Fahren ohne Fahrschein – wie viel lässt sich der Senat die Kontrollen kosten?, aus Senat

30.04.2025

Erläuterungen zu den anliegenden Tabellen:

StGBStrafgesetzbuch
Einst.Einstellung
StPOStrafprozessordnung
ZKZählkarte
RKRechtskraft
Erl.Erledigung
OWiOrdnungswidrigkeit
VBVollstreckungsbehörde
JGGJugendgerichtsgesetz
Sof. HVSofortige Hauptverhandlung (beschleunigtes Verfahren)
vereinf. Jugendverfvereinfachtes Jugendverfahren
FSFreiheitsstrafe
Bew.Bewährung
BtmGBetäubungsmittelgesetz
Aufl. m./ o. Verwarn.Auflagen mit/ ohne Verwarnung
Abg. innerh.StA-BezirkAbgabe innerhalb der Staatsanwaltschaft
Eröffn. d. Hauptverf.Eröffnung des Hauptverfahrens
sonst. gemein.sonstige gemeinnützige
o./ m. Ausl.erstohne/ mit Auslagenerstattung
erzieher.Maß.erzieherische Maßnahme
Erziehungsmaßr.Erziehungsmaßregel
endg. Einst.Endgültige Einstellung
JugJugendliche
Vollstr.Vollstreckung
StAStaatsanwaltschaft
AGAmtsgericht
OLG/ KGOberlandesgericht/ Kammergericht
LGLandgericht
EFSErsatzfreiheitsstrafe
FEFahrerlaubnis
v.A.w.von Amts wegen

Quelle: Eigene Darstellung der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz

  1. Wie viele #Strafanträge wegen § 265a Abs. 1 Variante 3 StGB (#Beförderungserschleichung) wurden in den Jahren 2019 bis 2024 jährlich gestellt? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln.)

    Zu 1.: Die BVG übermittelt hierzu folgende Auflistung:
JahrAnzahl Strafanträge
201910.871
20206.399
20213.235
20224.620
20232.204
20241.693

Die S-Bahn Berlin teilt dazu mit, dass sie Strafanzeigen bzw. Strafanträge sowohl nach

§ 265 a StGB als auch gemäß §§ 263, 267 StGB wegen gefälschter oder manipulierter Fahr- ausweise stelle und übermittelt folgende Aufstellung:

JahrAnzahl Strafanträge
201911.650
202015.198
202111.319
2022N.A.
2023441
202413.824

Die fehlende Zahl für das Jahr 2022 und die ungewöhnlich niedrige Zahl für 2023 seien einer Systemumstellung geschuldet.

  • Wie viele dieser Strafanträge führten in den Jahren 2019 bis 2024 jeweils zu einer #Verurteilung? Wie viele der Verfahren wurden eingestellt? Wie oft kam es zu einer #Freiheitsstrafe, wie oft zu einer Geldstrafe? Wie oft kam es zu einer #Ersatzfreiheitsstrafe? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln)

Zu 2.: Die bei der Staatsanwaltschaft Berlin zu der Fragestellung erfassten Daten ergeben sich aus den anliegenden Tabellen (Anlagen 1-4) Dabei ist zu berücksichtigen, dass § 265a StGB auch andere Taten betrifft als das Fahren ohne Fahrschein. Die Strafvorschrift sanktioniert neben dem Erschleichen der Beförderung durch ein Verkehrsmittel auch das Erschleichen der Leistung eines Automaten, eines öffentlichen Zwecks dienenden Telekommunikationsnetzes und den Zu- tritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung.

  • Wie hoch waren in den Jahren 2019 bis 2024 jeweils die ausgeurteilten Geldstrafen? (nach Jahren aufgeschlüs- selt)

Zu 3.: Eine statistische Darstellung im Sinne der Fragestellung ist anhand des Registratursystems der Staatsanwaltschaft Berlin nicht möglich.

  • Wie viele Menschen, die in den Jahren 2019 bis 2024 zu einer Geldstrafe verurteilt wurden, haben diese abbezahlt? Wie viele dieser Menschen haben die Geldstrafe durch das Programm „ Arbeit statt Strafe“ oder ähnliche Programme getilgt?

