07.08.2025
Frage 1:
Welche standardmäßigen #Informationsmedien mit #Haltestellenbezug (z. B. Netzpläne, Fahrplanaushänge, Linienverläufe, Tür- oder Wandbeklebungen) werden bei der BVG in U-Bahnen, Trams, Bussen sowie an Haltestellen und Bahnhöfen eingesetzt? Ist die ungefähre Gesamtmenge quantifizierbar?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Folgende Informationsmedien mit Haltestellenbezug werden in unseren U-Bahnhöfen, an unseren Haltestellen und in unseren Fahrzeugen eingesetzt: #Stadtpläne in U-Bahnhöfen und in Ausschnitten an Haltestellen, #Liniennetzpläne, #Perlschnur-Darstellungen in Fahrzeugen und in U-Bahnhöfen.
#Liniennetz Papier: 560
Liniennetz Klebefolien Fahrzeuge: 16.360 Linienbänder Klebefolien Fahrzeuge: 9.960 Tramnetz Haltestellenmodule: 3.400
#Tramnetz Fahrzeuge: 900 Stadtteilpläne in Wartehäuschen: 5.410 Infovitrinen in den U-Bahnhöfen
440 #Wandstadtpläne
560 Liniennetzpläne
560 Service-/Infoplakat/Hausordnung
1.940 Liniennetzpläne in der neuen Baureihe J/JK
Vorhalten von insg. 10.580 #Linienbändern für Gesamtaustausch und im Falle von Vandalismusschäden“
Frage 2:
In welchen zeitlichen Intervallen werden diese Informationsmedien regulär #aktualisiert oder #ersetzt – etwa im Rahmen von Fahrplanwechseln, Linienänderungen oder Wartungszyklen?
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Eine Aktualisierung erfolgt üblicherweise standardmäßig zum #Fahrplanwechsel im Dezember. Ebenso erfolgt ein Austausch bei relevanten Änderungen (Linien, Aufzüge, Haltestellenbezeichnungen, langfristige Baumaßnahmen). Nur in Ausnahmefällen, wie etwa bei instandhaltungsbedingter Notwendigkeit, bei Vandalismus oder Beschädigung, erfolgt ein Austausch auch regelmäßig im Jahresverlauf.“
Frage 3:
Welche durchschnittlichen Kosten entstehen der BVG jährlich für die turnusmäßige Erneuerung bzw. Aktualisierung dieser Fahrpläne, Pläne und Beklebungen in Fahrzeugen und an Stationen?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Kosten für den Austausch der Medien liegen bei bis zu 60,0 Tsd. p.a.“
Frage 4:
Wie erfolgt bei der BVG die technische Umsetzung von Änderungen für Haltestellennamen in Bezug auf digitale Systeme und Sprachansagen in Fahrzeugen – können diese zentral digital aktualisiert werden, und welcher Aufwand entsteht konkret dabei?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Änderungen von Fahrplandaten werden automatisiert in die Folgesysteme übertragen.
Die #Informationssysteme in Fahrzeugen werden zentral aktualisiert (Übertragung über WLAN). Eine Ausnahme bilden die Altfahrzeuge der U-Bahn, die turnusmäßig über Speicherkarten aktualisiert werden müssen. Eine Aktualisierung in älteren Fahrzeugen bedarf daher eines zeitlichen Vorlaufs von mindestens drei Monaten für die Umsetzung. Dies macht eine frühzeitige Planung erforderlich.“
Frage 5:
Welche konkreten Mehrkosten entstehen bei der geplanten Umbenennung der U-Bahn-Station „#Magdalenenstraße“ in „Campus für #Demokratie – Magdalenenstraße“, aufgeschlüsselt nach relevanten Kostenarten (z.B. Beschilderung, Fahrpläne, Ansagen, Systeme)?
Antwort zu 5:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Umbenennung erfolgt formal zum Fahrplanwechsel, zu dem regelmäßig eine Aktualisierung der Medien erfolgt.
Die Kosten für die Anpassung der Fahrgastinformation im Rahmen des Fahrplanwechsels liegen für #Wegeleitung, #Beschilderung und #Hintergleis-Beschriftung mit dem neuen Bahnhofsnamen und Anpassungen an betrieblichen Anlagen in Summe bei ca. 210 Tsd. EUR.“
Frage 6:
In welchem Umfang würden bei einer Umbenennung anfallende Änderungen an Fahrplänen, Aushängen und Beklebungen ohnehin im Rahmen regulärer Fahrplanwechsel oder #Streckennetz-Updates durchgeführt, sodass dadurch keine signifikanten Zusatzkosten entstehen? Welche Einzelposten entstünden also unabhängig von der Umbenennung durch die regulären Aktualisierungen?
Antwort zu 6:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Änderungen und Anpassungen im Rahmen des Fahrplanwechsels erfolgen in der Regel kostenneutral.“
Frage 7:
Welche Haltestellen (Tram und U-Bahnen) wurden seit 2009 umbenannt und wie hoch waren hier jeweils die Kosten?
Antwort zu 7:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Eine vollständige Beantwortung der Frage ist nicht möglich.
Für den U-Bahnbereich können die folgenden Bahnhöfe genannt werden: #Zinnowitzer Straße in #Naturkundemuseum, 2009, U6, 400,0 Tsd. EUR #Thielplatz in Freie #Universität (Thielplatz), 2016, U3, 110,0 Tsd. EUR
Neue #Grottkauer Straße in #Kienberg (#Gärten der Welt), 2016, U5, 120,0 Tsd. EUR
Die deutlich höheren Kosten für die Umbenennung des U-Bahnhofs Zinnowitzer Straße resultieren aus einer betrieblich notwendigen Anpassung im Leit- und Sicherungssystem der U- Bahn. Diese Kosten entstehen nur, wenn das bisherige Bahnhofskürzel nicht beibehalten werden kann und/oder keine geplante Maßnahme zur Anpassung des Leit- und Sicherungssystems in den kommenden Jahren stattfindet. Die Anpassung der netzweiten Informationsmedien erfolgte jeweils kostenneutral zum folgenden Fahrplanwechsel.“
Frage 8:
Welche Einsparpotenziale lassen sich identifizieren, wenn die Umbenennung mit einer ohnehin anstehenden Fahrplanumstellung, Netzaktualisierung oder weiterer Umbenennungen von Haltestellen gebündelt wird?
Antwort zu 8:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Für die in Frage 1 aufgeführten Informationsmedien entstehen bei einer Umsetzung im Rahmen des Fahrplanwechsel keine zusätzlichen Kosten. Ein Mehraufwand resultiert aus den Anpassungen der Beschilderung und Wegeleitung vor Ort.“
Frage 9:
Ist eine Bündelung der Umbenennung der U-Bahn-Station „Magdalenenstraße“ in „Campus für Demokratie – Magdalenenstraße“ mit der geplanten Umbenennung der Haltestellen „#Mohrenstraße“ oder einer anderen Umbenennung einer Haltestelle geplant, um Kosten zu sparen. Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 9:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Umbenennung der beiden U-Bahnhöfe erfolgt formal zum Fahrplanwechsel, so dass keine Zusatzkosten bei der Erstellung der netzweiten Informationsmedien entstehen. Für die Beschilderung und Wegeleitung vor Ort lassen sich durch eine Maßnahmenbündelung keine nennenswerten Einspareffekte erzielen, da der Aufwand für jede Umbenennung in etwa der gleichen Größenordnung anfällt.“
Berlin, den 06.08.2025 In Vertretung
Arne Herz Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
www.berlin.de