Sanierungsstau bei den Berliner Brücken, aus Senat

18.08.2025

Frage 1:

Welche und wie viele der #Brücken in Berlin, die in der Verantwortung des Bundes, der #Autobahn GmbH sowie der #Wasserschifffahrtsverwaltung liegen, sind #sanierungsbedürftig? Wie hoch ist der Sanierungsbedarf jeweils, wie hoch sind die voraussichtlichen Kosten und für wann ist die Sanierung, der #Abriss oder der #Neubau jeweils geplant? Wir bitten um Darstellung der genauen Planungen für den Zeitraum 2026-2036 sowie um Mitteilung der #Zustandsnoten aller Berliner Brücken in der Unterhaltung des Bundes, der Wasserschifffahrtsverwaltung oder der Autobahn GmbH.

Frage 2:

Wie hoch ist der jeweilige Gesamtsanierungsstau der in der Verantwortung des Bundes, der Wasserschifffahrtsverwaltung oder der Autobahn GmbH liegenden Berliner Brücken?

Frage 3:

Welche und wie viele der Brücken in Berlin, die in der Verantwortung des Bundes, der Wasserschifffahrtsverwaltung und/ oder der Autobahn GmbH liegen, sind aufgrund ihres Zustandes bereits nur mit Einschränkungen nutzbar  oder akut von einer Sperrung bedroht (bitte jeweils die Gründe benennen!)?

Antwort zu 1 bis 3:

Die Autobahn GmbH des Bundes hält keine aufbereiteten Daten im Sinne der Fragestellung vor.

Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Spree-Havel hat zur Beantwortung der Fragestellung die Tabelle gemäß Anlage 1 übersandt.

Frage 4:

Welche und wie viele der Brücken in Berlin, die in der Verantwortung des Landes Berlin oder der Berliner Verkehrsbetriebe liegen, sind sanierungsbedürftig? Wie hoch ist der Sanierungsbedarf jeweils, wie hoch sind die voraussichtlichen Kosten und für wann ist die Sanierung, der Abriss oder der Neubau jeweils geplant? Wir bitten um Mitteilung der Zustandsnoten aller Berliner Brücken in der Unterhaltungslast des Landes oder der BVG.

Frage 5:

Wie hoch ist der Gesamtsanierungsstau der in der Unterhaltungslast des Landes liegenden Berliner Brücken und wie verteilt er sich auf die einzelnen Brücken?

Antwort zu 4 und 5:

Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 4) und 5) zusammenhängend beantwortet.

Grundsätzlich ergibt sich der Sanierungsbedarf von Brücken aus der Notwendigkeit zu individuellen Bauwerkserhaltungsmaßnahmen aufgrund von Abnutzung durch Verkehr und Umwelteinflüssen, Alterung sowie bautechnischen Maßnahmen zur Anpassung an aktuelle Verkehrsanforderungen oder wissenschaftlichen Erkenntnissen der Baustatik und Baustoffkunde. Die festgestellten baulichen Anforderungen werden für das einzelne Bauwerk mit einer Kostenschätzung unterlegt, wenn die konkreten Instandsetzungsplanungen beginnen.

Der erforderliche gesamte Finanzbedarf für alle Bauwerke wird unter Zugrundelegung des jeweiligen Baukostenindex hochgerechnet. Dieses wird umgangssprachlich als Sanierungsstau bezeichnet und stellt damit eine ungefähre Richtgröße für die langfristige Investitionsplanung dar.

Für den Bereich der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt,

Abteilung Tiefbau wird auf Grundlage von vereinfachten Kostenermittlungen ein Erhaltungs- und Sanierungsbedarf, inklusive Ersatzneubauten von insgesamt ca. über eine Mrd. Euro geschätzt.

Die Zustandsnoten der Brücken in Verantwortung der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt sind der Anlage 2 zu entnehmen. Zu einzelnen Projekten wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 19/ 20906 vom 18.11.2024 und auf die bereitgestellten Informationen auf der Internetseite http s:/ / www.b erlin.d e/ sen/ uvk/ mob ilita et- und -verkehr/ infra struktur/ b rueckenb a u/ hingewiesen.

