23.09.2024
Frage 1:
Wie viele #Garagen befinden sich im Besitz des Landes Berlin (bitte einzeln nach Bezirk und Adresse aufschlüsseln)?
- Wie viele dieser Garagen sind vermietet bzw. verpachtet (bitte einzeln nach Bezirk und Adresse aufschlüsseln)?
- Wie viele dieser Garagen werden in den kommenden zehn Jahren leergezogen und sind für eine andere Nutzung vorgesehen (bitte einzeln nach Bezirk, Adresse und alternativer Nutzung aufschlüsseln)?
Antwort zu 1:
Es werden von der #BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH derzeit 1.079 Garagen verwaltet.
Zuordnung zu den einzelnen Bezirken: Treptow-Köpenick: 625
Lichtenberg: 375
Friedrichshain-Kreuzberg: 39 Marzahn-Hellersdorf: 20 Pankow: 20
Die #städtischen #Wohnungsbaugesellschaften (ohne degewo AG) besitzen 12.823 Garagen. Zuordnung zu den einzelnen Bezirken:
Mitte: 1.774
Friedrichshain-Kreuzberg: 2.526
Pankow: 299
Charlottenburg-Wilmersdorf: 775 Spandau: 2.263
Steglitz-Zehlendorf: 182
Tempelhof-Schöneberg: 659
Neukölln: 1.668
Treptow-Köpenick: 698 Marzahn-Hellersdorf: 268 Lichtenberg: 836
Reinickendorf: 875
Zusätzlich verfügt die HOWOGE über 2.765 Tiefgaragen-Stellplätze.
Die degewo AG verfügt über 109 Garagenkomplexe, 73 Tiefgaragen und 14 Parkhäuser.
Antwort zu 1 a:
998 Garagen auf den Garagengrundstücken der BIM sind vermietet. Zuordnung zu den einzelnen Bezirken:
Treptow-Köpenick: 602
Lichtenberg: 327
Friedrichshain-Kreuzberg: 39 Marzahn-Hellersdorf: 14 Pankow: 16
Die Vermietungsquote bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften variiert zwischen 85 und 95%.
Antwort zu 1 b:
Im Rahmen von geplanten und durchgeführten Konzeptverfahren sowie für #Wohnungsneubau- Vorhaben können einzelne Garagenstandorte leergezogen werden.
Frage 2:
Welche soziale und kulturelle Funktion bzw. Bedeutung misst der Berliner Senat den #Garagenkomplexen aus der DDR heute zu?
Frage 3:
Welche Pläne und Konzepte erstellt bzw. verfolgt der Berliner Senat, um den Umgang mit den Garagenstandorten in Zukunft zu regeln?
Frage 4:
Wie bewertet der Berliner Senat, dass in Potsdam seit mehr als 15 Jahren ein Garagenstandortkonzept den langfristigen Umgang mit den städtischen Garagengrundstücken regelt?
Frage 5:
Wie bewertet der Senat, dass mit der Erstellung des Garagenstandortkonzepts im Jahr 2008 alle städtischen Potsdamer Garagen für die nächsten drei Jahre gesichert wurden und für circa 1.000 Garagen eine mindestens 10- jährige Bestandsgarantie vereinbart werden konnte?
Frage 6:
Wie bewertet der Senat, dass Potsdam mittels des Garagenstandortkonzeptes seit 2008 und in der Aktualisierung des Konzeptes im Jahr 2015 Bestandsgarantien für die Garagen für unterschiedliche Zeithorizonte ausspricht?
a) Wie bewertet der Senat, dass damit eine mittelfristige Planungssicherheit in Form einer frühzeitige Information sowie Einbindung der Garagenbesitzer*innen sowie der Nachbarschaft erfolgt?
Frage 7:
Wie bewertet der Senat, dass das Garagenstandortkonzept in Potsdam unter Beteiligung und Befragung aller Potsdamer Garagennutzer*innen sowie gemeinsam mit dem sogenannten Garagenbeirat entstanden ist?
a) Plant der Berliner Senat nach dem Vorbild Potsdams die Einführung eines Garagenbeirates, in welchem die Garagenbesitzer*innen sowie zivilgesellschaftliche Akteur*innen vertreten sind, um Konzepte zum Umgang mit den Garagenstandorte gemeinsam mit den Bürger*innen zu entwickeln?
Frage 8:
a) Welche Planungen verfolgt der Berliner Senat in diesem Sinne zur Einführung eines Garagenstandortkonzeptes nach dem Potsdamer Vorbild für Berlin? b) Welche Schritte wurden dafür bereits erledigt? c) Wie gestaltet sich der Zeitplan? |
Die ehemalige Potsdamer Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bauen bezeichnete das Garagenstandortkonzept 2008 als „ Modell der konsensorientierten Vorbereitung“ , mit welchem „ eine in weiten Teilen einvernehmliche Orientierung gefunden werden kann.“ Ist der Berliner Senat an einer konsensorientierten Lösung der Debatte um ehemalige DDR-Garagengrundstücke mit den Garagenbesitzer*innen und der Nachbarschaft interessiert?
Antwort zu 2 bis 8:
Ein #Garagenstandortkonzept für Berlin existiert derzeit nicht. Die Erarbeitung eines solchen Konzepts ist auch aktuell nicht geplant. Der Berliner Senat bewertet daher nicht das Konzept der Stadt Potsdam.
Berlin, den 20.09.2024 In Vertretung
Machulik
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
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