Zu 4.: Die bei der Staatsanwaltschaft Berlin zu der Fragestellung erfassten Daten ergeben sich aus der anliegenden Tabelle (Anlage 5). Dabei ist zu berücksichtigen, dass § 265a StGB auch andere Taten betrifft als das Fahren ohne Fahrschein.

  • Wie viele Menschen wurden in Berlin in den Jahren 2019 bis 2024 jeweils wegen § 265a Abs. 1 Variante 3 StGB (Beförderungserschleichung) inhaftiert? (Aufgeschlüsselt nach Kalenderjahren sowie Freiheitsstrafe und Ersatzfrei- heitsstrafe)

Zu 5.: Die Anzahl der Personen, deren Ersatzfreiheitsstrafe eine ursprüngliche Verurteilung zu ei- ner Geldstrafe wegen § 265a Abs. 1 Variante 3 StGB (Beförderungserschleichung) zu Grunde liegt, wird in den vollzuglichen Datenbanken nicht erfasst. Es kann lediglich wiedergegeben wer- den, wie viele Personen an bestimmten Stichtagen, beispielsweise 30. Juni und 31. Dezember eines Jahres, eine Ersatzfreiheitsstrafe ausschließlich wegen einer Verurteilung nach § 265 a StGB verbüßt haben.

Zu beachten ist, dass es dabei mitunter auch zu Doppelzählungen gekommen sein kann, wenn Gefangenen in unterschiedlichen Anstalten untergebracht waren.

 Anzahl Gefangene, die eine Ersatzfreiheitsstrafe wegen einer Verurteilung nach § 265a StGB verbüßt haben
201920202021202220232024
Stichtag 30.06.64815363734
Stichtag 31.12.562620592414

Quelle: Eigene Darstellung der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz

  • Wie hoch war der Anteil der Personen, die aufgrund der Beförderungserschleichung eine Ersatzfreiheitsstrafe ver- büßen am Anteil der Personen, die insgesamt eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen, in den Jahren 2019 bis 2024?

Zu 6. Siehe nachfolgende Tabelle:

 Anteil Gefangene, die eine Ersatzfreiheitsstrafe wegen einer Ver- urteilung nach § 265a StGB verbüßt haben, an allen Gefange- nen im Vollzug einer Ersatzfreiheitsstrafe am Stichtag
201920202021202220232024
Stichtag 30.06.21%40%15%15%13%11%
Stichtag 31.12.21%17%8%16%9%8%

Quelle: Eigene Darstellung der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz

  • Wie hoch war der Anteil der Personen, die eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen am Anteil der Personen, die insgesamt inhaftiert waren, in den Jahren 2019 bis 2024?

Zu 7. Siehe nachfolgende Tabelle:

 Anteil Gefangene, die eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßt haben an allen Gefangenen, die am Stichtag inhaftiert waren
201920202021202220232024
Stichtag 30.06.8%1%3%7%8%8%
Stichtag 31.12.7%5%7%11%8%5%

Quelle: Eigene Darstellung der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz

  • Wie lang ist die durchschnittliche Haftdauer von Personen, die ausschließlich wegen Fahrens ohne Fahrschein in- haftiert wurden?

Zu 8.: Eine Erfassung im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht.

  • Wie viele Mittel wurden seit 2019 jährlich aus dem Landeshaushalt für die Strafverfolgung von Personen bereitge- stellt, die wegen Beförderungserschleichung verfolgt wurden in der Justiz (Richterschaft, Staatsanwaltschaft, Amts- anwaltschaft, Justizbedienstete) und der Polizei?
  1. Wie viele Mittel wurden seit 2019 jährlich aus dem Landeshaushalt für die Inhaftierung von Personen bereitgestellt, die wegen Beförderungserschleichung inhaftiert wurden?

Zu 9.  und 10.: Eine Differenzierung der im Berliner Landeshaushalt veranschlagten/ bereitgestell- ten Mittel nach den der Verurteilung zugrundeliegenden Delikte ist nicht möglich.