Frage 6:

Wie hoch ist der Gesamtsanierungsstau der in der Unterhaltungslast der BVG liegenden Brücken und wie verteilt er sich auf die einzelnen Brücken?

Antwort zu 6:

Eine Stellungnahme der BVG steht aus und ist für den 13.08.2025 angekündigt.

Frage 7:

Welche und wie viele der Brücken in Berlin, die in der Verantwortung des Landes Berlin oder der BVG liegen, sind aufgrund ihres Zustandes bereits nur mit Einschränkungen nutzbar oder akut von einer Sperrung bedroht? (Bitte jeweils die Gründe benennen!)

Antwort zu 7:

Die überwiegende Anzahl der Einschränkungen von Brücken resultiert aus dem Alter der Brücken mit den zum damaligen Zeitpunkt gültigen Normanforderungen an die Bemessung. Diese Bauwerke sind statisch nicht für die heutigen schweren Fahrzeuge ausgelegt. Die unabhängig von Ihrem Bauwerkszustand beschränkten Bauwerke sind nicht aufgeführt.

Die folgenden Brücken sind aufgrund Ihres Zustandes beschränkt:

Barbrücke, Bitterfelder Brücke, Bösebrücke, Charlottenbrücke, Dunckerbrücke, Eiswerderbrücke, Köpenicker-Allee-Brücke, Lutherbrücke, Nordhafenbrücke, Nördliche Rialtoringbrücke, Rohrdammbrücke, Röntgenbrücke, Schönerlinder-Weg-Brücke, Schönhauser Allee Brücke, Schulenburgbrücke, Sellheimbrücke, Triglawbrücke, Wallbrücke, Wendenschloßbrücke und Zitadellenbrücke. Als Schäden sind vornehmlich Risse und

Abplatzungen des Stahlbetons oder Schäden am Korrosionsschutz mit Abrostungen dokumentiert, die auf eine verminderte Tragfähigkeit schließen lassen. Akut von einer Sperrung sind aktuell keine Bauwerke des Landes Berlin bedroht.

Frage 8:

Welche und wie viele der Brücken in Berlin, die in der Verantwortung der Deutschen Bahn bzw. ihrer Tochterunternehmen liegen, sind sanierungsbedürftig? Wie hoch ist der Sanierungsbedarf jeweils, wie hoch sind  die voraussichtlichen Kosten und für wann ist die Sanierung, der Abriss oder der Neubau jeweils geplant? (Bitte um Darstellung der genauen Planungen für den Zeitraum 2026-2036!)

Frage 9:

Wie hoch ist der Gesamtsanierungsstau der in der Verantwortung der Deutschen Bahn bzw. ihrer Tochterunternehmen liegenden Berliner Brücken?

Frage 10:

Welche und wie viele der Brücken in Berlin, die in der Verantwortung der Deutschen Bahn bzw. ihrer Tochterunternehmen liegen, sind aufgrund ihres Zustandes bereits nur mit Einschränkungen nutzbar oder akut von einer Sperrung bedroht? (Bitte jeweils die Gründe benennen!)

Antwort zu 8 bis 10:

Die DB teilt mit, dass aufgrund der geforderten Detailtiefe eine vollumfängliche Beantwortung nicht möglich ist und sie sich gesamthaft zum Thema Brückenzustand in Berlin äußert.

Die DB teilt weiterhin mit:

„ Im Eigentum der DB InfraGo AG befinden sich in Berlin ca. 1.215 Brücken (GB Fahrweg und GB Personen-bahnhöfe). Der Zustand der Brücken wird anhand von bestimmten Zustandskategorien bewertet. Dazu wird eine Skala verwendet, die von 1 bis 4 reicht, wobei 4 die schlechteste Kategorie ist. Der überwiegende Teil (54 %) befindet sich in einem guten bis sehr guten Zustand (Zustandskategorie 1 & 2), neun Prozent sind aktuell in der Zustandskategorie 4. Durchschnittlich befinden sich die Brücken in Berlin in der Zustandskategorie 2.

