 1:
Insgesamt starten 25 Maßnahmen des Verkehrssicherheitsprogramm in diesem Jahr (2025) und 19 weitere in 2026.
#Handlungsfeld | Anzahl Maßnahmen | mit Start-Jahr | |
2025 | 2026 | ||
Infrastruktur | 11 | 4 | 4 |
Mensch | 20 | 14 | 5 |
Verkehrsmanagement und Technik | 5 | 2 | 2 |
Prozesse | 24 | 5 | 8 |
Alle Handlungsfelder | 60 | 25 | 19 |
Handlungsfeld | Anzahl Maßnahmen | mit Start- Jahr | Maßnahmenstatus | ||
2025 | Abge- schlossen | in Bearbei- tung | noch nicht begonnen | ||
Infrastruktur | 11 | 4 | 0 | 0 | 4 |
Mensch | 20 | 14 | 8 | 6 | 0 |
Verkehrsmanagement und Technik | 5 | 2 | 1 | 0 | 1 |
Prozesse | 24 | 5 | 2 | 2 | 1 |
Alle Handlungsfelder | 60 | 25 | 11 | 8 | 6 |
Handlungsfeld | Anzahl Maßnah- men | mit Start- Jahr | Maßnahmenstatus | ||
2026 | Abge- schlossen | in Bearbei- tung | noch nicht begonnen | ||
Infrastruktur | 11 | 4 | 2 | 0 | 2 |
Mensch | 20 | 5 | 0 | 0 | 5 |
Verkehrsmanagement und Technik | 5 | 2 | 0 | 0 | 2 |
Prozesse | 24 | 8 | 1 | 2 | 5 |
Alle Handlungsfelder | 60 | 19 | 3 | 2 | 14 |
Bei den Maßnahmen, deren Implementierung für 2025 und 2026 vorgesehen ist, sind die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Umwelt und Klimaschutz, die Senatsverwaltung für
Inneres und Sport, die Bezirke, die Polizei Berlin, die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sowie die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe im Rahmen der Umsetzung hauptverantwortlich bzw. mitwirkend tätig.
Keine der für 2027 oder 2028 zu startenden Maßnahmen befinden sich derzeit in Bearbeitung, sie werden aber mit Einsetzen des Implementierungszeitraumes umgesetzt.
Frage 2:
Sofern vorgesehene Maßnahmen nicht eingeführt bzw. vorbereitet wurden: Welche konkreten Gründe lagen in
diesen Fällen zugrunde und für wann ist die Einführung bzw. Vorbereitung der Maßnahmen nunmehr vorgesehen? (Aufstellung der Maßnahmen nach den Handlungsfeldern „ Mensch“ , „ Infrastruktur“ , „ Verkehrsmanagement und Technik“ und „ Prozesse“, Zeitpunkt bzw. Zeitraum (2025-2030) sowie beteiligte Senatsverwaltungen erbeten.)
Antwort zu 2:
Bei den 6 Maßnahmen, deren Start für 2025 vorgesehen war, konnten im Handlungsfeld
Infrastruktur 4 Maßnahmen, im Handlungsfeld Prozesse eine Maßnahme und im Handlungsfeld Verkehrsmanagement und Technik eine Maßnahme aufgrund noch ausstehender Klärungen der Zuständigkeiten nicht gestartet werden.
Frage 3:
Inwieweit waren bzw. sind die unter 1.) und 2.) erfragten Maßnahmen durch Haushaltsmittel gedeckt? (Aufstellung nach den Handlungsfeldern „ Mensch“ , „ Infrastruktur“ , „ Verkehrsmanagement und Technik“ und „ Prozesse“ erbeten.)
Antwort zu 3:
Die Umsetzung konkreter Maßnahmen steht bzw. stand unter dem Vorbehalt, dass die
Finanzierung im Rahmen des Haushaltsplans 2024/ 25 bzw. künftiger Haushaltspläne und der Finanzplanung sichergestellt werden kann bzw. konnte (Finanzierungsvorbehalt). Viele der Maßnahmen können ab 2025 im Rahmen der im Doppelhaushaltsplan 2024/ 25
veranschlagten Mittel und mit dem vorhandenen Personal vorangebracht und umgesetzt werden.
Weiterhin wird darauf verwiesen, dass die Umsetzung des Verkehrssicherheitsprogramms als eine Langzeitaufgabe verstanden wird und die Implementierung verschiedener Maßnahmen auch in zukünftige Haushalte fällt. Eine Absicherung hat daher auch im Zuge der folgenden Haushaltsaufstellungsverfahren durch die jeweils zuständigen Bereiche zu erfolgen.
Frage 4:
Ist der Beantwortung meiner Fragen aus Sicht des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 4: Nein.
Berlin, den 23.09.2025
In Vertretung Arne Herz
Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
www.berlin.de