A100(II): Abriss und Ersatzneubau der Ringbahnbrücke, aus Senat

08.09.2025

Frage 1:

Wie wirkt sich der #Abriss und der #Ersatzneubau der #Ringbahnbrücke auf der #A100 in Fahrtrichtung Nord (FRN) auf das bereits fortgeschrittene #Planfeststellungsverfahren (PFV) für den Neubau des Autobahndreiecks Funkturm (ADF) konkret aus?

Frage 2:

Wer entscheidet zu welchem  Zeitpunkt über die Fortführung des PFV bzw. inwieweit hat der Senat Kenntnisse dahingehend, dass das PFV abgebrochen wurde?

Antwort zu 1 und 2:

Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Den Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenStadt) und für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) liegen zum aktuellen Zeitpunkt keine Erkenntnisse

über eine geplante Einstellung des laufenden Planfeststellungsverfahrens für das Bauvorhaben zum Umbau des Autobahndreiecks Funkturm vor.

Das zuständige BMV teilt hierzu mit: „ Bei der Brücke handelt es sich um ein Bauwerk in der Baulast des Bundes. Detailfragen zum Bestandsbauwerk, Baurechtsverfahren, Planung und Bautechnik sind daher an die zuständige Autobahn GmbH des Bundes zu richten.“

Frage 3:

Inwiefern hat sich der Senat in die Anhörung zum PFV zur Ringbahnbrücke als Träger öffentlicher Belange (TÖB) eingebracht und wenn ja, in welcher Form und mit welchem Ziel?

Antwort zu 3:

Im Planfeststellungsverfahren haben die vom Vorhaben betroffenen Behörden, wie unter anderem die SenStadt und die SenMVKU einschließlich der jeweils nachgeordneten Behörden (z.B. Landesdenkmalamt Berlin) als Träger öffentlicher Belange, ihre Stellungnahmen eingebracht, um sicherzustellen, dass alle relevanten öffentlichen Belange sowie die daraus ggf. resultierenden Konflikte früh erkannt und sorgfältig abgewogen werden können. Durch diesen Beteiligungsprozess kann die Planfeststellungsbehörde alle Auswirkungen des Bauvorhabens umfassend prüfen und eine ausgewogene sowie rechtlich fundierte Entscheidung treffen.

Frage 4:

Wie lang war die „ alte“ Ringbahnbrücke? (Angabe der lichten Weite erbeten.) Frage 5:

Inwieweit werden die noch vorhandenen Brückenrampen weitergenutzt? (Begründung erbeten.) Frage 6:

Wie  breit  war  die  „ alte“  Ringbahnbrücke? (Angabe  der  Breite  der  verfügbaren  Verkehrsfläche,  der  einzelnen Fahrstreifen sowie der Gesamtbreite der Brücke erbeten.)

Frage 7:

Welche Höhe hatte  die „ alte“  Ringbahnbrücke  an ihrer höchsten Stelle und  wo  war der höchste Brückenpunkt positioniert?

Frage 8:

Wie viele Fahrspuren mit welcher Breite standen auf der „ alten“ Brücke für den Fahrzeugverkehr zur Verfügung? Frage 9:

Für  welche  maximale  Belastung  war  die  „ alte“  Ringbahnbrücke  ausgelegt  und  inwieweit  wurde  die  zulässige Gesamtbelastung der Brücke aufgrund ihres altersbedingten Bauzustands vor dem Abriss eingeschränkt?

Frage 11:

Wo können die Planunterlagen für die „ neue“  Ringbahnbrücke (Ersatzbau) eingesehen werden? Frage 12:

Wie lang wird die „ neue“ Ringbahnbrücke? (Angabe der lichten Weite erbeten.) Frage 13:

Inwiefern werden die noch vorhandenen Brückenrampen und Widerlager versetzt und/ oder erneuert werden? Frage 14:

Wie  breit  wird  die  „ neue“  Ringbahnbrücke  werden? (Angabe  der  Breite  der  verfügbaren  Verkehrsfläche,  der einzelnen Fahrstreifen sowie der Gesamtbreite der Brücke erbeten.)

Frage 15:

Welche Höhe wird die „ neue“ Ringbahnbrücke an ihrer höchsten Stelle haben und wo wird der höchste Brückenpunkt positioniert sein?

Frage 16:

Wie  viele  durchgehende  Fahrspuren  mit  welcher  konkreten  Breite  werden  auf  der  neuen  Ringbahnbrücke  zur Verfügung stehen?

