30.08.2024
Frage 1:
Welche #Carsharing-Unternehmen sind aktuell in Berlin tätig und welche Modelle verfolgen die Unternehmen –freefloating, stationär oder hybrig? Gab es hier Änderungen seit Beantwortung der Drs. 19 / 17 227?
Antwort zu 1:
Aktuell sind im #stationsbasierten Carsharing in Berlin die Unternehmen #Cambio Berlin CarSharing GmbH, #Stadtmobil Berlin GmbH, #Flinkster (Deutsche Bahn AG) und #Mobileee GmbH tätig. Stationslose Angebote werden durch die Unternehmen #Miles Mobility GmbH, #Share Now GmbH, #Sixt GmbH & Co. und #Bolt Services DE GmbH betrieben. Änderungen seit der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 19/17227 sind nicht bekannt.
Frage 2:
Wie groß sind die jeweils angemeldeten #Fahrzeugflotten der Anbieter? Welche Änderungen gab es hier seit Beantwortung der Drs. 19 / 17 227?
Antwort zu 2:
Auf Basis der dem Senat vorliegenden Informationen wird davon ausgegangen, dass in Berlin insgesamt rund 8350 Fahrzeuge angeboten werden. Davon entfallen ca. 8000 Fzg. auf das Freefloating Carsharing und ca. 350 auf das Stationsbasierte Carsharing. Änderungen seit der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 19/17227 sind nicht bekannt.
Frage 3:
Welchen Austausch pflegt der Senat mit den genannten Unternehmen? Welche Treffen gab es dazu seit der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 19 / 17227 bzw. welche sind geplant?
Antwort zu 3:
Der Senat steht mit den Carsharing-Unternehmen hinsichtlich der verkehrs- und wirtschaftspolitischen Perspektiven in unterschiedlichen Zusammenhängen und Verantwortlichkeiten im Austausch. Seit der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 19/17227 haben vereinzelt Termine zwischen der für Verkehr und Mobilität zuständigen Senatsverwaltung und den Carsharing-Unternehmen stattgefunden.
Frage 4:
Wie fördert das Land Berlin den #Ausbau und die #Ausweitung von #Carsharing-Angeboten? Welche kommunale Förderung gibt es für Carsharing-Unternehmen? Welche Maßnahmen zur Förderung des Carsharings in Berlin, insbesondere in den Außenbezirken, sind seitens des Senats geplant?
Antwort zu 4:
Berlin bietet für Carsharing-Anbieter aufgrund der #polyzentrischen Struktur und der hohen #Einwohnendendichte gute Voraussetzungen für die Nutzung von geteilter Mobilität und ist daher ein attraktiver Markt für Carsharing-Anbietende. Entsprechend haben auch die Carsharing- Flotten in Berlin in den letzten Jahren stark zugenommen. Die Zunahme erfolgte jedoch im nur im Bereich der im Freefloating betriebenen Flotten, während die Anzahl der Fahrzeuge, die im stationsgebunden Carsharing angeboten werden, rückläufig war. Im Freefloating angebotenen Flotten können sie ihren Nutzen allerdings nur in dicht besiedelten und gut erschlossenen Zentrumsbereichen Berlins entfalten, während sie schnell an ihre Grenzen stoßen, je weiter sich die Geschäftsgebiete nach außen bewegen (schlechtere Auslastung, logistische Zusatzverkehre zur Umverteilung der Fahrzeuge etc.). Vor diesem Hintergrund prüft das Land Berlin Ansätze, um vor allem die stationsgebundenen Carsharing-Angebote zu stärken. Beispielsweise können die Bezirke in Umsetzung des Gesetzes zur Bevorrechtigung des Carsharing (#Carsharinggesetz – CsgG) Stellplätze im öffentlichen Straßenraum als Sondernutzung einem Carsharing- Unternehmen auf Antrag des Unternehmens als Stellplatz für ihr stationsgebundenes Angebot zuweisen. Die dafür zu entrichtenden Sondernutzungsgebühren hat das Land Berlin mit dem Gedanken der Förderung der Angebote vergleichsweise niedrig angesetzt. Weitere Ansätze werden derzeit geprüft.
Berlin, den 28.08.2024 In Vertretung
Johannes Wieczorek Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
www.berlin.de