  1. Wie viel Geld wurde im Zuge der Erhöhten Beförderungsentgelte im Land Berlin in den Jahren 2019-2024 je- weils durch BVG und S-Bahn Berlin erfolgreich erhoben?

Zu 11.: Die BVG übermittelt zu ihren Einnahmen durch Erhöhte Beförderungsentgelte (EBE) fol- gende Auflistung:

JahrEBEEinnahmen
20197,95 Mio. €
20206,90 Mio. €
20218,40 Mio. €
20225,90 Mio. €
20236,70 Mio. €
20246,40 Mio. €

Die S-Bahn Berlin teilt mit, dass die Nachverfolgung der Zahlungseingänge und Geltendma- chung der Forderungen aus erhöhtem Beförderungsentgelt nicht zur Kernkompetenz der S-Bahn als Eisenbahnverkehrsunternehmen gehöre, sodass dieser Auftrag an einen hierfür spezialisierten Dienstleister vergeben worden sei. Daher kann aus den von der S-Bahn Berlin übergebenen Da- ten nur folgende jährliche Anzahl an beglichenen Forderungen des EBE seitens des Senats ab- geschätzt werden:

JahrAnzahl beglichene Forderungen
2019106.449
2020114.286
2021111.899
202272.641
2023106.004
2024122.932
  1. Wie viele Fahrkartenkontrollen wurden von BVG (Busse und U-Bahnen) und S-Bahn Berlin in den Jahren 2019 bis 2024 jeweils durchgeführt? (Bitte monatlich sowie nach Verkehrsmitteln aufschlüsseln.)

Zu 12.: Die BVG übermittelt hierzu folgende Daten:

Tram201920202021202220232024
Januar294.00070.00045.00099.00066.00084.000
Februar239.00064.00049.00073.00057.00073.000
März282.00022.00064.00083.00063.00083.000
April244.0008.000111.00077.00061.00087.000
Mai260.00042.000115.00076.00062.000104.000
Juni216.00057.000118.00058.00077.00090.000
Juli217.00059.00098.00054.00065.00091.000
August199.00065.000119.00063.00068.00073.000
September148.00065.000126.00061.00071.00084.000
Oktober98.00064.000148.00070.00070.00090.000
November47.00053.000150.00076.00082.00081.000
Dezember62.00028.00062.00039.00051.00056.000
Gesamt2.306.000597.0001.205.000829.000793.000996.000

Die S-Bahn Berlin übermittelt hierzu folgende Zahlen:

JahrAnzahl  Fahrkartenkontrollen
20199,3 Mio.
20209,8 Mio.
20219,3 Mio.
20228,7 Mio.
202311,0 Mio.
202411,1 Mio.
  1. Wie viele Angriffe auf Fahrkartenkontrolleur*innen haben die BVG und die S-Bahn jeweils in den Jahren 2019 bis 2024 registriert?

Zu 13.: Die BVG übermittelt hierzu folgende Auflistung:

JahrAnzahl Angriffe
201970
202063
202155
202230
202326
20248

Die S-Bahn teilt mit, dass dort nur Zahlen für den gesamten DB-Konzern vorliegen und eine Dif- ferenzierung nach Ländern oder einzelnen Konzernunternehmen wie der S-Bahn Berlin nicht möglich ist. Zur grundsätzlichen Einordnung gibt sie an, dass es bezogen auf den gesamten DB- Konzern, im Jahr 2024 3.324 und im Jahr 2023 3.144 körperliche Übergriffe auf die Mitarbeiten- den (einschließlich versuchter Übergriffe) gab. Dabei handelt es sich nicht nur um das für die Fahrkartenkontrolle zuständige Personal, mit eingeschlossen sind auch Reinigungskräfte oder Servicekräfte am Bahnhof, Kundenberaterinnen und Kundenberater in Reisezentren sowie Bus- fahrerinnen und Busfahrer. Rund die Hälfte dieser körperlichen Übergriffe (inkl. Versuche) be- treffe das Zugpersonal im konzernweiten Regionalverkehr.