Frage 17:

Inwieweit wird die „ neue“ Ringbahnbrücke in ihrer Linienführung exakt der „ alten“ Brücke entsprechen und wo, in welchem konkreten Umfang weicht sie in welche Richtung und aus welchen Gründen von der alten Linienführung ab?

Frage 18:

Inwieweit werden die Neigungswinkel der neuen Brücke denen der „ alten“ Brücke entsprechen? Frage 19:

Auf welche konkrete Summe beliefen sich die Kosten des Abrisses der Ringbahnbrücke und wie schlüsseln sich diese konkret auf? (Aufstellung erbeten.)

Frage 20:

Mit welchen konkreten Kosten wird für den Ersatzneubau der Ringbahnbrücke gerechnet? Frage 21:

Inwiefern   verändert   die    Wiederherstellung    der   Ringbahnbrücke   das   Baufeld    und    den   umweltseitigen Betrachtungsraum (UVP Lärm, Luft etc.) des PFV?

Frage 22:

Inwiefern werden im Rahmen der aktuellen Ersatzbaumaßnahme an der Ringbahnbrücke weitere Brückenbauwerke der A100 vorzeitig erneuert werden?

Frage 26:

Inwieweit wird die „ neue“  Ringbahnbrücke mit Lärmschutzwänden oder einer geschlossenen Lärmschutzeinhausung (vgl. Saalebrücke an der A143) ausgestattet werden?

Frage 27:

Inwieweit  ist  verbindlich  gesichert,  dass  die  „ neue“   Ringbahnbrücke  und  die  Brückenrampen  alternativ  mit offenporigem Asphalt (OPA) – sogenanntem Flüsterasphalt – ausgestattet werden wird?

Frage 29:

In welchem Umfang werden die bereits freigezogenen Kleingarten-Parzellen östlich der A100 (Bereich Westkreuz) in Anspruch genommen, wenn durch den Ersatzbau der Ringbahnbrücke die geplante baubedingte Ersatzbrücke und die Ersatztrasse für die A100 FRN in diesem Bereich fällt?

Frage 30:

Der temporäre Wegfall von wie vielen Parzellen war bisher im PVF zum ADF vorgesehen und wie viele davon werden nach derzeitigem Stand und aus welchen konkreten Gründen in Anspruch genommen werden müssen?

Frage 31:

Wie  hoch  war  die  durchschnittliche  „ Ablösesumme“ ,  welche  die  Autobahn  GmbH  und/ oder  die  DEGES  den Parzellenpächter:innen ausgezahlt  hat?

Frage 32:

Werden die Pächter:innen ihre Parzellen nach Abschluss des Ersatzbaus der Ringbahnbrücke wieder nutzen können? Frage 33:

Inwiefern und bis wann ist die temporäre Anbindung der Ringbahnbrücke nach Fertigstellung an die A100 aus Südosten bzw. an die A115 vorgesehen, bevor der Neubau des ADF planfestgestellt und fertiggestellt sein wird? (Aufstellung entsprechender Zeitpläne und Planskizzen erbeten.)

Frage 34:

Bis  wann  erwarten  die  DEGES  bzw.  die  Autobahn  GmbH  zum  aktuellen  Zeitpunkt  sowohl  die  Erteilung  der Genehmigung als auch die Fertigstellung des neuen Autobahndreiecks Funkturm?

Antwort zu 4 bis 9, 11 bis 22, 26, 27 und 29 bis 34:

Die Fragen 4 bis 9, 11 bis 22, 26, 27 und 29 bis 34 werden wegen der gleichlautenden Stellungnahme des BMV zusammenhängend beantwortet.

Das zuständige BMV teilt hierzu mit:

„ Bei der Brücke handelt es sich um ein Bauwerk in der Baulast des Bundes. Detailfragen zum Bestandsbauwerk, Baurechtsverfahren, Planung und Bautechnik sind daher an die zuständige Autobahn GmbH des Bundes zu richten.“

Frage 10:

Welche konkreten Kenntnisse hat der Senat über das Verkehrsaufkommen (DTVw) auf der „ alten“ Ringbahnbrücke? (Aufstellung für den Zeitraum 2019 bis zur letzten Erhebung erbeten.)

