25.09.2024
Frage 1:
Wie ist der Stand der Erarbeitung eines #Gewässerentwicklungsplans für den #Wasserkörper #Teltow-Kanal 2 (Zuständigkeit Bund) und für die #Bäke (Zuständigkeit Land) mit Beteiligung der Zivilgesellschaft?
Antwort zu 1:
Die zur Erreichung des guten ökologischen Potenzials des Teltowkanals erforderlichen, strukturverbessernden Maßnahmen wurden in einem #Maßnahmenkonzept („ Gutes ökologisches Potenzial der Kanäle und der Spree in Berlin: Herleitung des Maßnahmenbedarfs“ , SenUMVK 2021) ermittelt und zusammen mit Maßnahmen zur Verbesserung der #Wasserqualität im dritten Bewirtschaftungsplan an die EU gemeldet. Das Konzept wurde an das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) Spree-Havel übergeben, das für die Umsetzung strukturverbessernder Maßnahmen im Teltowkanal zuständig ist. Eine übergeordnete Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte im Rahmen der Anhörung zum dritten Bewirtschaftungsplan und ergänzenden Länderberichts Berlin.
Die Bäke ist sehr durch die vorhandenen #Regenwassereinleitungen geprägt, die stark schwankende Abflüsse und stoffliche #Belastungen zur Folge haben. Voraussetzung zur Umsetzung strukturverbessernder Maßnahmen in der Bäke sind die Abkopplung von Flächen, Regenwasserbehandlung und –retention. Aufgrund des umfangreichen Handlungsbedarfs bei der Herstellung zentraler Regenwasserbehandlungsanlagen in Berlin ist eine Priorisierung erforderlich. Der Fokus liegt zunächst auf Badegewässern, Gewässern mit Lage im Schutzgebiet sowie Gewässern, an denen WRRL-Maßnahmen umgesetzt werden. Da diese Kriterien auf Teltowkanal und Bäke nicht zutreffen, sind hier derzeit keine Maßnahmen zur zentralen Regenwasserbehandlung geplant. Eine Gewässerentwicklungsplanung wurde daher für die Bäke bisher nicht erstellt.
Frage 2:
Wie ist der Stand der Maßnahmen zur Anlage von #Gründächern und der Umsetzung von weiteren Begrünungsmaßnahmen im Einzugsgebiet der Bäke bzw. des Teltowkanals 2?
Antwort zu 2:
Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf antwortet wie folgt:
„ Die Bäke befindet sich im Wesentlichen in entsiegelter Fläche bzw. Parkanlage. Forderung von Seiten der Zivilgesellschaft und Akteuren, wie z. B. die Grundschule an der Bäke, zielen eher auf die Renaturierung der Bäke ab. Diese Forderung zu einem konkreten Vorhaben zu entwickeln befürworte ich als Stadtrat, zuständig für u. a. Grünfläche, Umwelt- und Naturschutz.“
Das Bezirksamt Neukölln antwortet wie folgt:
„ Bei allen planungsrechtlichen Stellungnahmen zu Neubauten und Nachverdichtungsmaßnahmen, also z. B. auch Dachgeschossausbauten, sowie in Bebauungsplanverfahren, gehören verbindliche Auflagen bzw. Festsetzungen zu Dachbegrünungen inzwischen zum Standard.“
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg antwortet wie folgt:
„Der FB Grünflächen führt entlang des Teltowkanals, auf den eigenen Grundstücken, keine weiteren Begrünungsmaßnahmen durch, da diese Grünanlagen bereits begrünt sind.“
Im #Einzugsgebiet der Bäke und des Teltowkanals 2 wurden seit Inkrafttreten des Förderprogramms „ #GründachPLUS“ der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz im Jahr 2019 drei Förderanträge zur Anlage eines Gründaches gestellt; davon wurde einer wieder zurückgezogen, für den zweiten Förderantrag steht die Einreichung des Hauptantrags zur Prüfung und Bewilligung noch aus (Stand 08/ 2024) und ein drittes Gründach wurde im Sommer 2024 fertiggestellt.
Frage 3:
Sofern bei beiden zuvor genannten Vorhaben Hemmnisse bei der Umsetzung bestehen: Wie und wann werden diese behoben?
Antwort zu 3:
Für die Umsetzung der strukturverbessernden Maßnahmen im Teltowkanal ist die Wasserschifffahrtsverwaltung des Bundes zuständig. Über Hemmnisse können daher keine Aussagen getroffen werden.
Die Voraussetzungen zur Gewässerentwicklung der Bäke wurden unter Antwort zu 1. erläutert. Um zukünftig auch Regenwasserbehandlungsmaßnahmen im Einzugsgebiet der Bäke und des Teltowkanals umsetzen zu können ist die Fortführung des Gewässergütebauprogramms der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt und die Bereitstellung der benötigten Haushaltsmittel erforderlich.
Berlin, den 23.09.2024
In Vertretung Britta Behrendt
Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
www.berlin.de