  1. Justizsenatorin Felor Badenberg hat das Engagement des Freiheitsfonds / Offene Tore e.V. ausdrücklich begrüßt. In wie vielen Fällen hat der Freiheitsfonds in den Jahren 2019 bis 2024 aus der Ersatzfreiheitsstrafe

„ freigekauft“ ? Welche Beträge wurden dafür bezahlt? Plant das Land Berlin, Geld bereitzustellen, um es weiteren Menschen zu ermöglichen, Ersatzfreiheitsstrafen zu vermeiden?

Zu 14.: In den Justizvollzugsanstalten wird statistisch nicht erfasst, durch welche Personen oder Organisationen ausstehende Geldstrafen für Gefangene, die eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen, beglichen werden. Insofern können weder zur Anzahl der Personen, deren Geldstrafe durch eine bestimmte Person oder Organisation bezahlt wurde, noch zur Höhe der Summe Angaben gemacht werden.

Der Berliner Justiz ist die Vermeidung bzw. Reduzierung von Ersatzfreiheitsstrafen ein wichtiges Anliegen, an dessen Umsetzung zahlreiche Akteurinnen und Akteure beteiligt sind. Die Koordina- tion der verschiedenen Maßnahmen erfolgt durch die Regiestelle gemeinnützige Arbeit (RGA)  bei den Sozialen Diensten der Justiz. Eine darüber hinaus gehende Bereitstellung von finanziel- len Mitteln, um Geldstrafen zu begleichen und dadurch den Antritt einer Ersatzfreiheitsstrafe zu vermeiden, ist nicht vorgesehen.

  1. Welche Maßnahmen plant der Senat, um Ersatzfreiheitsstrafen zu vermeiden? Welche Maßnahmen ergreift das Land Berlin, um insbesondere Ersatzfreiheitsstrafen für Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung zu vermeiden?

Zu 15.: Die Vermeidung bzw. Reduzierung von Ersatzfreiheitsstrafen ist ein wichtiges Anliegen, an dessen Umsetzung zahlreiche Akteurinnen und Akteure in unterschiedlichen Bereichen der Berli- ner Justiz arbeiten. Hinsichtlich der einzelnen Maßnahmen wird auf die Antwort zu Ziff. 8 der Schriftlichen Anfrage vom 15. Januar 2024 – 19/ 17 856 – Bezug genommen. Maßnahmen die ausschließlich Belange behinderter oder psychisch erkrankter Personen betreffen werden nicht ausdrücklich angeboten. Die genannte Personengruppe kann aber an den bestehenden Maß- nahmen partizipieren.

  1. Wie viele der aufgrund einer ESF inhaftierten Personen sind krank bzw werden wegen Erkrankungen (psychischer und anderer Erkrankungen, Suchterkrankungen) während der Haftzeit behandelt? Ist eine angemessene Behandlung der Erkrankungen während der Haftzeit sichergestellt?

Zu 16.: Gemäß § 70 Strafvollzugsgesetz Berlin (StVollzG Bln) haben Gefangene Anspruch auf notwendige, ausreichende und zweckmäßige medizinische Leistungen unter Berücksichtigung des Leistungsumfangs der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Versorgung und der Leis- tungsumfang sind sichergestellt. Zur Anzahl der Untersuchungen und Behandlungen einzelner Gefangener oder Gefangenengruppen liegen keine statistischen Angaben vor.

  1. Nehmen wegen einer ESF inhaftierte Personen an Resozialisierungsmaßnahmen teil? Wenn ja, in welchem Umfang war das 2019 bis 2024 der Fall?

Zu 17.: Die Teilnahme der Gefangenen (inklusive der Ersatzfreiheitsstrafe) an Behandlungs- und Betreuungsangeboten orientiert sich am jeweils festgestellten individuellen Bedarf sowie der vo- raussichtlichen Vollstreckungsdauer. Bei Gefangenen, die eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen, stehen Maßnahmen zur Tilgung der Tagessätze im Vordergrund. Zudem wird aufgrund der eher kurzen Verweildauer im Vollzug das Entlassungsumfeld mit hoher Priorität vorbereitet, u.a. durch Anbindung an das extramurale Helfernetzwerk. Eine statistische Erfassung, an welchen Resoziali- sierungsmaßnahmen speziell Ersatzfreiheitsstrafe teilgenommen haben, erfolgt nicht.

