11.04.2025
Frage 1:
Wie viele Flugzeuge landeten in den Jahren 2021 bis 2024 mit einer #Verspätung in der Uhrzeit zwischen 23:30 und 24 Uhr? (bitte pro Jahr aufschlüsseln)
Antwort zu 1 :
Die FBB teilt hierzu mit:
„ Es wird davon ausgegangen, dass mit „ Verspätung“ die übliche Definition einer Verspätung bei
„ größer 15 Minuten“ gemeint ist:
2021 115 103
2022 484 472
2023 467 455
2024 569 547
Frage 2:
Wie viele Flugzeuge mussten aufgrund einer Verspätung und der Geltung des Nachtflugverbots in den Jahren 2021 bis 2024 ihren #Landeanflug #abbrechen und auf einen anderen #Flughafen #ausweichen? (bitte pro Jahr aufschlüsseln)
Antwort zu 2:
Die #FBB teilt hierzu mit:
„ Die FBB kann lediglich Aussagen über die Anzahl der #Umleitungen von Flügen treffen, die in dem entsprechenden Zeitrahmen gelandet wären. Hierbei ist davon auszugehen, dass der Flug mit der Absicht, in Berlin zu landen, gestartet ist. Der FBB liegen keine detaillierten Informationen dazu vor, wann die Umleitung eingeleitet wurde bzw. aus welchem Grund.
2021 17
2022 64
2023 42
2024 50
Frage 3:
Wie viele Flugzeuge von den unter Frage 2 betroffenen Maschinen mussten in den Jahren 2021 bis 2024 ihren Landeanflug aufgrund einer Verspätung von unter fünf Minuten abbrechen? (bitte pro Jahr aufschlüsseln)
Antwort zu 3:
Die FBB teilt hierzu mit:
„ Dieses lässt sich systemseitig nicht auswerten.“
Frage 4:
Welche Schritte und rechtlichen Änderungen wären erforderlich – unter Berücksichtigung der komplexen Situation gemeinsam mit dem Land Brandenburg, den Bestimmungen von Planfeststellungsbeschlüssen oder Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts -um a) Ausnahmen beim Nachtflugverbot zuzulassen oder b) das #Nachtflugverbot für #Verspätungsflüge zu ändern und solche großzügiger zu regeln?
Antwort zu 4:
Zu a) Das planfestgestellte, genehmigte und höchstrichterlich überprüfte Betriebsregime am BER sieht Ausnahmen von den Rugbetriebsbeschränkungszeiten bereits vor. Änderungen bedarf es demnach nicht.
Zu b) Änderungen der #Flugbetriebszeiten und des Betriebsregimes erfordern die Änderung der luftrechtlichen Betriebsgenehmigung, was durch die Genehmigungsinhaberin, hier die Flughafen Berlin- Brandenburg GmbH, bei der Genehmigungsbehörde zu beantragen wäre.
Berlin, den 10.04.2025
In Vertretung Johannes Wieczorek Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
www.berlin.de
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-22079.pdf