Die DB InfraGO AG führt regelmäßige Inspektionen und Wartungen aller Brückenbauwerke nach höchsten technischen Standards durch. Auf Basis dieser Inspektionen wird entschieden, welche Brücken zukünftig gebaut oder instandgehalten werden müssen, sofern Sanierungen oder Ersatzneubauten notwendig sind, werden diese vorgenommen.

Eine Anordnung zur Geschwindigkeits- bzw. Lastreduzierung oder Sperrung aufgrund des Zustandes ist bei keiner der Brücken aktuell erforderlich.“

Frage 11:

Inwieweit ist nach derzeitiger Einschätzung mit einer Überarbeitung der Planungen jeweils zu rechnen?

Antwort zu 11:

Jede Planung unterliegt mit weitergehender Planungstiefe der Fortschreibung oder sofern sich geänderte Rahmenbedingungen ergeben.

Frage 12:

Inwieweit wird der Masterplan Brücken des Senats mit den Planungen hinsichtlich der Brücken in Verantwortung des Bundes oder von Bundesunternehmen abgestimmt?

Frage 13:

Wie soll sichergestellt werden, dass im Falle einer Brückensperrung der ÖPNV und der Individualverkehr möglichst ohne Einschränkungen weiter fließen können? Welche Konzepte gibt es, um einen Verkehrskollaps im Zuge der anstehenden zahlreichen notwendigen Brückensanierungen und/ oder -neubauten zu verhindern?

Antwort zu 12 und 13:

Der in Aufstellung befindliche Masterplan für Brücken des Landes Berlin wird nicht nur eine Auflistung von einzelnen Bauwerken enthalten, sondern auch eine Darstellung von Rahmenbedingungen, welche für eine erfolgreiche Umsetzung geschaffen werden müssen. In den meisten Fällen bestehen keine direkten Abhängigkeiten von jeweiligen

Brückenbaumaßnahmen, solange sie räumlich weit auseinanderliegen.

Sofern sich Überschneidungen ergeben oder überregionale Folgen zu erwarten sind, werden Austauschformate initiiert und es findet projektbezogen ein regelmäßiger Austausch der Baulastträger statt. Als Beispiel wären formelle planungsrechtlich vorgesehene Abstimmungen im Rahmen z. B. von Planfeststellungsverfahren zu nennen oder individuelle Austauschrunden zu Großprojekten oder Baustellenkoordinierungsrunden, wie z.B. in Pankow.

Die Abstimmungen befassen sich nicht nur mit den Auswirkungen auf den Straßenverkehr. Ebenso einbezogen werden die Belange der verschiedenen Träger des ÖPNV, sollten Eisenbahn, Straßenbahn, Busse oder Wasserstraßen betroffen sein. Die Auswirkungen beispielsweise von Umleitungsverkehren auf Haltestellen, Schienenersatzverkehre oder Nachtbuslinien werden betrachtet. Die Nutzung von Sperrpausen von Gleisanlagen oder

nächtlichen Betriebspausen muss koordiniert werden. Der Wirtschaftsverkehr ist nicht außeracht zu lassen. Hinzu kommen Baustellen diverser Leitungsträger und private Bauvorhaben.

Der Verkehr in einer Großstadt wie Berlin ist ein hochkomplexes System gegenseitiger Beeinflussungen, welches nicht durch pauschale Regelungen geführt werden kann. Je nach verkehrlicher Bedeutung eines Projektes werden schon in den Vorplanungsphasen verkehrsplanerische Untersuchungen zu den verkehrlichen Auswirkungen auf die Umgebung geführt.

Einflüsse auf den Verkehr lassen sich bei Bauarbeiten an der Verkehrsinfrastruktur nicht verhindern, aber es werden erhebliche Anstrengungen unternommen, die Auswirkungen für alle Verkehrsteilnehmenden erträglich zu gestalten.

Berlin, den 15.08.2025 In Vertretung

Arne Herz Senatsverwaltung für

Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

www.berlin.de