  1. Wie viele der aufgrund einer ESF inhaftierten Personen waren in den Kalenderjahren 2019 bis 2024 vor der Inhaf- tierung ohne Wohnung? Wie viele waren danach ohne Wohnung? Was wird unternommen, um den Inhaftierten nach der Haftstrafe zu einer Wohnung zu verhelfen?

Zu 18.: Statistische Angaben zur Wohnsituation von Ersatzfreiheitsstrafern vor Aufnahme im Voll- zug bzw. bei Entlassung liegen nicht vor. Aufgrund der sehr angespannten Situation auf dem Ber- liner Wohnungsmarkt ist die Vermittlung von Ersatzfreiheitsstrafern in eine eigene Wohnung in der Regel faktisch nicht möglich. Stattdessen wird versucht, dem betreffenden Personenkreis über verschiedene Träger Plätze in betreuten Wohnformen oder in Einrichtungen der Obdachlosen- hilfe zu vermitteln.

  1. Wie hoch sind derzeit die Tageshaftkosten im Land Berlin?

Zu 19.: Im Jahr 2023 lagen die Tageshaftkosten bei 229,40 €. Die Berechnung der Tageshaft- kosten für das Jahr 2024 liegt noch nicht vor.

  • Welche Auswirkungen hätte ein Verzicht auf Strafanträge wegen Beförderungserschleichung (Fahren ohne Fahrschein) auf den Justizhaushalt Berlins?

Zu 20.: Eine Schätzung im Sinne der Fragestellung ist nicht möglich.

Berlin, den 29. April 2025 In Vertretung

Dirk Feuerberg Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz

Anlage 1

 Systemeinga ngsja hr des Verfahrens
 Insgesa mt
  Erledigungsa rtAnzahl 2020Anzahl 2021Anzahl 2022Anzahl 2023Anzahl 2024Anzahl Insgesa mt
nicht ZK relevante Erl.:000101
nicht ZK relevante Erl.: OWi Einspruch Gericht und VRs000011
nicht ZK relevante Erl.: Zum Hauptvorgang zurückgegeben; RK §§76a Abs.1, 55 Abs.2 StGB    1    0    0    0    0    1
offen02598298
Abg. innerh.ders.StA in a. Dez4404883741761821660
Abgabe an andere StA4325223803033802017
Abgabe an VB als OWi gem. §§ 41 II, 43 OWiG0760013
Ablehnung der Übernahme3143303742183
Anklage – Große Strafkammer4336117
Anklage – Jugendkammer100001
Anklage – Jugendrichter5452902872512021575
Anklage – Jugendschöffengericht4630291212129
Anklage – Schöffengericht223115131495
Anklage – Schwurgericht100001
Anklage – Strafrichter5843312291711061421
Antrag sof. HV.(§ 417 StPO)4132182061151381090
Antrag – vereinf. Jugendverf. (§ 76 JGG)10461588064367
Antrag auf selbständige Einziehung011002
Antrag auf Sicherungsverfahren004015
e.E. – § 153 a I Nr. 2 StPO1413107347
e.E. – § 153 a I Nr. 3 StPO (gemeinn. Leistung)5230111
e.E. – § 153 a I StPO (Verzicht auf sichergestellte Gegenstände)000011
e.E. – § 154 e StPO001001
e.E. – § 45 II JGG11281714942355

