Bus: Wird der Ausnahmefahrplan zum Regelfahrplan?, aus Senat

04.09.2023

Frage 1:

Die BVG hat im August 2022 auf mehreren #Buslinien aufgrund von #Personalmangel eine #Angebotsreduzierung vorgenommen. In der Folge wurde ein #Ausnahmefahrplan mit #Taktreduzierung auf verschiedenen Linien eingeführt. Wann wird auf den Linien wieder der ursprüngliche #Regelfahrplan angeboten werden können?

Antwort zu 1:

Nach Auskunft der BVG wird es in Folge der personellen Situation in nächster Zukunft nicht möglich sein, die Leistungen auf das gemäß #Verkehrsvertrag erforderliche Maß zurückzuführen.

Frage 2:

Bis dato gibt es kein bekanntes Zeitziel der BVG den aktuellen Zustand abzustellen. Ist das weiterhin der Fall? Wenn ja, hält der Senat das Vorgehen der BVG für angemessen angesichts der Erwartung der Fahrgäste auf ein adäquates   Nahverkehrsangebot?

Frage 3:

Welche Gespräche zwischen Senat und BVG fanden seit Verkündung der Angebotsreduzierung statt und welche Maßnahmen wurden zwischen Senat und BVG verabredet diesen Zustand wieder abzustellen?

Frage 4:

Welche Meilensteine wurden zwischen Senat und BVG verabredet und konnten diese Meilensteine eingehalten werden?

Antwort zu 2, 3 und 4:

Auf Grund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 2,  3 und 4 gemeinsam beantwortet. Die BVG hat bisher kein zeitliches Ziel für die Aufhebung des #Ausnahmefahrplans benannt.

Die BVG wurde gemäß § 42 des Verkehrsvertrages (Nachbesserungspflicht bei Leistungsstörungen) aufgefordert, aufbauend auf einer #Störungsanalyse Maßnahmen zur nachhaltigen Beseitigung der #Leistungsstörungen zu benennen und durchzuführen. Über die Umsetzung dieser Maßnahmen muss die BVG regelmäßig berichten und es findet ein regelmäßiger Austausch in diversen Gesprächsformaten (u. a. Monatsgespräch, Ressourcenklausur) statt, die alle einen Schwerpunkt auf der Personalsituation im Busbereich haben. Dabei werden vor allem Maßnahmen der Personalgewinnung, -ausbildung und -führung erörtert, die zum Kerngeschäft der BVG gehören. Die BVG ist daher für deren Umsetzung verantwortlich.

Neben der Neubesetzung zentraler Leitungspositionen (Personalvorstand BVG, Bereichsleitung Omnibus) hat die BVG insbesondere folgende Maßnahmen eingeleitet und umgesetzt:

  • Fremdvergabe von vier Schienenersatzverkehrs-Paketen an private Omnibusunternehmen;
  • optimierte Personalgewinnung und erweiterte Recruitingmaßnahmen (z. B. Erweiterung des Mitarbeiterempfehlungsprogramms, Aufbau eines Auslandrecruiting);
  • Erweiterung der Qualifizierungskapazitäten mit Wirksamkeit ab Sommer 2023;
  • zusätzliche Recruitingmaßnahmen, wie beispielsweise spezielle Bewerbertage und Veranstaltungen mit Arbeitsvermittlern;
  • diverse Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen (z. B. WC-Sanierung, Arbeitszeitmodelle, Schichtarbeit für Führungskräfte vor Ort, Verschiebung Subunternehmer zwischen den Höfen).

Frage 5:

Wie hat sich der Krankenstand im Busbereich seit August 2022 entwickelt? (Bitte möglichst monatsscharfe Darstellung!)

Antwort zu 5:

Der Krankenstand des Fahrpersonals im Busbereich für den Zeitraum von August 2022 bis Juli 2023 stellt sich nach Auskunft der BVG wie folgt dar:

08/ 2209/ 2210/ 2211/ 2212/ 2201/ 2302/ 2303/ 2304/ 2305/ 2306/ 2307/ 23
15,2 %15,6 %15,6 %15,1 %16,0 %13,4 %13,7 %13,8 %13,2 %13,6 %14,8 %14,8 %

Frage 6:

Inwiefern haben die eingeleiteten Maßnahmen der BVG dazu beigetragen, dass der Krankenstand reduziert wird?

Antwort zu 6:

Die BVG teilt hierzu mit:

„ Der durchschnittliche Krankenstand konnte von 2022 zu 2023 verbessert werden. Daher war es im April 2023 möglich, einen Teil des angepassten Fahrplans wieder zurückzuführen und einen Teil der geplanten Mehrleistungen ab August 2023 zu stellen.“

Frage 7:

Welche Maßnahmen sind darüber hinaus geplant den Krankenstand im Busbereich spürbar weiter zu reduzieren?

Antwort zu 7:

Die BVG teilt hierzu mit:

„ Es sind Projekte eingeführt worden zur Leistungssicherung Omnibus. Hier geht es vor allem um Bindung und Gewinnung von Fahrpersonalen und um Erhöhung der Stabilität.

Parallel werden die bereits erfolgreich durchgeführten Krankengespräche intensiviert sowie eine Schulung der Führungskräfte eingeführt.“

Frage 8:

Wie hat sich die Gesamtzahl der Busfahrer*innen zwischen August 2022 und August 2023 entwickelt?

Antwort zu 8:

Die BVG teilt hierzu mit:

„ Mitte August 2022 waren konzernweit rund 5.111 (AöR: 3.536, BT: 1.575) vollzeitäquivalente Beschäftigte (VB) als Fahrpersonale im Bereich Omnibus beschäftigt.

Mit Ist-Stand 31.07.2023 sind konzernweit 5.071 VB (AöR: 3.602, BT: 1.469) im Bereich Omnibus als Fahrpersonale beschäftigt.“

Frage 9:

Wenn der Regelfahrplan immer noch nicht wieder angeboten werden kann: Welchen Personalkörper braucht die BVG im Busbereich um diesen Regelfahrplan stabil anbieten zu können? Wann wird dieses Ziel voraussichtlich erreicht werden können?

Antwort zu 9:

Nach Auskunft der BVG besteht für das Jahr 2023 konzernweit ein durchschnittlicher

Fahrpersonalbedarf für den Busbereich von 5.060 VB. Die BVG verfolgt nach eigener Auskunft das Ziel, die volle Regelleistung so schnell wie möglich wieder zu erbringen. Im Übrigen wird auf die Antwort auf die Fragen 1 bis 8 verwiesen.

Berlin, den 04.09.2023 In Vertretung

Dr. Claudia Elif Stutz Senatsverwaltung für

Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

www.berlin.de