Antwort zu 10:

Das tägliche Verkehrsaufkommen wird im Rahmen der Erstellung der Verkehrsmengenkarte als durchschnittliche werktägliche Verkehrsstärke (DTVw) ermittelt. Flächendeckende Verkehrserhebungen bilden die Grundlage für die Verkehrsmengenkarte, die regelmäßig alle vier    Jahre    veröffentlicht    wird,    zuletzt    in    den    Jahren    2019      und     2023 (https:/ / www.berlin.de/ sen/ uvk/ mobilitaet-und-

DTVw 2019 Kfz / 24h Lkw>3,5t / 24h A  100  zw. AS Kaiserdamm- Süd und AD Funkturm 89.400 6.510    

verkehr/ verkehrsmanagement/ verkehrserhebungen/ #strassenverkehrszaehlung). Für den genannten Abschnitt liegen für das Jahr 2019 folgende DTVw-Werte vor:

Da die Zuständigkeit für die Abschnitte auf Bundesautobahnen innerhalb von Berlin seit 01.01.2021 an die Autobahn GmbH des Bundes übergegangen ist, enthält die Verkehrsmengenkarte DTVw 2023 von Berlin keine Auswertungen zu Verkehrsbelastungen auf Bundesautobahnen.

Frage 23:

Inwiefern wird der Ersatzbau der Ringbahnbrücke und ggf. weiterer vorgezogener Bauwerke im ADF im laufenden PFV Auswirkungen auf geplante Schutzmaßnahmen bezüglich Lärm und Luftschadstoffen im Bereich des bisherigen Betrachtungsraums – insbesondere im Bereich der Neuen Kantstraße und der  nordwestlichen  Dernburgstraße haben?

Antwort zu 23:

Derzeit können keine Aussagen zu möglichen Auswirkungen auf Schutzmaßnahmen bezüglich Lärm und Luftschadstoffen im bisherigen Betrachtungsraum getroffen werden.

Das zuständige BMV teilt hierzu mit: „ Bei der Brücke handelt es sich um ein Bauwerk in der Baulast des Bundes. Detailfragen zum Bestandsbauwerk, Baurechtsverfahren, Planung und Bautechnik sind daher an die zuständige Autobahn GmbH des Bundes zu richten.“

Frage 24:

Wie begegnet der Senat als TÖB etwaigen Sorgen von Anwohnenden, dass die im PFV erforderlichen höheren Anforderungen an gesundheitlichen Schutz vor Lärm und Luftschadstoffen umgangen werden könnten?

Antwort zu 24:

Der Senat misst dem gesundheitlichen Schutz vor Lärm und Luftschadstoffen eine hohe Bedeutung bei. Die ursprünglich im Planfeststellungsverfahren erarbeiteten wesentlichen Schutzmaßnahmen sollten auch für den Ersatzneubau umgesetzt werden.

Frage 25:

In welchem Umfang (technisch und finanziell) beteiligen sich der Bund bzw. die Autobahn GmbH einerseits und der Berliner Senat andererseits an Lärmsanierungs- und Schadstoffminderungsmaßnahmen (Nox, PM 2,5, Ozon etc.) im Umfeld bzw. direkt an/ auf der „ neuen“ Ringbahnbrücke? (Aufstellung erbeten.)

Antwort zu 25:

Lärmsanierungs- und Schadstoffminderungsmaßnahmen auf Bundesautobahnen liegen in der Zuständigkeit des Bundes und werden durch den Bund finanziert. Eine technische und finanzielle Beteiligung des Berliner Senats ist nicht vorgesehen. Auch im Umfeld der „ neuen“ Ringbahnbrücke sind die im Berliner Luftreinhalteplan und im Lärmaktionsplan festgelegten Maßnahmen weiterhin wirksam.

Das zuständige BMV teilt hierzu mit:

„ Bei der Brücke handelt es sich um ein Bauwerk in der Baulast des Bundes. Detailfragen zum Bestandsbauwerk, Baurechtsverfahren, Planung und Bautechnik sind daher an die zuständige Autobahn GmbH des Bundes zu richten.“

Frage 28:

Welche weiteren aktiven und passiven Maßnahmen zur Lärmminderung werden ergriffen und inwieweit werden diese verbindlich vor Baubeginn festgelegt?

Antwort zu 28:

Derzeit  können keine  Aussagen zu weiteren verbindlichen Maßnahmen zur  Lärmminderung getroffen werden.

Das zuständige BMV teilt hierzu mit:

„ Bei der Brücke handelt es sich um ein Bauwerk in der Baulast des Bundes. Detailfragen zum Bestandsbauwerk, Baurechtsverfahren, Planung und Bautechnik sind daher an die zuständige Autobahn GmbH des Bundes zu richten.“

Frage 35:

Ist der Beantwortung meiner Fragen aus Sicht des Senats noch etwas hinzuzufügen?

Antwort zu 35: Nein.

Berlin, den 05.09.2025

In Vertretung Arne Herz

Senatsverwaltung für

Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

www.berlin.de