2

e.E. – § 45 III JGG000101
Einst. – § 153 I StPO186716811641126916598117
Einst. – § 153 I StPO Abgabe OWi4541317
Einst. – § 154 b I – 3 StPO19121413765
Einst. – § 170 II i.V.m. § 152 II StPO2304211
Einst. – § 170 II StPO3133592361791851272
Einst. – § 170 II StPO Abgabe OWi153437117104
Einst. – § 170 II StPO objektiv keine Straftat6252373228211
Einst. – § 170 II StPO Privatklage111010171765
Einst. – § 170 II StPO Verfahrenshindernis3082341519591326124011022
Einst. – § 20 StGB3243152241941461203
Einst. – § 31 a I BtMG000101
Einst. – § 45 I JGG, § 153 StPO5573434543753522081
endg. Einst. – § 154 StPO168511989174804464726
Strafbefehl mit FS auf Bew.410207
Strafbefehl ohne FS3623230322341328124710735
Tod8376383034261
VE – § 153 a I Nr. 1 StPO000033
VE – § 153 a I Nr. 2 StPO (Geldbetrag gemeinnützige Einrichtung)  19  29  12  9  22  91
VE – § 153 a I Nr. 2 StPO (Geldbetrag Landeskasse)3746292224158
VE – § 153 a I Nr. 2 StPO (Geldbetrag Sammelfond)13231091166
VE – § 153 a I Nr. 3 StPO (gemeinn. Leistung)031026
VE – § 153 a I Nr. 6 StPO (Trainingskurs)000011
VE – § 153 a I Nr. 7 StPO (Aufbauseminar)001102
VE – § 154 f StPO1473507236819722873
VE – § 154 I StPO10728677474206513757
Verbindung mit anderer Sache1425128210664936574923
Summe1711914530121068128898860871

Anzahl höchstwertiger Erledigungen in den Js-Verfa hren mit Delikt § 265a StGB, die im Zeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2024 bei der AA und StA eingegangen sin nd.

Anlage 2

 Systemeingangsjahr  des Verfahrens
 Insgesamt
  ErledigungsartAnzahl 2020Anzahl 2021Anzahl 2022Anzahl 2023Anzahl 2024Anzahl Insgesamt
offen000033
Abgabe an andere Behörde3104311
Abgabe innerhalb der StA101013
Einstellung168260140115175858
Übergang in ein Js-Verfahren5689735
verbunden030126
Summe177270149129191916

Anzahl höchstwertiger Erledigungen in den UJs-Verfahren mit Delikt § 265a StGB, die im Zeitraum 01.01.2020

bis 31.12.2024 bei der AA und StA eingegangen sind.

Anlage 3

 Systemeinga ngsja hr des Verfahrens
 Insgesa mt
Entscheidungsa rtAnzahl 2020Anzahl 2021Anzahl 2022Anzahl 2023Anzahl 2024Anzahl Insgesa mt
Abgabe durch Gericht innerh. StA-Bezirk100001
Ablehnung – Eröffn. d. Hauptverf.001001
Ablehnung des Sicherungsverfahrens (LG)111003
Auflage ohne Verwarnung, § 13 II 2 JGG001001
Einbeziehung des Urteils gem. § 31 II JGG5331012
Einst. § 153 II StPO; m. Ausl.erst.4430112
Einst. § 153 II StPO; o. Ausl.erst7744444540250
Einst. § 153a II Nr 1 StPO (Wiedergutmachung)300003
Einst. § 153a II Nr 2 StPO (Geldbetrag)24212218994
Einst. § 153a II Nr 3 StPO (sonst. gemeinn. Leistungen)130105
Einst. § 153a II StPO (mehrere Auflagen/ Weisungen)010001
Einst. § 153a II StPO (sonstige Auflagen/ Weisungen)132107
Einst. § 153b II StPO100001
Einst. § 154 b IV StPO (Auslieferung/ Ausweisung)010001
Einst. § 154 II StPO (unwesentliche Nebenstraftat)15171493720328
Einst. § 206a StPO (Verfahrenshindernis)27962145
Einst., § 47 II OWiG – AG111104
Einst. § 47 JGG (erzieher. Maßn. n. § 45 II JGG)10647403027250
Einst. § 47 JGG i. V. m. § 153 Abs.1 S.1 StPO271112111374
Einst. § 47 JGG (Maßn. n. § 45 III JGG)147879312475526
Einstellung n. § 205 StPO4242012
Einst./ Freispr. wg. Schuldunfähigk. (§ 20 StGB)111003
Einziehung001001
Erlass – Jugendstrafe mit Bewährung420006
Erledigung – Aufl.m./ o.Verwarn., § 13 II JGG20963038
Erledigung – Erziehungsmaßr. (§ 9 JGG)703233245164
Erziehungsmaßregel (§ 9 JGG)13341122
Freiheitsstrafe mit Bewährung755332236189
Freiheitsstrafe ohne Bewährung39261310492
Freispruch139117444
Geldstrafe3787236322911328103210801
Gesamtfreiheitsstrafe mit Bewährung311106
Gesamtfreiheitsstrafe ohne Bewährung101103
Gesamtgeldstrafe168109865442459
jug. Unterbringung §7 JGG021104
Jugendarrest1321512
Jugendstrafe – Aussetzung vorbehalten (§ 57 JGG)202004
Jugendstrafe mit Bewährung610029
Jugendstrafe ohne Bewährung204208
Jugendstrafe ohne Bewährung – Vollstr. StA010001
Maßregel – Unterbringung mit Bew.101002
Maßregel – Unterbringung ohne Bew.2242010
neuer Termin v. A. w.000011
Strafvorbehalt (§ 59 StGB)4183319
Urteil/ Beschluss – nur wg. OWi – AG – Geldbuße001001
Verbindung mit anderer Sache – AG3251781289568794
Verbindung mit anderer Sache – LG/ OLG111003
Verbüßung – Jugendarrest14862131
Verbüßung – Jugendstrafe201003
Verurteilung zur vorbehaltenen Strafe (§ 59 b StGB)010012
Verwarnung mit Auflage, § 13 II JGG102003
Verwarnung ohne Auflage, § 13 II 1 JGG202127
Widerruf – Freiheitsstrafe mit Bewährung100001
Summe5127311529241835137314374

Anzahl der bisher eingetragenen gerichtlichen Entscheidungen zu den Beschuldigten aus den Js-Verfa hren mit Delikt § 265a StGB, die im Zeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2024 bei der AA und StA eingegangen sind.

Anlage 4

 Insgesa mt
  Systemeinga ngsja hr des Verfahrens  darunter angetretene EFS
2019521
2020373
2021291
2022249
202384
202426
Summe1544

Anzahl der verhängten Ersa tzfreiheitsstra fen (EFS) zu den bisher eingetragenen gerichtlichen Entscheidungen zu den Beschuldigten aus den Js-Verfahren mit Delikt

§ 265a StGB, die im Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2024 bei der Amtsa nwaltscha ft und Staatsa nwaltscha ft eingegangen sind.

Anlage 5

 Systemeinga ngsja hr des Verfahrens
 Insgesa mt
Erledigungsa rt der Geldstra fen-SanktionAnzahl 2019Anzahl 2020Anzahl 2021Anzahl 2022Anzahl 2023Anzahl 2024Anzahl Insgesa mt
offen3894774908707919523969
Anspruch erloschen gem. § 459g Abs 4 StPO0100001
Corona-Gnade II4862663000755
Corona-Gnade III131242205100579
Einziehung erledigt1000001
Erl. – Entziehung FE0001001
Erlass der Maßregel0010001
Erlass der Strafe0400004
Erlass durch Gnadenentscheidung1512620035
Ersatzfreiheitsstrafe9770524396277
Erzwingungshaft1000102
gemeinn. Arbeit137944349201344
gemeinn. Arbeit/ Ersatzfreiheitsstrafe (day by day)5745352542168
Gesamtstrafenbildung59041525416655111491
Rest kann verjähren24241032063
Sammelgnadenerweis anlässlich der CORONA-Pandemie256399000304
Sammelgnadenerweis zum Jahresende11121442144
Strafvorbehalt erledigt63130013
Tod9055302671209
Vollstreckungsverjährung1173813200170
Vollverbüßung5210008
Zahlung25951893114010284591037218
Zahlung und Arbeit und Ersatzfreiheitsstrafe6139282740159
Zahlung und Ersatzfreiheitsstrafe269191125124272738
Zahlung und gemeinn. Arbeit4944181340128
Zurückweisung § 35 BtMG63010010
Summe53933969247823881385107916692

Anzahl der Erledigungen der Geldstra fen-Sanktionen zu den bisher eingetragenen gerichtlichen Entscheidungen zu den Beschuldigten aus den Js-Verfa hren mit Delikt § 265a StGB, die im Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2024 bei der Amtsa nwaltscha ft und Staatsa nwaltscha ft eingegangen sind.

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